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Lehrer in Baden-Württemberg: Verbeamtung, Höchstalter und Versorgung bei Dienstunfähigkeit

Baden-Württemberg verbeamtet Lehrkräfte im Regelfall bis zum 42. Lebensjahr. Bei Dienstunfähigkeit gelten im Land Besonderheiten, die den Abschlag härter machen als in den meisten anderen Ländern. In Baden-Württemberg schließt eine BU mit echter DU-Klausel die Lücke zum Netto – am günstigsten, wenn Sie früh abschließen.

Redaktion BU-Lehrer.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Wird in Baden-Württemberg jede Lehrkraft verbeamtet?
  2. Referendariat und Probezeit in Baden-Württemberg
  3. Was zahlt Baden-Württemberg bei Dienstunfähigkeit?
  4. Begrenzte Dienstfähigkeit und Altersgeld: zwei Wege neben dem Ruhestand
  5. Besoldung A 12 / A 13 in Baden-Württemberg
  6. Angestellte Lehrkräfte in Baden-Württemberg
  7. Was Sie in Baden-Württemberg noch klären sollten
Das Wichtigste in Kürze
  • Baden-Württemberg verbeamtet Lehrkräfte im Regelfall; die Einstellung ist nur möglich, solange das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, mit Verlängerungen etwa für Betreuung, Pflege und Wehr- oder Zivildienst.
  • Das Ruhegehalt beträgt 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 %, und setzt fünf Dienstjahre voraus; die Bezüge werden mit dem Faktor 0,984 vervielfältigt (§ 19 LBeamtVGBW).
  • Der Versorgungsabschlag von bis zu 10,8 % entfällt bei Dienstunfähigkeit nicht – auch nicht nach 40 Dienstjahren (§ 27 Abs. 3 LBeamtVGBW).
  • Die Mindestversorgung liegt bei 35 % der Bezüge oder 57 % der Endstufe A 7, im Modell etwa 2.129 € brutto im Monat.
  • Die Besoldungstabelle ab 01.04.2026 wird laut Landesamt vorgriffsweise gezahlt; das Gesetz ist hier noch nicht als verkündet belegt.

Baden-Württemberg verbeamtet Lehrkräfte im Regelfall, solange das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet ist (42 Jahre). Bei Dienstunfähigkeit zahlt das Land nach fünf Dienstjahren ein Ruhegehalt von höchstens 71,75 %, mindestens aber 35 % oder 57 % der Endstufe A 7 – im Modell rund 2.129 € brutto. Der Versorgungsabschlag entfällt hier anders als in vielen Ländern nicht (Stand 25.10.2026).

In Baden-Württemberg dauert das Referendariat 18 Monate und die Probezeit 3 Jahre: Der Berufsstart liegt fast vollständig in der Wartezeit von fünf Dienstjahren, in der ohne Dienstunfall kein Ruhegehalt entsteht. Eine BU mit echter DU-Klausel schließt diese Lücke – und je früher Sie abschließen, desto günstiger ist sie. Der Lehrer-Check zeigt in 60 Sekunden, was Ihnen in Baden-Württemberg voraussichtlich fehlt.

Kein Dienstherr, keine BehördeBU-Lehrer.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung und kein Versicherungsmakler. Die Zahlen sind Orientierungswerte; verbindlich ist die Auskunft des Landesamts für Besoldung und Versorgung.

Wird in Baden-Württemberg jede Lehrkraft verbeamtet?

Der Regelfall ist die Verbeamtung: Wer die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt – Laufbahnbefähigung, Staatsangehörigkeit, gesundheitliche Eignung und Höchstalter –, wird im Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt. Wer eine Voraussetzung nicht erfüllt, kann als Tarifbeschäftigter nach TV-L arbeiten. Ein Rechtsanspruch auf eine Stelle ergibt sich daraus nicht; die Verbeamtung betrifft die Einstellung, nicht das Stellenangebot.

Das Höchstalter liegt bei 42 Jahren: Eingestellt wird nur, wer das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Kultusportal des Landes nennt Verlängerungen um jeweils zwei Jahre je Betreuungs- oder Pflegefall sowie um geleisteten Wehr- oder Zivildienst. Als Rechtsgrundlage wird § 48 der Landeshaushaltsordnung genannt; deren Wortlaut haben wir für diese Seite nicht eingesehen, die Angabe beruht auf dem amtlichen Portal. Wer nah an der Grenze ist, sollte die Frage mit dem zuständigen Regierungspräsidium klären, bevor er Pläne macht. Mit dem Höchstalter-Check sehen Sie die Grenzen aller Länder im Vergleich.

Wichtig für die Einordnung: Eine Verbeamtung verlangt auch die gesundheitliche Eignung. Maßgeblich ist laut Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25.07.2013 – 2 C 12.11), ob mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der Altersgrenze dauernde Dienstunfähigkeit eintritt. Wie der Dienstherr das im Einzelfall prüft, regelt das Land; wir stellen dazu keine Fragen und geben keine Einschätzung ab.

Referendariat und Probezeit in Baden-Württemberg

Das Referendariat dauert 18 Monate. Es wird in der Regel im Beamtenverhältnis auf Widerruf geleistet; andernfalls kommt ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis in Betracht (§ 16 LBG BW). Die Dauer stützt sich auf Hochschulseiten und damit auf Sekundärquellen. Danach folgt die Probezeit von drei Jahren (§ 19 LBG BW).

Für die Absicherung zählt vor allem, dass Beamte auf Widerruf ohne Dienstunfall keinen Anspruch auf Ruhegehalt haben, solange die Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt ist. Wird ein Referendar dienstunfähig, endet das Verhältnis; das Land versichert ihn für die Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nach (§ 8 SGB VI). Baden-Württemberg kennt zusätzlich ein Altersgeld für ausscheidende Beamte nach mindestens fünf Dienstjahren (§§ 84 f. LBeamtVGBW). Wer die Nachversicherung wählt, verliert das Altersgeld. Was die Nachversicherung bringt, erklärt die Seite Nachversicherung im Referendariat.

Was zahlt Baden-Württemberg bei Dienstunfähigkeit?

Ein Beamter ist nach § 26 BeamtStG in den Ruhestand zu versetzen, wenn er dauernd dienstunfähig ist; anderweitige Verwendung und begrenzte Dienstfähigkeit gehen vor. Das Ruhegehalt berechnet sich nach den §§ 18, 19, 26 und 27 LBeamtVGBW. Es beträgt 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 %, und setzt fünf Jahre Dienstzeit oder einen Dienstunfall voraus. Drei Besonderheiten unterscheiden das Land vom Bundesvorbild:

  • Faktor 0,984: Die ruhegehaltfähigen Bezüge werden mit 0,984 vervielfältigt (§ 19 Abs. 1). Das senkt das Ruhegehalt gegenüber einer Rechnung ohne Faktor um 1,6 %.
  • Kein Wegfall des Abschlags: Der Abschlag von 3,6 % je Jahr vor dem 65. Geburtstag, höchstens 10,8 %, entfällt bei Dienstunfähigkeit nicht – auch nicht mit 40 Dienstjahren. Der Wegfall nach langer Dienstzeit gilt nur für den Antragsruhestand (§ 27 Abs. 3).
  • Mindestversorgung an A 7: 35 % der Bezüge oder 57 % der Endstufe A 7, ohne Erhöhungsbetrag (§ 27 Abs. 4).

Die Zurechnungszeit entspricht dem Bund: Wer vor dem 60. Geburtstag dienstunfähig wird, bekommt die fehlende Zeit zu zwei Dritteln angerechnet. Beim Dienstunfall entfällt die Wartezeit, und es gilt das Unfallruhegehalt mit mindestens 66⅔ % (§ 51 LBeamtVGBW); der Rechner bildet das nicht ab.

Versorgung bei Dienstunfähigkeit in Baden-Württemberg; §§ 18, 19, 26, 27 LBeamtVGBW (landesrecht-bw.de), abgerufen 25.10.2026; Euro-Wert eigene Rechnung ohne Familienzuschlag.
MerkmalRegelung in Baden-WürttembergAbweichung vom Bund
Ruhegehaltssatz1,79375 % je Jahr, höchstens 71,75 %keine
Wartezeit5 Jahre (außer Dienstunfall)keine
Zurechnungszeitbis 60, zu 2/3keine
Versorgungsabschlag3,6 % je Jahr vor 65, höchstens 10,8 %, kein Wegfall bei Dienstunfähigkeitja
Bezugsfaktor0,984 auf die Bezügeja
Mindestversorgung35 % oder 57 % der Endstufe A 7 (A 7 Endstufe 3.794,93 €)ja (A 7 statt A 4)
Mindestversorgung in Euro2.129 €Modellwert

Was das in Zahlen heißt, zeigt eine Modellrechnung mit dem Grundgehalt A 13, Endstufe (6.534,50 €, Faktor 0,984 angewandt = 6.430 €). Wird eine Lehrkraft mit 40 Jahren und 12 Dienstjahren dienstunfähig, kommen 13,3 Jahre Zurechnungszeit hinzu; der Satz beträgt 45,4 %, nach dem Abschlag von 10,8 % ergibt das rund 2.606 € brutto und nach einem angenommenen Abzug von 15 % etwa 2.215 € netto. Bei 55 Jahren und 28 Dienstjahren liegt das Ruhegehalt bei rund 3.224 € brutto – der Abschlag von 10,8 % bleibt, weil Baden-Württemberg ihn bei Dienstunfähigkeit nicht streicht. Die Mindestversorgung (rund 2.129 €) greift in diesen Beispielen nicht, sondern erst bei sehr kurzer Dienstzeit und niedrigerem Grundgehalt. Beide Beispiele sind Modellrechnungen, keine Personen; Ihre Zahl liefert der Lehrer-DU-Rechner mit Ihren Werten.

Vertiefend zur Mindestversorgung im Bundesrecht und ihrem Zusammenspiel mit der Dienstzeit: Mindestpension bei Dienstunfähigkeit.

Begrenzte Dienstfähigkeit und Altersgeld: zwei Wege neben dem Ruhestand

Nicht jede gesundheitliche Einschränkung führt in den Ruhestand. Kann eine Lehrkraft noch mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit leisten, kommt die begrenzte Dienstfähigkeit in Betracht (§ 27 BeamtStG); die Lehrkraft bleibt dann im Dienst, mit entsprechend gekürzten Bezügen. Für die Versorgung ist das in Baden-Württemberg günstig, weil für die Berechnung des späteren Ruhegehalts die vollen Bezüge des letzten Amtes zugrunde gelegt werden. Für die private Absicherung gilt: Der Experte lässt im Wortlaut der Bedingungen prüfen, dass auch dieser Fall eine Leistung auslöst.

Das Altersgeld ist dagegen keine Absicherung gegen Dienstunfähigkeit, sondern eine Alternative zur Nachversicherung für Beamte, die freiwillig ausscheiden oder entlassen werden. Es setzt mindestens fünf Dienstjahre voraus. Wer sich dafür entscheidet, verzichtet auf die Nachversicherung in der Rentenversicherung. Die Entscheidung ist endgültig und gehört in eine Beratung bei der Versorgungsstelle, nicht in eine Faustregel auf einer Informationsseite.

Besoldung A 12 / A 13 in Baden-Württemberg

Die Besoldungstabelle ab 01.04.2026 nennt für A 12 einen Eingang von 4.654,11 € und eine Endstufe von 5.901,07 €, für A 13 5.332,12 € und 6.534,50 €. Der Status ist wichtig: Der Landesbetrieb zahlt nach diesen Tabellen vorgriffsweise; das Gesetz haben wir nicht als verkündet belegt. Behandeln Sie die Werte deshalb als Startwerte und ersetzen Sie sie durch das Grundgehalt aus Ihrer Bezügemitteilung. Grundschullehrkräfte werden laut einer Gewerkschaftsquelle nach A 12 besoldet; die Rechtsgrundlage haben wir nicht gelesen.

Grundgehalt in Baden-Württemberg ab 01.04.2026, Euro pro Monat brutto, ohne Zulagen; LBV-Tabelle, vorgriffsweise gezahlt (Gesetz nicht als verkündet belegt), abgerufen 25.10.2026.
BesoldungEingangEndstufeStatus
A 124.654,115.901,07Entwurf/Vorgriff
A 135.332,126.534,50Entwurf/Vorgriff

Angestellte Lehrkräfte in Baden-Württemberg

Wer nicht verbeamtet wird, ist nach TV-L beschäftigt und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Bei Erwerbsminderung zahlt die Rente nach § 43 SGB VI, wenn weniger als sechs (teilweise) beziehungsweise drei Stunden (voll) täglich möglich sind; voraussetzen muss man drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren. Neu bewilligte Renten lagen 2024 im Schnitt bei 1.041 € pro Monat. Die Höhe für Ihren Fall schätzt die EM-Renten-Schätzung. Die Höhe einer Zusatzversorgung (VBL) berechnen wir nicht.

Was Sie in Baden-Württemberg noch klären sollten

Für Baden-Württemberg lohnt eine Nachfrage bei den Behörden zu drei Punkten: Höchstalter nach § 48 LHO, Referendariatsdauer (Hochschulseiten) und Besoldungstabelle 2026; das Landesamt für Besoldung und Versorgung oder das Kultusministerium entscheiden im Einzelfall verbindlich. Die private Absicherung schließt die Lücke zu Ihrem Netto – je früher, desto günstiger; den schnellsten Überblick gibt der Lehrer-Check: in 60 Sekunden Ihr Ergebnis und Ihren Fahrplan, ohne Gesundheitsfragen. Den Überblick über alle Länder finden Sie im Länder-Hub.

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Häufige Fragen

Bis zu welchem Alter werden Lehrer in Baden-Württemberg verbeamtet?

Nach dem Kultusportal des Landes wird eingestellt, wer das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; die Grenze verschiebt sich um zwei Jahre je Betreuungs- oder Pflegefall sowie um geleisteten Wehr- oder Zivildienst. Der Wortlaut von § 48 LHO wurde für diese Seite nicht eingesehen, die Angabe stützt sich auf das amtliche Portal (Stand 25.10.2026).

Gibt es in Baden-Württemberg einen Abschlag bei Dienstunfähigkeit?

Ja. Das Ruhegehalt mindert sich um 3,6 % je Jahr vor dem 65. Geburtstag, höchstens um 10,8 %. Anders als in den meisten Ländern entfällt der Abschlag bei Dienstunfähigkeit auch nach langer Dienstzeit nicht; der Wegfall gilt nur für den Antragsruhestand (§ 27 Abs. 3 LBeamtVGBW).

Wie hoch ist die Mindestversorgung für Lehrer in Baden-Württemberg?

Mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder, wenn günstiger, 57 % der Dienstbezüge aus der Endstufe A 7, ohne Erhöhungsbetrag. Im Modell sind das rund 2.129 € brutto im Monat. Sie gilt nur ab fünf Dienstjahren.

Wie lange dauert das Referendariat in Baden-Württemberg?

18 Monate, in der Regel im Beamtenverhältnis auf Widerruf, sonst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (§ 16 LBG BW). Die Probezeit danach beträgt drei Jahre (§ 19 LBG BW).

Was passiert mit der Rente, wenn ich als Referendar in Baden-Württemberg dienstunfähig werde?

Ohne Dienstunfall besteht vor fünf Dienstjahren kein Anspruch auf Ruhegehalt. Es folgt die Entlassung und die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 8 SGB VI); wer fünf Dienstjahre erreicht hat, kann in Baden-Württemberg stattdessen Altersgeld wählen.

Quellen

  1. Landesrecht BW: Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg (LBeamtVGBW) – abgerufen 25.10.2026
  2. Landesrecht BW: Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg (LBG BW) – abgerufen 25.10.2026
  3. Kultusportal Baden-Württemberg: Lehrer werden – abgerufen 25.10.2026
  4. § 26 BeamtStG – Dienstunfähigkeit – abgerufen 25.10.2026
  5. § 8 SGB VI – Nachversicherung – abgerufen 25.10.2026
Redaktion BU-Lehrer.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Absicherung von Lehrkräften (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: BU-Lehrer.de. BU-Lehrer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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