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Lehrer in Hessen: Verbeamtung, Höchstalter und Versorgung bei Dienstunfähigkeit

Hessen verbeamtet Lehrkräfte bis 50 und ist das Land, für das ein amtlicher Einzelwert zu den Ursachen der Dienstunfähigkeit vorliegt – eingeordnet mit seinen Grenzen. In Hessen schließt eine BU mit echter DU-Klausel die Lücke zum Netto – am günstigsten, wenn Sie früh abschließen.

Redaktion BU-Lehrer.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Wird in Hessen jede Lehrkraft verbeamtet?
  2. Referendariat und Probezeit in Hessen
  3. Was zahlt Hessen bei Dienstunfähigkeit?
  4. Was sagt die amtliche Zahl zur Dienstunfähigkeit hessischer Lehrkräfte?
  5. Dürfen Sie die hessische Zahl auf andere Länder übertragen?
  6. Drei Rechenschritte für Ihr hessisches Ruhegehalt
  7. Besoldung A 12 / A 13 in Hessen
  8. Angestellte Lehrkräfte in Hessen
Das Wichtigste in Kürze
  • Hessen verbeamtet Lehrkräfte im Regelfall; eingestellt werden kann, wer höchstens 50 Jahre alt ist (§ 11 HLVO), in besonderen Fällen bis 60.
  • Das Referendariat dauert 21 Monate im Beamtenverhältnis auf Widerruf, die Probezeit drei Jahre (§ 9 HLVO).
  • Mindestversorgung: 35 % oder 62 % der Endstufe A 6, ohne Erhöhungsbetrag (§ 14 Abs. 4 HBeamtVG), im Modell rund 2.139 € brutto.
  • Bei verbeamteten Lehrkräften waren Psychische und Verhaltensstörungen in 67 % der Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit der Hauptgrund; das Durchschnittsalter betrug 56,5 Jahre (Drs. 20/8348, Erhebung bis November 2021).
  • Die Besoldungstabelle ab 01.07.2026 ist amtlich verkündet; ab 01.10.2027 steigen die Bezüge um weitere 2,8 %.

Hessen verbeamtet Lehrkräfte im Regelfall; eingestellt werden kann, wer höchstens 50 Jahre alt ist (50 Jahre). Bei Dienstunfähigkeit gilt nach fünf Dienstjahren eine Mindestversorgung von 35 % oder 62 % der Endstufe A 6, im Modell rund 2.139 € brutto im Monat. Für hessische Lehrkräfte liegt ein amtlicher Einzelwert zu den Ursachen vor: 67 % psychische Erkrankungen als Hauptgrund (Stand 25.10.2026).

In Hessen dauert das Referendariat 21 Monate und die Probezeit 3 Jahre: Der Berufsstart liegt fast vollständig in der Wartezeit von fünf Dienstjahren, in der ohne Dienstunfall kein Ruhegehalt entsteht. Eine BU mit echter DU-Klausel schließt diese Lücke – und je früher Sie abschließen, desto günstiger ist sie. Der Lehrer-Check zeigt in 60 Sekunden, was Ihnen in Hessen voraussichtlich fehlt.

Kein Dienstherr, keine BehördeBU-Lehrer.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung und kein Versicherungsmakler. Verbindlich ist die Auskunft der Hessischen Bezügestelle.

Wird in Hessen jede Lehrkraft verbeamtet?

Im Regelfall ja: Wer Laufbahnbefähigung, Staatsangehörigkeit, gesundheitliche Eignung und Höchstalter erfüllt, wird im Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt; sonst gilt für Tarifbeschäftigte der Tarifvertrag Hessen (TV-H) statt des TV-L. Die Altersgrenze steht in § 11 der Hessischen Laufbahnverordnung: Eingestellt werden kann, wer höchstens 50 Jahre alt ist. Bei besonderem dienstlichem Interesse ist eine Ausnahme bis 60 Jahre möglich. Im bundesweiten Vergleich ist das, gemeinsam mit Schleswig-Holstein, die großzügigste Regelgrenze. Der Wortlaut der Verordnung wurde für diese Seite gelesen; Hinweise zu Verlängerungen für Kinder oder Pflege haben wir für Hessen nicht belegt.

Wer die Grenze mit anderen Ländern vergleichen möchte, nutzt den Höchstalter-Check. Zur gesundheitlichen Eignung gilt der Maßstab des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.07.2013 – 2 C 12.11); wir fragen dazu nichts ab.

Referendariat und Probezeit in Hessen

Der Vorbereitungsdienst dauert 21 Monate und wird als Beamter auf Widerruf geleistet (§ 36 Hessisches Lehrerbildungsgesetz); die Probezeit beträgt drei Jahre (§ 9 HLVO). In dieser Zeit gibt es ohne Dienstunfall noch keinen Anspruch auf Ruhegehalt, solange fünf Dienstjahre fehlen. Wer vorher ausscheidet, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 SGB VI). Hessen kennt zusätzlich ein Altersgeld nach mindestens fünf Dienstjahren (§ 76 HBeamtVG), das die Nachversicherung ersetzt, nicht ergänzt. Mehr zur Phase auf der Seite Absicherung im Referendariat.

Was zahlt Hessen bei Dienstunfähigkeit?

Das Hessische Beamtenversorgungsgesetz (§§ 4, 7, 14) folgt dem Bundesvorbild: 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 %, Wartezeit fünf Jahre, Zurechnungszeit bis 60 zu zwei Dritteln, Abschlag 3,6 % je Jahr vor 65 (höchstens 10,8 %), Wegfall ab 63 mit 40 Dienstjahren. Abweichend ist die Mindestversorgung: 35 % der Bezüge oder 62 % der Endstufe A 6, ohne Erhöhungsbetrag (§ 14 Abs. 4). Die Referenz ist A 6 statt A 4, der Prozentsatz dafür niedriger. Außerdem entfällt in der hessischen A-Besoldung seit 01.01.2026 die Stufe 1.

Versorgung bei Dienstunfähigkeit in Hessen; §§ 4, 7, 14 HBeamtVG (rv.hessenrecht.hessen.de), abgerufen 25.10.2026; Euro-Wert eigene Rechnung ohne Familienzuschlag.
MerkmalRegelung in HessenAbweichung vom Bund
Ruhegehaltssatz1,79375 % je Jahr, höchstens 71,75 %keine
Zurechnungszeitbis 60, zu 2/3keine
Versorgungsabschlag3,6 % je Jahr vor 65, höchstens 10,8 %, Wegfall ab 63 mit 40 Jahrenkeine
Mindestversorgung35 % oder 62 % der Endstufe A 6 (3.449,20 €), kein Erhöhungsbetragja (A 6 statt A 4)
Mindestversorgung in Euro2.139 €Modellwert

Das Modell mit dem Grundgehalt A 13, Endstufe (6.602,82 €): Wird eine Lehrkraft mit 40 Jahren und 12 Dienstjahren dienstunfähig, beträgt der Satz 45,4 %, nach 10,8 % Abschlag ergibt das rund 2.676 € brutto und nach angenommenen 15 % Abzug etwa 2.275 € netto. Bei 30 Jahren und 6 Dienstjahren sind es rund 2.747 € brutto, bei 55 Jahren und 28 Dienstjahren rund 3.310 € brutto. Die Mindestversorgung von rund 2.139 € greift in diesen Beispielen nicht. Alle Werte sind Modellrechnungen, keine Personen; mit Ihrem Grundgehalt rechnet der Lehrer-DU-Rechner.

Was sagt die amtliche Zahl zur Dienstunfähigkeit hessischer Lehrkräfte?

Hessen ist das einzige Land, für das wir eine amtliche Auswertung zu den Ursachen gefunden haben. In der Drucksache 20/8348 des Hessischen Landtags vom 26.08.2022 zum Gesundheitszustand der hessischen Lehrkräfte nennt die Landesregierung für Ruhestandsversetzungen verbeamteter Lehrkräfte wegen Dienstunfähigkeit folgende Hauptgründe: Psychische und Verhaltensstörungen in 67 % der Fälle, Krankheiten des Nervensystems in 9 %, des Muskel-Skelett-Systems in 8 % und Neubildungen in 6 %. Das Durchschnittsalter bei der Versetzung betrug 56,5 Jahre.

Hauptgründe der Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit verbeamteter Lehrkräfte in Hessen; Hessischer Landtag, Drs. 20/8348 vom 26.08.2022 (Erhebung bis November 2021, ein Hauptgrund je Fall).
HauptgrundAnteil
Psychische und Verhaltensstörungen67 %
Krankheiten des Nervensystems9 %
Muskel-Skelett-System8 %
Neubildungen6 %

Die Zahl ist belastbar, aber begrenzt: Sie gilt nur für Hessen, nur für Versetzungen bis November 2021 und sagt nichts darüber, wie wahrscheinlich eine Dienstunfähigkeit für eine einzelne Lehrkraft ist. Beachten Sie auch, dass Länder Gesundheitsdaten teils gar nicht erfassen (in Hessen schränkt § 93 Abs. 3 des Hessischen Beamtengesetzes das ein); eine bundesweit einheitliche Statistik fehlt. Wir nutzen die Zahl nur zur Einordnung des Themas. Mehr zu Belastung und Absicherung finden Sie auf der Seite zu Dienstunfähigkeit bei Lehrern.

Dürfen Sie die hessische Zahl auf andere Länder übertragen?

Nein, zumindest nicht ohne Vorbehalt. Die 67 % beschreiben, welcher Hauptgrund in den Akten steht, wenn hessische Lehrkräfte bis 2021 in den Ruhestand versetzt wurden. Sie sagen nichts über andere Länder, nichts über angestellte Lehrkräfte und nichts über die Zeit nach 2021. Sie sagen auch nicht, wie viele Lehrkräfte insgesamt dienstunfähig werden. Bundesweit zeigen private BU-Statistiken ein ähnliches Muster: Psychische Erkrankungen sind mit 32,3 % die häufigste Ursache im BU-Leistungsfall (Morgen & Morgen, April 2026). Doch die Grundgesamtheiten sind verschieden – privat Versicherte gegen Verbeamtete –, daher setzen wir die Zahlen nebeneinander, nicht gleich.

Wer seine eigene Lage einschätzen will, braucht keine Statistik, sondern eine Rechnung: Wie hoch wäre mein Ruhegehalt, wie groß ist die Lücke, und wie lange dauert es bis zur Wartezeit? Diese Fragen beantwortet der Rechner ohne jede Gesundheitsangabe.

Drei Rechenschritte für Ihr hessisches Ruhegehalt

Erstens: Ermitteln Sie Ihre Dienstjahre und, wenn Sie jünger als 60 sind, die Zurechnungszeit – zwei Drittel der Jahre bis zum 60. Geburtstag. Zweitens: Multiplizieren Sie die Summe mit 1,79375 % und deckeln Sie bei 71,75 %. Drittens: Ziehen Sie den Versorgungsabschlag von 3,6 % je Jahr vor 65 ab, höchstens 10,8 %, und vergleichen Sie das Ergebnis mit der Mindestversorgung von 62 % der Endstufe A 6. Der höhere Wert gilt. Im Modell mit 40 Jahren und 12 Dienstjahren ergeben sich 25,3 Jahre, ein Satz von 45,4 % und rund 2.676 € brutto. Beachten Sie, dass Hessen die Stufe 1 der A-Besoldung seit dem 01.01.2026 nicht mehr kennt; die Tabellenwerte oben stammen aus dem Rechtsstand ab 01.07.2026.

Besoldung A 12 / A 13 in Hessen

Die Tabelle gilt ab 01.07.2026 nach dem Hessischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027 (GVBl. Nr. 57/2026) und ist amtlich; ab 01.10.2027 steigen die Bezüge um weitere 2,8 %. Grundschullehrkräfte sind in Hessen in A 12 eingruppiert. Als Startwerte im Rechner sind die Zahlen ersetzbar durch Ihr Grundgehalt.

Grundgehalt in Hessen ab 01.07.2026, Euro pro Monat brutto, ohne Zulagen; HBesVAnpG 2026/2027 (GVBl. Nr. 57/2026, amtlich), ab 01.10.2027 + 2,8 %, abgerufen 25.10.2026.
BesoldungEingangEndstufeStatus
A 124.609,915.931,97amtlich
A 135.353,606.602,82amtlich

Angestellte Lehrkräfte in Hessen

Wer nicht verbeamtet ist, arbeitet nach TV-H und ist gesetzlich rentenversichert; die Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI lag bei Neuzugängen 2024 im Schnitt bei 1.041 € pro Monat. Eine Orientierung mit Ihren Entgeltpunkten gibt die EM-Renten-Schätzung. Zusatzversorgung berechnen wir nicht.

Wer sich mit den psychischen Belastungen im Beruf auseinandersetzt, findet fachliche Einordnung bei Burnout und Berufsunfähigkeit. Neuere amtliche Daten zur Ursachenverteilung seit 2021 liegen uns nicht vor. Den schnellsten Überblick über Ihre Lücke – und wie eine BU mit DU-Klausel sie schließt – gibt der Lehrer-Check in 60 Sekunden ohne Gesundheitsfragen, die Länder im Vergleich zeigt der Länder-Hub.

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Häufige Fragen

Bis zu welchem Alter werden Lehrer in Hessen verbeamtet?

Eingestellt werden kann, wer höchstens 50 Jahre alt ist (§ 11 HLVO). Bei besonderem dienstlichem Interesse ist eine Ausnahme bis 60 Jahre möglich. Damit hat Hessen gemeinsam mit Schleswig-Holstein die höchste Regelgrenze (Stand 25.10.2026).

Wie viele hessische Lehrer werden wegen psychischer Erkrankungen dienstunfähig?

Laut Antwort der Landesregierung (Drucksache 20/8348, 26.08.2022) war bei Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit verbeamteter Lehrkräfte in 67 % der Fälle eine psychische oder Verhaltensstörung der Hauptgrund. Die Erhebung reicht bis November 2021 und nennt je Fall einen Hauptgrund.

Wie hoch ist die Mindestversorgung für Lehrer in Hessen?

Mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder, wenn günstiger, 62 % der Endstufe A 6, ohne Erhöhungsbetrag. Im Modell rund 2.139 € brutto im Monat, ohne Familienzuschlag. Voraussetzung sind fünf Dienstjahre.

Wie lange dauert das Referendariat in Hessen?

21 Monate, geleistet als Beamter auf Widerruf nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz. Anschließend folgt eine Probezeit von drei Jahren.

Gibt es in Hessen Altersgeld?

Ja, nach mindestens fünf Dienstjahren (§ 76 HBeamtVG). Wer stattdessen die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung wählt, verliert das Altersgeld; die Entscheidung gehört in eine Beratung bei der Versorgungsstelle.

Quellen

  1. Hessenrecht: Hessisches Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG) – abgerufen 25.10.2026
  2. Hessenrecht: Hessische Laufbahnverordnung und Lehrerbildungsgesetz – abgerufen 25.10.2026
  3. Hessischer Landtag, Drs. 20/8348: Gesundheitszustand der hessischen Lehrkräfte – 26.08.2022
  4. § 26 BeamtStG – Dienstunfähigkeit – abgerufen 25.10.2026
  5. § 8 SGB VI – Nachversicherung – abgerufen 25.10.2026
Redaktion BU-Lehrer.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Absicherung von Lehrkräften (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: BU-Lehrer.de. BU-Lehrer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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