Inhalt (8 Abschnitte)
- Was bedeutet Dienstunfähigkeit bei Lehrern?
- Wie läuft das Verfahren ab?
- Was gilt für wen? Status und Folgen im Überblick
- Was bekommt eine Lehrkraft bei Dienstunfähigkeit?
- Wie unterscheidet sich der Dienstunfall von der gewöhnlichen Dienstunfähigkeit?
- Was können Lehrkräfte tun, bevor ein Verfahren beginnt?
- Welche Zahlen gibt es zur Dienstunfähigkeit von Lehrkräften?
- Wie können Lehrkräfte die Lücke absichern?
- Dienstunfähig ist ein Beamter, der wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (§ 26 BeamtStG); anderweitige Verwendung und begrenzte Dienstfähigkeit gehen vor.
- Als dienstunfähig kann auch gelten, wer innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und bei dem keine Aussicht auf volle Wiederherstellung innerhalb weiterer sechs Monate besteht.
- Das Ruhegehalt beträgt 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 %, und setzt fünf Dienstjahre oder einen Dienstunfall voraus.
- Für hessische Lehrkräfte war bei Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit in 67 % der Fälle eine psychische oder Verhaltensstörung der Hauptgrund (Drs. 20/8348, Erhebung bis November 2021); eine bundesweite Lehrkräfte-Statistik haben wir nicht verifiziert.
- Wird die Dienstfähigkeit wiederhergestellt, ist eine erneute Berufung möglich; deshalb achtet der Experte darauf, dass die privaten Bedingungen auch diesen Fall regeln.
Dienstunfähig ist eine Lehrkraft im Beamtenverhältnis, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauernd unfähig ist, ihre Dienstpflichten zu erfüllen (§ 26 BeamtStG). Vor der Versetzung in den Ruhestand prüft der Dienstherr eine anderweitige Verwendung und die begrenzte Dienstfähigkeit. Das Ruhegehalt beträgt höchstens 71,75 % der Bezüge und setzt fünf Jahre Dienstzeit voraus (Stand 25.10.2026).
Kein Dienstherr, keine BehördeBU-Lehrer.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung und kein Versicherungsmakler. Wir beraten nicht im Einzelfall und stellen keine Gesundheitsfragen. Bei einem laufenden Verfahren hilft ein Fachanwalt für Beamtenrecht.
Was bedeutet Dienstunfähigkeit bei Lehrern?
Dienstunfähigkeit ist ein Rechtsbegriff des Beamtenrechts. Er beschreibt nicht, wie krank jemand ist, sondern ob der Beamte seine Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. Für Beamte auf Lebenszeit steht die Definition in § 26 Abs. 1 des Beamtenstatusgesetzes: Wer wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist, wird in den Ruhestand versetzt. Dienstunfähig kann auch sein, wer wegen Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und bei dem keine Aussicht besteht, dass die volle Dienstfähigkeit innerhalb weiterer sechs Monate wiederhergestellt ist. Die Länder können für bestimmte Beamtengruppen eigene Voraussetzungen festlegen; deshalb lohnt der Blick auf das Landesbeamtengesetz Ihres Landes.
Wichtig für Lehrkräfte: Maßstab ist das Amt, nicht ein beliebiger Beruf. Der Dienstherr prüft, ob eine Verwendung in einem anderen Amt derselben oder einer anderen Laufbahn möglich ist (§ 26 Abs. 2 BeamtStG). Dort geht es um mehr als den Klassenraum: Auch Tätigkeiten in der Schulverwaltung oder in anderen Behörden kommen in Betracht, wenn die Befähigung vorhanden ist oder durch Qualifizierung erworben werden kann. Das erklärt, warum Dienstunfähigkeit seltener festgestellt wird, als man bei einer einzelnen Erkrankung vermuten würde, und warum der Begriff nicht mit der Berufsunfähigkeit der privaten Versicherung übereinstimmt (siehe BU oder DU für Lehrer).
Wie läuft das Verfahren ab?
Das Verfahren regeln die Landesbeamtengesetze; der Grundgedanke ist überall derselbe und lässt sich in fünf Schritten beschreiben. Die Einzelheiten – Zuständigkeiten, Fristen, Mitwirkungspflichten und die Rolle des Amtsarztes – unterscheiden sich je Land. Hintergründe zur ärztlichen Untersuchung finden Sie beim Portal Amtsarzt und Dienstunfähigkeit.
1. Dienstausfall und Anlass
Anlass ist meist eine längere Erkrankung. Der Dienstherr beobachtet die Fehlzeiten; die Sechs-Monats-Regel des § 26 BeamtStG gibt einen Anhaltspunkt, ist aber keine automatische Schwelle.
2. Feststellung der Dienstfähigkeit
Der Dienstherr lässt klären, ob die Dienstfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist. Nach den Landesregeln geschieht das regelmäßig auf der Grundlage einer ärztlichen Begutachtung; Einzelheiten stehen im Landesrecht.
3. Anderweitige Verwendung und begrenzte Dienstfähigkeit
Zuerst wird geprüft, ob ein anderes Amt in Frage kommt (§ 26 Abs. 2) und ob die Lehrkraft noch mindestens die Hälfte der Arbeitszeit leisten kann (§ 27).
4. Entscheidung
Ist beides nicht möglich, folgt die Versetzung in den Ruhestand. Bei Beamten auf Probe oder Widerruf gelten besondere Regeln, die die Seiten Probezeit bei Lehrern und Lehramtsanwärter beschreiben.
5. Nachprüfung und erneute Berufung
Wird die Dienstfähigkeit wiederhergestellt, ist eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis möglich. Das Hessische Kultusministerium beschreibt dieses Verfahren in der Landtagsdrucksache 20/8348.
Zum Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung“ gehört, dass der Dienstherr Ruhestandsversetzungen nicht leichtfertig ausspricht. Lehrkräfte sollten ihre Rechte im Verfahren kennen: Akteneinsicht, Anhörung und der Rechtsweg stehen ihnen nach dem allgemeinen Verwaltungsrecht offen. Wir geben dazu keine Einzelfallberatung; ein Fachanwalt für Beamtenrecht kann das leisten.
Was gilt für wen? Status und Folgen im Überblick
| Status | Regelfall bei dauernder Dienstunfähigkeit | Voraussetzung für Ruhegehalt |
|---|---|---|
| Beamter auf Lebenszeit | Versetzung in den Ruhestand (§ 26 BeamtStG), wenn keine anderweitige Verwendung möglich | 5 Dienstjahre oder Dienstunfall |
| Beamter auf Probe | Ruhestand zwingend bei Dienstunfall, sonst Ermessen (§ 28 BeamtStG); Entlassung möglich (§ 23) | 5 Dienstjahre oder Dienstunfall |
| Beamter auf Widerruf (Referendar) | Entlassung möglich (§ 23 Abs. 4 BeamtStG), Nachversicherung | meist nur bei Dienstunfall |
| Angestellte Lehrkraft | keine Dienstunfähigkeit im beamtenrechtlichen Sinn; Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI | 3 von 5 Jahren Pflichtbeiträge, 5 Jahre Wartezeit |
Der Überblick zeigt, dass der Begriff „dienstunfähig“ nur für Beamte gilt. Angestellte Lehrkräfte stehen im Rentenrecht: Die Erwerbsminderungsrente erhält, wer unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts weniger als sechs (teilweise) beziehungsweise drei Stunden (voll) täglich arbeiten kann; im Schnitt lag die neu bewilligte Rente 2024 bei 1.041 € pro Monat. Die Höhe schätzt die EM-Renten-Schätzung; sie liegt deutlich unter dem Netto – diese Lücke schließt eine klassische BU.
Was bekommt eine Lehrkraft bei Dienstunfähigkeit?
Das Ruhegehalt beträgt 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je Dienstjahr, höchstens 71,75 %. Wer vor dem 60. Geburtstag in den Ruhestand versetzt wird, erhält die fehlende Zeit zu zwei Dritteln als Zurechnungszeit (Bayern und Thüringen: bis 62). Bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall mindert sich das Ruhegehalt um 3,6 % je Jahr vor dem 65. Geburtstag, höchstens um 10,8 %. Darunter greift die Mindestversorgung, die im Modell je nach Land zwischen rund 1.990 € und rund 2.320 € brutto liegt. Die Rechnung im Detail, mit Beispielen, steht auf der Seite Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit, die Landesunterschiede im Länder-Hub.
Wie unterscheidet sich der Dienstunfall von der gewöhnlichen Dienstunfähigkeit?
Ein Dienstunfall ist ein Ereignis im Dienst oder aus Anlass des Dienstes, das zu einem Körperschaden führt. Die versorgungsrechtliche Folge ist eine andere als bei einer gewöhnlichen Erkrankung: Die Wartezeit von fünf Jahren entfällt, der Ruhegehaltssatz erhöht sich, der Abschlag fällt weg, und die Länder setzen eigene Mindestsätze an. Welche Ereignisse als Dienstunfall gelten, entscheiden Dienstherr und Gesetz im Einzelfall; für Lehrkräfte kommen etwa Unfälle auf dem Schulgelände oder auf Klassenfahrten in Betracht, ob sie anerkannt werden, hängt vom Sachverhalt ab. Der Rechner auf dieser Website bildet den Fall nicht ab. Wer einen Unfall erlitten hat, sollte ihn unverzüglich melden und die Anerkennung schriftlich verfolgen. Die Sätze der Länder unterscheiden sich; Beispiele nennen die Länderseiten zu Bayern und Baden-Württemberg.
Was können Lehrkräfte tun, bevor ein Verfahren beginnt?
Dienstunfähigkeit entsteht selten über Nacht. Wer länger erkrankt ist, hat in der Regel Gelegenheit, mit dem Dienstherrn über Wege zu sprechen, die den Dienst erhalten: Wiedereingliederung, Anpassung der Aufgaben, Teilzeit oder eine andere Verwendung. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit ist auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ein betriebliches Eingliederungsmanagement vorgesehen (§ 167 Abs. 2 SGB IX), dessen Ausgestaltung im Einzelnen Sache der Dienststelle ist. Personalrat, Schwerbehindertenvertretung und Gleichstellungsbeauftragte können beraten. Wer anwaltliche Hilfe sucht, findet sie bei Fachanwälten für Beamtenrecht; wir vermitteln keine Anwälte und beraten nicht im Einzelfall.
Parallel lohnt der nüchterne Blick auf die Finanzen: Wie hoch wäre das Ruhegehalt, wie groß ist die Lücke, welche Rücklagen gibt es? Diese Fragen lassen sich ohne Gesundheitsangaben klären. Der Lehrer-DU-Rechner rechnet für alle 16 Länder, die Länderseiten wie Hessen oder Berlin nennen die jeweiligen Besonderheiten.
Welche Zahlen gibt es zur Dienstunfähigkeit von Lehrkräften?
Eine bundesweit einheitliche Statistik zur Dienstunfähigkeit von Lehrkräften haben wir nicht verifiziert; die amtliche Fachserie des Statistischen Bundesamtes haben wir nicht ausgewertet, und manche Länder erfassen Gesundheitsdaten gar nicht (in Hessen schränkt § 93 Abs. 3 des Hessischen Beamtengesetzes das ein). Es gibt aber einzelne belastbare Werte, die jeweils ihre eigene Reichweite haben.
| Zahl | Reichweite | Stufe |
|---|---|---|
| 67 % psychische und Verhaltensstörungen als Hauptgrund | Hessen, verbeamtete Lehrkräfte, Ruhestandsversetzungen bis November 2021 | amtlich |
| 56,5 Jahre Durchschnittsalter bei der Versetzung | Hessen, gleiche Erhebung | amtlich |
| Dienstunfähige Grund-/Mittelschullehrkräfte: 15,19 % (2018/19) auf 30,1 % (2023/24) | Bayern, Verbandsangabe, Bezugsgröße nicht erläutert | Sekundärquelle |
| 32,3 % psychische Erkrankungen im BU-Leistungsfall | bundesweit, privat versicherte Leistungsfälle | Studie |
Die Werte lassen sich nicht addieren oder vergleichen: Sie beschreiben unterschiedliche Gruppen, Zeiträume und Messweisen. Insbesondere sagen sie nichts über die Wahrscheinlichkeit einer einzelnen Lehrkraft. Wir zeigen sie, um das Thema einzuordnen. Mehr zu Ursachen und Belastung finden Sie auf der Seite Psychische Belastung im Lehrberuf; wir stellen dazu keine Fragen an Sie.
Wie können Lehrkräfte die Lücke absichern?
Die Lücke zwischen Ruhegehalt und Netto ist das eigentliche finanzielle Thema der Dienstunfähigkeit. Sie lässt sich privat schließen: mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel – für Lehrkräfte die wichtigste Absicherung, die im Referendariat und in der Probezeit am günstigsten ist. Wie hoch die Rente sein sollte, hängt von Netto, Dienstzeit und Status ab; der Experte rechnet das mit Ihnen. Wichtig ist der Wortlaut: Er entscheidet, ob die Leistung an die Feststellung des Dienstherrn anknüpft, wie bei begrenzter Dienstfähigkeit und erneuter Berufung verfahren wird und ob eine Nachprüfung möglich ist. Die Details erläutern die Seiten Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und BU-Kosten für Lehrer.
- Status und Wartezeit klären: Wie viele Dienstjahre haben Sie, wann sind fünf erreicht?
- Ruhegehaltsauskunft der Versorgungsstelle einholen und mit dem Rechner abgleichen.
- Bedingungen lesen: Klausel, begrenzte Dienstfähigkeit, Reaktivierung, Nachprüfung.
- Annahme vorab klären: Der Experte übernimmt die anonyme Risikovoranfrage; wir fragen keine Gesundheitsdaten ab.
Den schnellsten Einstieg bietet der Lehrer-Check in 60 Sekunden, ohne Gesundheitsfragen. Die Länderübersicht mit Höchstalter, Probezeit und Mindestversorgung finden Sie im Länder-Hub. Zur Verfahrenspraxis Ihres Landes gibt Ihre Dienststelle verbindlich Auskunft.
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Mein Lehrer-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Wann ist ein Lehrer dienstunfähig?
Wenn er wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauernd unfähig ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen (§ 26 BeamtStG). Als dienstunfähig kann auch gelten, wer innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und bei dem keine Aussicht auf volle Wiederherstellung innerhalb weiterer sechs Monate besteht.
Was passiert, wenn ein Lehrer dienstunfähig wird?
Der Dienstherr prüft zuerst, ob eine anderweitige Verwendung oder begrenzte Dienstfähigkeit möglich ist. Ist beides nicht der Fall, wird der Beamte auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt. Das Ruhegehalt setzt fünf Dienstjahre oder einen Dienstunfall voraus.
Wie hoch ist die Pension bei Dienstunfähigkeit?
1,79375 % der ruhegehaltfähigen Bezüge je Dienstjahr, höchstens 71,75 %, vermindert um einen Abschlag von bis zu 10,8 %, mindestens aber die Mindestversorgung des Landes. Eine Rechnung für Ihr Land liefert der Lehrer-DU-Rechner.
Kann die Dienstunfähigkeit wieder aufgehoben werden?
Ja. Wird die Dienstfähigkeit wiederhergestellt, ist eine erneute Berufung möglich; das Hessische Kultusministerium beschreibt ein solches Verfahren in der Landtagsdrucksache 20/8348. Gute private Bedingungen regeln das ebenfalls; der Experte prüft es mit Ihnen.
Wie viele Lehrer werden dienstunfähig?
Eine bundesweit einheitliche Lehrkräfte-Statistik haben wir nicht verifiziert. Für Hessen liegt eine Ursachenauswertung vor (67 % psychische Erkrankungen als Hauptgrund, Durchschnittsalter bei Versetzung 56,5 Jahre), für Bayern eine Verbandsangabe des BLLV.
Quellen
- § 26 BeamtStG – Dienstunfähigkeit – abgerufen 25.10.2026
- § 27 BeamtStG – Begrenzte Dienstfähigkeit – abgerufen 25.10.2026
- § 4 BeamtVG – Entstehen des Anspruchs auf Ruhegehalt (Bundesvorbild) – abgerufen 25.10.2026
- Hessischer Landtag, Drs. 20/8348: Gesundheitszustand der hessischen Lehrkräfte – 26.08.2022
- BLLV-Faktenzettel Dienstunfähigkeit (Interessenverband) – Stand März 2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Absicherung von Lehrkräften (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: BU-Lehrer.de. BU-Lehrer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.