Status

Lehrer in Teilzeit: Ruhegehalt und Absicherung bei Dienstunfähigkeit

Teilzeit ist bei Lehrkräften verbreitet und für die Versorgung folgenreich: Die Dienstzeit zählt nur anteilig, das Netto sinkt gleich mit. Hier steht, wie das Ruhegehalt entsteht, wo die Mindestversorgung hilft – und wie eine BU mit DU-Klausel den Rest schließt.

Redaktion BU-Lehrer.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Wie wirkt Teilzeit auf das Ruhegehalt?
  2. Wie groß ist der Effekt im Modell?
  3. Das Beispiel im Rechenweg: 55 Jahre, 28 Dienstjahre, Teilzeit in der Hälfte der Zeit
  4. Teilzeit, Beurlaubung und Elternzeit: Was gilt für die Bezüge?
  5. Drei Missverständnisse zur Teilzeit
  6. Begrenzte Dienstfähigkeit: Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen
  7. Freiwillige und erzwungene Teilzeit: Warum die Unterscheidung wichtig ist
  8. So sichern Sie sich in Teilzeit richtig ab
Das Wichtigste in Kürze
  • Zeiten mit ermäßigter Arbeitszeit sind nur zu dem Teil ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht (§ 6 BeamtVG, Bundesvorbild).
  • Als ruhegehaltfähige Bezüge werden bei Teilzeit die vollen Bezüge des letzten Amtes zugrunde gelegt (§ 5 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG) – die Teilzeit wirkt also nur über die Dienstzeit.
  • Im Modell (Grundgehalt 5.000 €, Dienstunfähigkeit mit 55 Jahren, 28 Dienstjahre) sinkt das Ruhegehalt durch Teilzeit in der Hälfte der Jahre von rund 2.507 € auf die Mindestversorgung von 2.100 €.
  • Die Mindestversorgung (35 % der Bezüge oder Landesprozentsatz einer niedrigen Besoldungsgruppe) setzt fünf Dienstjahre voraus und kann bei Teilzeit zum Boden werden.
  • Bei begrenzter Dienstfähigkeit gelten Schutzregeln, die sich je Land unterscheiden; Baden-Württemberg und Bayern legen die vollen Bezüge zugrunde.

Bei Lehrkräften in Teilzeit zählt die Dienstzeit für das Ruhegehalt nur anteilig (§ 6 BeamtVG, Bundesvorbild), während die vollen Bezüge des letzten Amtes als Berechnungsgrundlage dienen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG). Das senkt den Ruhegehaltssatz je Dienstjahr um den Teilzeitanteil. Die Mindestversorgung nach fünf Jahre Dienstzeit fängt das nach unten ab (Stand 25.10.2026, Landesrecht kann abweichen).

Kein Dienstherr, keine BehördeBU-Lehrer.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung und kein Versicherungsmakler. Die Angaben beziehen sich auf das Bundesvorbild; die Länder haben eigene Gesetze, die im Einzelfall abweichen.

Auch in Teilzeit gilt: Die BU mit echter DU-Klausel ist die wichtigste private Absicherung, und je früher Sie abschließen, desto günstiger. Der Lehrer-Check zeigt in 60 Sekunden, wie groß Ihre Lücke ist.

Wie wirkt Teilzeit auf das Ruhegehalt?

Das Ruhegehalt ergibt sich aus zwei Größen: den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit. Für beide gibt es bei Teilzeit eigene Regeln, und sie wirken unterschiedlich. Bei der Dienstzeit gilt: Zeiten mit ermäßigter Arbeitszeit sind nur zu dem Teil ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht (§ 6 Abs. 1 BeamtVG). Wer zehn Jahre mit halber Stelle unterrichtet, sammelt für diese Zeit fünf ruhegehaltfähige Jahre. Bei den Bezügen ist es anders: Nach dem Bundesvorbild werden bei Teilzeit die vollen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zugrunde gelegt, die dem letzten Amt entsprechen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG). Die reduzierte Arbeitszeit senkt also nicht die Berechnungsgrundlage, sondern nur den Satz.

Weil der Satz 1,79375 % je ruhegehaltfähigem Dienstjahr beträgt, kostet jedes „verlorene“ Dienstjahr rund 1,8 Prozentpunkte. Zehn Jahre mit halber Stelle verringern den Satz um etwa 9 Prozentpunkte. Die Landesbeamtenversorgungsgesetze folgen dem Bundesvorbild weitgehend; ob und wie einzelne Länder bei Teilzeit abweichen, haben wir nicht für alle 16 Länder geprüft. Verlassen Sie sich daher für Ihren Fall auf die Auskunft Ihrer Versorgungsstelle.

Wie groß ist der Effekt im Modell?

Die folgende Tabelle zeigt eine Modellrechnung nach der Bundessystematik: Grundgehalt 5.000 € brutto als volle Bezüge, Zurechnungszeit bis 60 zu zwei Dritteln, Abschlag 3,6 % je Jahr vor 65 (höchstens 10,8 %), Mindestversorgung 2.100 € als Annahme. Verglichen wird eine durchgehende Vollzeitlaufbahn mit einer Laufbahn, in der die Hälfte der Dienstjahre mit halber Stelle geleistet wurde.

Modellrechnung: Ruhegehalt eines Lehrers bei Dienstunfähigkeit, Vollzeit gegenüber Teilzeit (50 % in der Hälfte der Dienstjahre); Bundessystematik, Grundgehalt 5.000 € und Mindestversorgung 2.100 € sind Annahmen; brutto pro Monat, Stand 25.10.2026.
Alter / Dienstjahreruhegehaltfähige Jahre (Vollzeit / Teilzeit)Ruhegehalt VollzeitRuhegehalt TeilzeitDifferenz
50 Jahre / 20 Dienstjahre20 / 152.133 €2.100 € (Mindestversorgung)33 €
55 Jahre / 28 Dienstjahre28 / 212.507 €2.100 € (Mindestversorgung)407 €
58 Jahre / 30 Dienstjahre30 / 22,52.507 €2.100 € (Mindestversorgung)407 €

Die Tabelle zeigt zwei Dinge. Erstens: In diesen Beispielen greift bei Teilzeit die Mindestversorgung, weil das errechnete Ruhegehalt mit rund 1.730 € bis 1.950 € darunter läge. Sie wirkt wie ein Boden und begrenzt den Schaden. Zweitens: Der Abstand zur Vollzeitlaufbahn wächst mit der Dauer der Teilzeit. Der Boden selbst ist im Modell nicht dynamisch: Er liegt je nach Land zwischen rund 1.990 € und rund 2.320 € brutto. Welcher Wert für Sie gilt, steht auf den Länderseiten, etwa bei Brandenburg und Hamburg.

Wichtig für die Einordnung: Auch das Netto sinkt in Teilzeit. Die Lücke zwischen Netto und Ruhegehalt ist deshalb nicht unbedingt kleiner, weil das Ruhegehalt noch stärker fällt. Die Zahl für Ihre Lage liefert der Lehrer-DU-Rechner; er unterstützt keine Teilzeit-Anteile direkt, aber Sie können die ruhegehaltfähigen Jahre als Dienstjahre eintragen.

Das Beispiel im Rechenweg: 55 Jahre, 28 Dienstjahre, Teilzeit in der Hälfte der Zeit

Zur Nachvollziehbarkeit lohnt der Rechenweg an der mittleren Zeile der Tabelle. Eine Lehrkraft wird mit 55 Jahren dienstunfähig. Von 28 Dienstjahren wurden 14 mit der Hälfte der Arbeitszeit geleistet. Ruhegehaltfähig sind damit 14 volle Jahre plus 7 anteilige, also 21 Jahre. Hinzu kommt die Zurechnungszeit: Bis zum 60. Geburtstag fehlen 5 Jahre, davon zwei Drittel sind 3,3 Jahre. Es ergeben sich 24,3 Jahre, ein Ruhegehaltssatz von 1,79375 % mal 24,3 gleich 43,6 %. Auf die vollen Bezüge von 5.000 € angewandt sind das 2.180 €; nach dem Abschlag von 10,8 % (3,6 % mal 10 Jahre, gedeckelt) bleiben rund 1.947 €. Weil die angenommene Mindestversorgung von 2.100 € höher liegt, gilt sie.

Bei durchgehender Vollzeit wären es 28 plus 3,3 gleich 31,3 Jahre, ein Satz von 56,2 % und nach Abschlag rund 2.507 €. Der Unterschied von rund 407 € im Monat ist der Preis der Teilzeit im Ruhegehalt, abgemildert durch den Boden der Mindestversorgung. Die Rechnung ist ein Modell: Sie unterstellt gleichbleibende Bezüge, ignoriert Zulagen und Familienzuschläge und nutzt die Bundessystematik. Ihr Land kann abweichen, etwa durch einen Faktor wie in Baden-Württemberg oder einen späteren Wegfall des Abschlags wie in Bayern.

Teilzeit, Beurlaubung und Elternzeit: Was gilt für die Bezüge?

Die Vorschrift zu den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen behandelt nicht nur die Teilzeit, sondern auch die Beurlaubung ohne Dienstbezüge: Auch dann werden nach dem Bundesvorbild die vollen Bezüge des letzten Amtes zugrunde gelegt. Von den Bezügen ist die Frage zu trennen, ob die Zeit der Beurlaubung selbst als Dienstzeit zählt. Das ist eine eigene Regelung, die je nach Grund der Beurlaubung unterschiedlich ausfällt und die wir hier nicht im Einzelnen darstellen. Wer eine längere Beurlaubung oder Elternzeit plant, sollte sich vorher von der Versorgungsstelle bestätigen lassen, wie die Zeiten behandelt werden.

Offen ist auch der Zusammenhang mit der Wartezeit. Das Gesetz verlangt eine Dienstzeit von fünf Jahren; ob Zeiten in Teilzeit dafür voll oder nur anteilig zählen, haben wir für diese Seite nicht abschließend geprüft und treffen dazu keine Aussage. Für Berufsanfänger, die in Teilzeit starten, ist das eine Frage, die sie der Versorgungsstelle vor Antragstellung schriftlich stellen sollten: Bis zum Erreichen der Wartezeit besteht ohne Dienstunfall kein Anspruch, und genau in dieser Phase ist die Lücke am größten. Die Seite Probezeit bei Lehrern beschreibt diese Phase.

Drei Missverständnisse zur Teilzeit

„Teilzeit senkt nur mein Netto, nicht meine Pension.“ Das stimmt nicht: Sie senkt auch die ruhegehaltfähige Dienstzeit und damit den Satz. „Wegen der vollen Bezüge ist die Pension gleich hoch.“ Auch das trifft nicht zu, denn die vollen Bezüge sind nur die Berechnungsgrundlage; der Satz richtet sich nach der Dienstzeit. „Die Mindestversorgung rettet mich immer.“ Sie greift nur, wenn das errechnete Ruhegehalt niedriger ist, nur nach fünf Dienstjahren und nur in Höhe des Landeswerts, der deutlich unter dem Netto einer Lehrkraft liegt. Sie ist ein Boden, kein Ersatz für das Gehalt.

Begrenzte Dienstfähigkeit: Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen

Davon zu unterscheiden ist die begrenzte Dienstfähigkeit. Kann ein Beamter wegen seines Gesundheitszustands noch mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit leisten, kann er im Dienst bleiben (§ 27 BeamtStG); seine Arbeitszeit wird entsprechend herabgesetzt. Hier schützen die Versorgungsgesetze mehrerer Länder die spätere Versorgung: Nach unserer Länderrecherche legen Baden-Württemberg und Bayern der Berechnung die vollen Bezüge des letzten Amtes zugrunde, in Brandenburg, Hessen und Sachsen gilt mindestens die Zurechnungszeit. Das Bundesvorbild verweist für die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten auf einen Mindestumfang. Welche Regel in Ihrem Land gilt, prüfen Sie auf der Länderseite oder bei der Versorgungsstelle.

Für die Absicherung folgt daraus eine Besonderheit: Wer begrenzt dienstfähig wird, verliert Gehalt jetzt, nicht erst im Ruhestand. Die Frage, ob eine private Dienstunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung auch diesen Fall regelt, beantwortet nur der Wortlaut der Bedingungen. Viele Klauseln behandeln die begrenzte Dienstfähigkeit gesondert, einige gar nicht. Der Experte zeigt Ihnen den Passus im Wortlaut.

Freiwillige und erzwungene Teilzeit: Warum die Unterscheidung wichtig ist

Lehrkräfte arbeiten in Teilzeit aus sehr verschiedenen Gründen: wegen Kindern, Pflege, Gesundheit oder aus freier Wahl. Für das Versorgungsrecht zählt zunächst nur das Ergebnis, die ermäßigte Arbeitszeit. Einzelne Länder sehen Ausnahmen oder Anrechnungen vor, etwa für Kindererziehungszeiten; wir haben sie nicht für alle Länder geprüft und nennen deshalb keine Einzelheiten. Wer Teilzeit plant, sollte vor dem Antrag klären, wie sich die Dauer auf Ruhegehalt und Altersgrenze auswirkt, und die Auskunft schriftlich einholen. Das gilt besonders, wenn die Teilzeit viele Jahre dauern soll.

So sichern Sie sich in Teilzeit richtig ab

  • Absicherungsbedarf am tatsächlichen Netto ausrichten, nicht am Vollzeit-Gehalt – es sei denn, die Rückkehr zur Vollzeit ist geplant.
  • Prüfen, ob der Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthält, mit der sich die Rente später ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen lässt.
  • Den Wortlaut zur begrenzten Dienstfähigkeit lesen: Greift die Leistung, wenn Sie nur noch Teilzeit arbeiten können?
  • Die Mindestversorgung des Landes als Boden einplanen; sie hängt am Erreichen der fünf Dienstjahre.
  • Beitrag und Leistung in Relation setzen; eine erste Orientierung zu Beiträgen gibt die Seite BU-Kosten für Lehrer.

Die Abgrenzung zwischen Dienstunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung erläutert die Seite BU oder DU für Lehrer. Wer Teilzeit als Berufsanfänger in der Probezeit leistet, sollte außerdem die Seite Probezeit bei Lehrern lesen. Ihr Ergebnis und Ihren Fahrplan erhalten Sie mit dem Lehrer-Check in 60 Sekunden, ohne Gesundheitsfragen.

Offen bleiben in unserer Recherche die Teilzeit-Details der einzelnen Landesgesetze und die Frage, wie Länder Kindererziehungszeiten im Ruhegehalt berücksichtigen. Die Aussagen auf dieser Seite beruhen auf dem Bundesvorbild und der Länderübersicht; verbindlich ist die Berechnung Ihrer Versorgungsstelle.

Kostenlos & unverbindlich

Lehrer-Fahrplan kostenlos per E-Mail

Länder-Übersicht, Rechenweg des Ruhegehalts, Checkliste für die Bedingungen und Fristen. Ohne Gesundheitsangaben.

  • Status-Matrix: Studium, Referendariat, Probe, Lebenszeit, angestellt
  • Ruhegehalt, Abschlag und Mindestversorgung Schritt für Schritt
  • Checkliste: worauf es bei der BU mit DU-Klausel ankommt

Häufige Fragen

Wie wirkt sich Teilzeit auf die Pension eines Lehrers aus?

Zeiten mit ermäßigter Arbeitszeit sind nur zu dem Teil ruhegehaltfähig, der dem Verhältnis von ermäßigter zu regelmäßiger Arbeitszeit entspricht (§ 6 BeamtVG, Bundesvorbild). Die Bezüge, auf die der Satz angewandt wird, sind dagegen die vollen Bezüge des letzten Amtes (§ 5 Abs. 1 Satz 2). Die Teilzeit senkt also den Ruhegehaltssatz, nicht die Berechnungsgrundlage.

Gilt die Mindestversorgung auch bei Teilzeit?

Ja, wenn mindestens fünf Dienstjahre erreicht sind. Sie beträgt mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge oder einen Landesprozentsatz der Endstufe einer niedrigen Besoldungsgruppe und kann bei langer Teilzeit höher sein als das errechnete Ruhegehalt.

Was ist begrenzte Dienstfähigkeit?

Kann ein Beamter noch mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit leisten, bleibt er im Dienst (§ 27 BeamtStG). Für die Versorgung gelten Schutzregeln; in Baden-Württemberg und Bayern werden nach der Länderrecherche die vollen Bezüge des letzten Amtes zugrunde gelegt.

Lohnt eine Absicherung für Lehrer in Teilzeit?

In aller Regel ja – gerade in Teilzeit, denn Teilzeit senkt auch das Ruhegehalt. Weil sowohl das Netto als auch das Ruhegehalt sinken, bleibt der Abstand oft ähnlich; die Rente richtet sich am tatsächlichen Netto aus, und der Experte rechnet sie mit Ihren Zahlen.

Kann ich meine Rente nach Teilzeit anpassen?

Das hängt von den Bedingungen ab. Viele Verträge enthalten Nachversicherungsgarantien, mit denen die Rente bei bestimmten Anlässen ohne neue Gesundheitsprüfung erhöht werden kann; ob das Teilzeit-Ende dazugehört, prüft der Experte im Wortlaut für Sie.

Quellen

  1. § 6 BeamtVG – Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit (Bundesvorbild) – abgerufen 25.10.2026
  2. § 5 BeamtVG – Ruhegehaltfähige Dienstbezüge (Bundesvorbild) – abgerufen 25.10.2026
  3. § 14 BeamtVG – Höhe des Ruhegehalts (Bundesvorbild der Landesgesetze) – abgerufen 24.10.2026
  4. § 27 BeamtStG – Begrenzte Dienstfähigkeit – abgerufen 25.10.2026
  5. § 13 BeamtVG – Zurechnungszeit – abgerufen 25.10.2026
Redaktion BU-Lehrer.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Absicherung von Lehrkräften (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: BU-Lehrer.de. BU-Lehrer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Jetzt absichern: Die BU mit DU-Klausel schließt Ihre Lücke.

Referendare, Beamte auf Probe und Lebenszeit, angestellte Lehrkräfte: In 60 Sekunden Ihr Ergebnis & Ihren Fahrplan per E-Mail erhalten – nach dem Recht Ihres Bundeslandes gerechnet, im Referendariat zum günstigsten Einstieg.

Kostenlos Lücke prüfen
Kostenlos · ohne Gesundheitsfragen · in 60 Sekunden
Kostenlos prüfen: Ihre Lücke & Ihr Fahrplan in 60 Sekunden