Inhalt (8 Abschnitte)
- Verbeamtung im Saarland: Altersgrenze und Wirklichkeit
- Referendariat und Probezeit im Saarland
- Was zahlt das Saarland bei Dienstunfähigkeit?
- Zwei Berufsanfänger, zwei Absicherungen: Probebeamter oder befristet angestellt
- Warum das Bundesrecht als Wegweiser taugt
- Besoldung A 12 und A 13 im Saarland
- Angestellte Lehrkräfte im Saarland
- Checkliste für Lehrkräfte im Saarland
- Die Altersgrenze für die Verbeamtung beträgt 45 Jahre (§ 4 SBG); je Kind unter 18 Jahren oder bei Pflege kommen bis zu zwei Jahre hinzu, bei außergewöhnlichem Bewerbermangel sind Ausnahmen möglich.
- Das Versorgungsrecht entspricht dem Bund: 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 %, Abschlag bis 10,8 %, Mindestversorgung 35 % oder 65 % der Endstufe A 4 plus 30,68 € – als Modellwert rund 2.108 € brutto.
- Grundschullehrkräfte sind im Saarland in A 12 eingestuft; im Juni 2026 hat die CDU-Fraktion im Landtag einen Antrag zu A 13 eingebracht.
- Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich 18 Monate; die Lehrerverordnung nennt je nach Laufbahn 18 Monate oder zwei Jahre. Die Probezeit beträgt drei Jahre.
- Laut Sonderbericht des Rechnungshofs (17.08.2026) erhält ein Teil der Absolventen befristete Arbeitsverträge, wenn Planstellen fehlen – eine Sekundärquelle.
Im Saarland werden Lehrkräfte im Regelfall bis zum Alter von 45 Jahren verbeamtet; das Versorgungsrecht entspricht dem Bund: nach fünf Dienstjahren 1,79375 % je Dienstjahr (höchstens 71,75 %), Abschlag bis 10,8 %, mindestens 35 % oder 65 % der Endstufe A 4 plus 30,68 € – als Modellwert rund 2.108 € brutto im Monat. Grundschullehrkräfte sind derzeit in A 12 eingestuft (Stand 25.10.2026).
Ob verbeamtet (Höchstalter 45) oder angestellt: In Saarland bleibt bei Dienstunfähigkeit eine Lücke zum Netto, die eine passende BU schließt – je früher Sie abschließen, desto einfacher und günstiger. Erfahren Sie in 60 Sekunden, wie groß Ihre Lücke in Saarland ist.
Verbeamtung im Saarland: Altersgrenze und Wirklichkeit
Die Grenze steht im Saarländischen Beamtengesetz (SBG) in § 4: 45 Jahre. Je Kind unter 18 Jahren oder bei der Pflege einer angehörigen Person verschiebt sie sich um zwei Jahre; bei außergewöhnlichem Bewerbermangel sind Ausnahmen möglich. Das ist enger als in Hessen oder Schleswig-Holstein, aber großzügiger als in Nordrhein-Westfalen. Ob eine Verlängerung greift, entscheidet die Einstellungsbehörde; nutzen Sie den Höchstalter-Check als Orientierung.
Die rechtliche Möglichkeit sagt noch nichts über die Stellenlage. Der Rechnungshof des Saarlandes hat in einem Sonderbericht vom 17.08.2026 darauf hingewiesen, dass ein Teil der Absolventen des Vorbereitungsdienstes befristete Arbeitsverträge erhält, wenn Planstellen fehlen. Das ist eine Sekundärquelle für uns; wir haben den Bericht nicht im Wortlaut ausgewertet und leiten daraus keine Quote ab. Für die Absicherung bedeutet es: Zwischen Referendariat und Verbeamtung kann eine Phase als Tarifbeschäftigter liegen, in der die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung gilt und das Ruhegehalt nicht.
Mehr zu den Unterschieden dieser beiden Wege finden Sie in Lehrer verbeamtet oder angestellt; die Altersgrenzen aller Länder stehen in der Länderübersicht.
Referendariat und Probezeit im Saarland
Das Referendariat ist im Saarland grundsätzlich auf 18 Monate angelegt; die saarländische Lehrerverordnung nennt je nach Laufbahn aber 18 Monate oder zwei Jahre. Wir führen deshalb keine einheitliche Zahl als Tatsache, sondern den Bereich. Die Anwärter werden in der Regel als Beamte auf Widerruf eingestellt; die Rechtsnorm für das Lehramt haben wir nicht im Wortlaut gelesen, die Angabe stützt sich auf den Bildungsserver. Es folgt die Probezeit von drei Jahren (§ 21 SBG).
Beides liegt in der Fünf-Jahres-Wartezeit. Wird eine Lehrkraft in dieser Zeit ohne Dienstunfall dienstunfähig, besteht kein Anspruch auf Ruhegehalt, und es folgt die Nachversicherung nach § 8 SGB VI. Ein Altersgeld, wie es einzelne Länder kennen, ist für das Saarland in unserer Recherche nicht belegt. Die Folgen für Berufsanfänger beschreibt Nachversicherung im Referendariat; wie die Probezeit rechtlich wirkt, Probezeit bei Lehrern.
Was zahlt das Saarland bei Dienstunfähigkeit?
Das saarländische Beamtenversorgungsgesetz (SBeamtVG) übernimmt in den entscheidenden Punkten die Bundesregeln, und das ist gut zu wissen, denn Sie können sich an den Bundesvorschriften orientieren. Ruhegehaltssatz: 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 %. Zurechnungszeit: zwei Drittel der Zeit bis zum 60. Geburtstag. Abschlag: 3,6 % je Jahr vor 65, höchstens 10,8 %; Entfall ab 63 mit 40 Dienstjahren. Mindestversorgung: 35 % der Bezüge oder 65 % der Endstufe A 4 plus 30,68 € (§ 16 Abs. 3). Die A-4-Endstufe liegt bei 3.195,42 €, die Mindestversorgung damit bei rund 2.108 € brutto – ohne Familienzuschlag.
| Merkmal | Regelung im Saarland | Belegstufe |
|---|---|---|
| Höchstalter | 45 Jahre; +2 je Kind unter 18/Pflege; Ausnahmen bei Bewerbermangel | Gesetz (§ 4 SBG) |
| Referendariat | grundsätzlich 18 Monate (laufbahnabhängig auch zwei Jahre), Beamter auf Widerruf | Bildungsserver, Lehrerverordnung (Sekundärquelle) |
| Probezeit | 3 Jahre | Gesetz (§ 21 SBG) |
| Ruhegehaltssatz | 1,79375 % je Jahr, höchstens 71,75 % | Gesetz |
| Abschlag | 3,6 % je Jahr vor 65, höchstens 10,8 %; Entfall ab 63 mit 40 Jahren | Gesetz |
| Mindestversorgung | 35 % oder 65 % der Endstufe A 4 plus 30,68 €; Modellwert rund 2.108 € | Gesetz (§ 16 Abs. 3), wie im Bund |
| Grundschule | A 12; Antrag zu A 13 im Landtag (Juni 2026) | Landtagsunterlagen (Sekundärstufe) |
Im Vergleich der Länder liegt die Mindestversorgung des Saarlandes im unteren Mittelfeld; nur Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Thüringen liegen darunter.
Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit nach Bundesland (Modellwert)
Euro pro Monat brutto aus dem Landesrecht, ohne Familienzuschlag; gilt ab fünf Dienstjahren, wenn das errechnete Ruhegehalt niedriger ist
Eigene Rechnung: Mindestsatz × Endstufe der Referenzgruppe des Landes (Tabellen 2025/2026) + Erhöhungsbetrag, § 27 Abs. 4 LBeamtVGBW, Art. 26 BayBeamtVG, § 16 NBeamtVG u. a.; Tabellenstand je Land unterschiedlich, teils vorgriffsweise/Entwurf. Orientierungswerte, Stand 25.10.2026.
Modellrechnung: A 12 in der Endstufe, Pensionierung mit 45
Eine Lehrkraft in A 12 (Endstufe 5.622,00 €) mit 15 Dienstjahren wird mit 45 Jahren dienstunfähig. Es fehlen 15 Jahre bis zum 60. Geburtstag, zwei Drittel davon, 10 Jahre, werden zugerechnet. Der Ruhegehaltssatz beträgt 1,79375 % × 25 = 44,8 %, nach 10,8 % Abschlag etwa 40,0 %; das Ruhegehalt liegt bei rund 2.250 € brutto und über der Mindestversorgung. Nach einem angenommenen Abzug von 15 % bleiben etwa 1.910 €, bei einem angenommenen Netto von 3.600 € fehlen rund 1.690 € im Monat. Wäre dieselbe Lehrkraft in A 13 (Endstufe 6.216,13 €), läge das Ruhegehalt bei rund 2.490 €: Die Einstufung der Grundschule macht also etwa 240 € brutto im Monat aus. Das ist eine Modellrechnung, keine Person.
Zwei Berufsanfänger, zwei Absicherungen: Probebeamter oder befristet angestellt
Die Stellenlage im Saarland führt dazu, dass zwei Lehrkräfte mit gleicher Ausbildung rechtlich sehr unterschiedlich abgesichert sein können. Die folgende Gegenüberstellung zeigt es nüchtern; sie ist eine Systematik, keine Aussage über einzelne Personen.
Beamter auf Probe
- Dienstunfähigkeit stellt der Dienstherr fest (§ 26 BeamtStG); Anspruch auf Ruhegehalt erst nach fünf Dienstjahren.
- Davor: Entlassung und Nachversicherung (§ 8 SGB VI), also Beiträge zur Rentenversicherung statt Einkommen.
- Ab fünf Jahren mindestens 35 % oder 65 % der Endstufe A 4 plus 30,68 €.
Befristet angestellt (TV-L)
- Gesetzliche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI.
- Voraussetzung sind drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und fünf Jahre Wartezeit; Berufsschutz gibt es nur für vor dem 02.01.1961 Geborene.
- Durchschnitt der neuen Renten 2024: 1.041 € Zahlbetrag; die genaue Definition des Zahlbetrags ist nicht abschließend geklärt.
Beide Wege lassen sich mit einer BU privat absichern. Entscheidend ist, dass der Vertrag zum jeweiligen Status passt und bei einem Wechsel mitwächst: Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung achtet der Experte dafür auf eine Nachversicherungsgarantie und auf die Leistung bei Statuswechsel. Diese Klauseln erklärt BU-Klauseln.de.
Warum das Bundesrecht als Wegweiser taugt
Weil das Saarland die Bundesregeln weitgehend übernimmt, gilt für die Rechenlogik das Bundesvorbild: Ruhegehaltssatz, Zurechnungszeit, Abschlag und Mindestversorgung folgen denselben Grundregeln, und diese Seite ergänzt die Lehrerbesonderheiten. Achten Sie aber auf zwei saarländische Punkte, in denen das Bundesbeispiel nicht reicht: die Besoldungstabelle des Landes (Anlage IV SBesG) und die Einstufung der Grundschule in A 12. Beides verändert die Rechengrundlage, nicht die Formel.
Besoldung A 12 und A 13 im Saarland
Die Besoldung richtet sich nach Anlage IV des Saarländischen Besoldungsgesetzes (SBesG), gültig ab 01.04.2026. Das Grundgehalt in A 12 reicht von 4.191,19 € (Eingang) bis 5.622,00 € (Endstufe), in A 13 von 4.876,99 € bis 6.216,13 €. Das Saarland hat damit das niedrigste A-12-Eingangsgehalt aller 16 Länder in unserer Tabelle. Für Grundschullehrkräfte, die im Saarland noch in A 12 sind, ist das spürbar; den Hintergrund liefert BU und Dienstunfähigkeit für Grundschullehrkräfte.
Angestellte Lehrkräfte im Saarland
Befristet oder dauerhaft nach TV-L Beschäftigte sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Bei dauerhaft geminderter Leistungsfähigkeit kommt die Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI) in Betracht: voll bei weniger als drei, teilweise bei weniger als sechs Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit, mit drei Jahren Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren und fünf Jahren Wartezeit. 2024 lag die durchschnittliche neue Rente bei 1.041 €. Wie viel es bei Ihnen wäre, schätzt die EM-Renten-Schätzung.
Checkliste für Lehrkräfte im Saarland
- Status klären: Beamter auf Widerruf, auf Probe, auf Lebenszeit oder befristet angestellt – davon hängt ab, ob Ruhegehalt oder Erwerbsminderungsrente gilt.
- Dienstzeit zählen: Ab fünf Jahren besteht Anspruch; davor schließt die private BU die Lücke.
- Einstufung kennen: A 12 oder A 13 verändert das Ruhegehalt um mehrere hundert Euro.
- Bedingungen lesen: Worauf bei der Klausel zu achten ist, steht in Dienstunfähigkeitsklausel für Lehrer.
- Einstieg wählen: Der Lehrer-Check rechnet Ihre Lücke aus, ohne Gesundheitsfragen.
Hinweis: BU-Lehrer.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung und kein Versicherungsmakler. Verbindlich sind das Landesrecht und die Auskunft Ihrer Versorgungsstelle. Stand: 25.10.2026.
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- Status-Matrix: Studium, Referendariat, Probe, Lebenszeit, angestellt
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Mein Lehrer-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Bis zu welchem Alter werden Lehrer im Saarland verbeamtet?
Bis zum Alter von 45 Jahren (§ 4 SBG). Je Kind unter 18 Jahren oder bei Pflege erhöht sich die Grenze um zwei Jahre; bei außergewöhnlichem Bewerbermangel sind Ausnahmen möglich. Stand 25.10.2026.
Wie hoch ist die Mindestversorgung im Saarland?
Mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge oder, wenn günstiger, 65 % der Endstufe A 4 plus 30,68 € (§ 16 Abs. 3 SBeamtVG). Als Modellwert nach der Tabelle ab 01.04.2026 sind das rund 2.108 € brutto im Monat, ohne Familienzuschlag.
Sind Grundschullehrer im Saarland in A 12 oder A 13?
Nach unserer Auswertung in A 12. Im Juni 2026 hat die CDU-Fraktion im Landtag des Saarlandes einen Antrag zu A 13 für Grundschullehrkräfte eingebracht; ein Beschluss ist uns nicht bekannt.
Wie lange dauert das Referendariat im Saarland?
Grundsätzlich 18 Monate (Bildungsserver). Die Lehrerverordnung nennt für einige Laufbahnen zwei Jahre, für andere 18 Monate. Die Anwärter sind in der Regel Beamte auf Widerruf.
Gibt es im Saarland nach dem Referendariat sicher eine Planstelle?
Nein. Der Rechnungshof-Sonderbericht vom 17.08.2026 nennt befristete Arbeitsverträge für einen Teil der Absolventen, wenn Planstellen fehlen. Ob und wie viele, haben wir nicht geprüft; die Quelle ist sekundär.
Quellen
- Landesrecht Saarland: SBG und SBeamtVG (§ 4 SBG, § 21 SBG, §§ 4, 15, 16 SBeamtVG) – abgerufen 25.10.2026
- § 14 BeamtVG – Höhe des Ruhegehalts und Mindestversorgung (Bundesvorbild) – abgerufen 24.10.2026
- § 26 BeamtStG – Dienstunfähigkeit – abgerufen 25.10.2026
- Bildungsserver: Lehrkräfteausbildung in den Ländern – abgerufen 25.10.2026
- § 8 SGB VI – Nachversicherung – abgerufen 24.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Absicherung von Lehrkräften (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: BU-Lehrer.de. BU-Lehrer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.