Inhalt (13 Abschnitte)
- Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer?
- Was zahlt das Land bei Dienstunfähigkeit eines Lehrers?
- Wie groß ist die Lücke zum Netto?
- Dienstunfall und begrenzte Dienstfähigkeit: zwei Sonderfälle
- Warum Lehrkräfte dienstunfähig werden: was die Daten zeigen
- Für wen ist die Dienstunfähigkeitsversicherung besonders wichtig?
- Referendare und Berufsanfänger: die Lücke in den ersten fünf Jahren
- Was ist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel – und wie prüfen Sie sie?
- Was kostet die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer?
- Dienstunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Wie läuft der Abschluss ab – und was ist mit der Gesundheit?
- Bundesländer: Wo es Unterschiede gibt
- Checkliste für das Gespräch mit dem Experten
- Das Ruhegehalt beträgt 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 %, und mindert sich bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall um bis zu 10,8 %; ein Anspruch besteht ab fünf Jahre Dienstzeit.
- Im Modell (Nordrhein-Westfalen, A 13, 12 Dienstjahre, Dienstunfähigkeit mit 40) bleiben rund 1.986 € netto von 3.800 € – es fehlen rund 1.814 € im Monat.
- Eine Dienstunfähigkeitsklausel macht die Leistung der Versicherung vom Urteil des Dienstherrn abhängig; ob sie echt oder unecht ist, entscheidet der Wortlaut der Bedingungen.
- Referendare und Berufsanfänger sind in den ersten fünf Dienstjahren ohne Dienstunfall ohne Ruhegehalt; gerade hier ist die private Absicherung am wichtigsten und am günstigsten.
- Beitragsorientierung von Vermittlerseiten: verbeamteter Lehrer, 30 Jahre, 1.000 € Rente, ab rund 40 € im Monat (Juli 2026) – kein Angebot.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel: Sie zahlt eine vereinbarte Rente, wenn der Dienstherr die Lehrkraft wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Sie schließt die Lücke zum Netto, die das Landesrecht lässt – das Ruhegehalt beträgt höchstens 71,75 % der Bezüge, mindert sich um bis zu 10,8 % und setzt fünf Jahre Dienstzeit voraus (Stand 25.10.2026).
Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer?
Kurz gesagt: Für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis ist sie die wichtigste private Absicherung. Das Land zahlt zwar ein Ruhegehalt, aber deutlich weniger als das Netto – und in den ersten Dienstjahren gar nichts. Wer sich früh absichert, zahlt meist den günstigsten Beitrag und kommt am einfachsten durch die Annahme.
Dienstunfähig ist ein Beamter, der wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist; er wird dann in den Ruhestand versetzt (§ 26 BeamtStG). Vorher prüft der Dienstherr, ob die Lehrkraft anderweitig uneingeschränkt eingesetzt werden kann – der Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung“ – und ob eine begrenzte Dienstfähigkeit mit mindestens halber Arbeitszeit in Frage kommt (§ 27 BeamtStG); wird die Dienstfähigkeit wiederhergestellt, gibt es ein Verfahren zur erneuten Berufung (so beschreibt es das Hessische Kultusministerium in der Landtagsdrucksache 20/8348). Für Bundesbeamte nennt § 44 BBG als Anhaltspunkt mehr als drei Monate Dienstausfall innerhalb von sechs Monaten ohne Aussicht auf Besserung; die Landesgesetze regeln das Verfahren in eigenen Normen.
Die Versicherung greift an einer anderen Stelle: Sie ersetzt nicht das Verfahren, sondern das fehlende Einkommen. Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nach ihren eigenen Bedingungen (§ 172 VVG); Dienstunfähigkeit im Sinne des Beamtenrechts ist etwas anderes. Die Dienstunfähigkeitsklausel verbindet beides: Sie knüpft die Leistung ganz oder teilweise an die Feststellung des Dienstherrn. Wie weit sie reicht, steht allein in den Versicherungsbedingungen. Mehr zu den Begriffen finden Sie im Lexikon und im Vergleich BU oder DU für Lehrer.
Was zahlt das Land bei Dienstunfähigkeit eines Lehrers?
Die Landesbeamtenversorgungsgesetze folgen in den Grundzügen dem Bundesrecht. Ein Ruhegehalt setzt mindestens fünf Jahre Dienstzeit oder eine Dienstunfähigkeit durch Dienstbeschädigung voraus (§ 4 BeamtVG und Landesentsprechungen). Es beträgt 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je Dienstjahr, höchstens 71,75 % – in allen 16 Ländern. Die Dienstbezüge sind im Wesentlichen das Grundgehalt der letzten Besoldungsgruppe; Zulagen zählen nur, wenn das Besoldungsrecht sie als ruhegehaltfähig bezeichnet.
| Dienstjahre | Ruhegehaltssatz | nach Abschlag 10,8 % |
|---|---|---|
| 5 Jahre | 8,97 % | 8,00 % |
| 10 Jahre | 17,94 % | 16,00 % |
| 20 Jahre | 35,88 % | 32,00 % |
| 30 Jahre | 53,81 % | 48,00 % |
| 40 Jahre | 71,75 % | 64,00 % |
Zwei Regeln verschieben den Satz. Die Zurechnungszeit: Wird die Lehrkraft vor dem 60. Geburtstag wegen Dienstunfähigkeit pensioniert, wird die fehlende Zeit zu zwei Dritteln hinzugerechnet; in Bayern und Thüringen reicht sie bis zum 62. Geburtstag. Und der Versorgungsabschlag: Bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall mindert sich das Ruhegehalt um 3,6 % je Jahr vor dem 65. Geburtstag, höchstens um 10,8 %. Er entfällt in den meisten Ländern ab dem 63. Lebensjahr mit 40 berücksichtigungsfähigen Dienstjahren, in Bayern erst ab 64; in Baden-Württemberg gibt es bei Dienstunfähigkeit keinen solchen Wegfall, in Sachsen-Anhalt gilt als Bezugsalter 63.
Versorgungsabschlag bei Dienstunfähigkeit nach Alter bei Pensionierung
Minderung des Ruhegehalts in Prozent: 3,6 % je Jahr vor dem 65. Geburtstag, höchstens 10,8 % (ohne Dienstunfall; Regelfall der Länder)
Landesbeamtenversorgungsgesetze (z. B. § 16 NBeamtVG, § 14 Abs. 3 BeamtVG); eigene Berechnung; entfällt bei Dienstunfall und in den meisten Ländern ab 63 Jahren mit 40 Dienstjahren (nicht in BW; Bayern ab 64; Sachsen-Anhalt Grenze 63). Stand 25.10.2026.
Unterhalb des errechneten Ruhegehalts greift die Mindestversorgung: mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder ein Landesanteil der Endstufe einer niedrigen Besoldungsgruppe – 65 % von A 4 plus 30,68 € in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland, 65 % von A 5 in Niedersachsen und Berlin, 66,5 % von A 3 in Bayern, 57 % von A 7 in Baden-Württemberg. Sie gilt nur ab fünf Dienstjahren. Die Spanne im Modell reicht von rund 1.990 € (Hamburg) bis rund 2.320 € (Brandenburg) brutto.
Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit nach Bundesland (Modellwert)
Euro pro Monat brutto aus dem Landesrecht, ohne Familienzuschlag; gilt ab fünf Dienstjahren, wenn das errechnete Ruhegehalt niedriger ist
Eigene Rechnung: Mindestsatz × Endstufe der Referenzgruppe des Landes (Tabellen 2025/2026) + Erhöhungsbetrag, § 27 Abs. 4 LBeamtVGBW, Art. 26 BayBeamtVG, § 16 NBeamtVG u. a.; Tabellenstand je Land unterschiedlich, teils vorgriffsweise/Entwurf. Orientierungswerte, Stand 25.10.2026.
Wie groß ist die Lücke zum Netto?
Ein Beispiel zeigt die Größenordnung: Eine Lehrkraft in Nordrhein-Westfalen, A 13, Mitte der Laufbahn (Grundgehalt 5.802 €), mit 12 Dienstjahren wird mit 40 Jahren dienstunfähig. Die Zurechnungszeit beträgt 13,3 Jahre, der Ruhegehaltssatz 45,4 % vor und 40,5 % nach dem Abschlag; das Ruhegehalt liegt bei rund 2.340 € brutto und damit über der Mindestversorgung von rund 2.190 €. Nach einem angenommenen Abzug von 15 % für Steuer und Krankenversicherung bleiben etwa 1.990 € – bei einem angenommenen Netto von 3.800 € fehlen rund 1.810 € im Monat, über 21.000 € im Jahr.
Beispiel: Netto heute, Ruhegehalt und Lücke einer Lehrkraft
Modellrechnung Euro pro Monat: Nordrhein-Westfalen, A 13, Mitte der Laufbahn (Grundgehalt 5.802 €), 12 Dienstjahre, Dienstunfähigkeit mit 40 Jahren, Abzug 15 %
Eigene Modellrechnung nach §§ 13–16 LBeamtVG NRW (Zurechnungszeit 13,3 Jahre, Ruhegehaltssatz 45,4 % vor Abschlag, Abschlag 10,8 %), Einbaufaktor 0,99349; Netto von 3.800 € ist eine Annahme. Kein Angebot, keine Person; Stand 25.10.2026.
Ein zweites Beispiel zeigt, wann die Mindestversorgung greift: Eine Lehrkraft in Bayern mit 4.800 € Grundgehalt und sechs Dienstjahren wird mit 30 Jahren dienstunfähig. Weil Bayern die Zurechnungszeit bis zum 62. Geburtstag rechnet, kommen 21,3 Jahre hinzu; der Ruhegehaltssatz liegt bei 49,0 % vor und 43,7 % nach Abschlag, das Ruhegehalt bei rund 2.100 € brutto. Die Mindestversorgung von rund 2.160 € (66,5 % der Endstufe A 3) liegt höher und gilt. Nach 15 % Abzug bleiben etwa 1.840 € – bei einem Netto von 3.100 € fehlen rund 1.260 € im Monat. Beide Beispiele sind Modellrechnungen mit Startwerten der Landesbesoldungstabellen, keine Personen.
Die Lücke ist umso größer, je kürzer die Dienstzeit und je jünger die Lehrkraft ist – und sie ist am größten, wenn gar kein Anspruch besteht. Als Faustregel für die Höhe einer privaten Rente nennt Finanztip, möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts abzusichern (Stand 27.05.2026); Stiftung Warentest nennt keine feste Prozentzahl, rät aber, die Rente so zu wählen, dass auch die Altersvorsorge weiter bezahlt werden kann. Rechnen Sie Ihre eigene Lücke mit dem Lehrer-DU-Rechner, der alle 16 Länder abbildet.
Dienstunfall und begrenzte Dienstfähigkeit: zwei Sonderfälle
Zwei Konstellationen laufen anders als der Normalfall. Beim Dienstunfall entfällt die Wartezeit von fünf Jahren, und es gilt das Unfallruhegehalt: Der Ruhegehaltssatz erhöht sich um 20 Prozentpunkte und hat Mindestsätze, die je Land verschieden sind – in Baden-Württemberg mindestens 66⅔ % (§ 51 LBeamtVGBW), in Bayern mindestens 71,75 % der Endstufe A 3 (Art. 53 BayBeamtVG), in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen steigt der Satz um 1,875 % je Jahr plus 20 Punkte (§ 40 NBeamtVG, § 42 LBeamtVG NRW). Die Zurechnungszeit wird nur zur Hälfte angerechnet. Der Rechner auf dieser Website bildet das Unfallruhegehalt nicht ab; über die Einordnung als Dienstunfall entscheidet der Dienstherr. Was als Dienstunfall zählt, regeln die Beamtenversorgungsgesetze der Länder; die Details prüft die Versorgungsstelle.
Bei der begrenzten Dienstfähigkeit bleibt die Lehrkraft im Dienst, wenn sie noch mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit leisten kann (§ 27 BeamtStG). Die Bezüge sinken entsprechend, die Versorgung wird jedoch geschützt: In Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg gelten als ruhegehaltfähig die vollen Bezüge des letzten Amtes, in Brandenburg, Hessen und Sachsen mindestens die Zurechnungszeit. Für die private Absicherung ist deshalb entscheidend, ob die Klausel auch bei begrenzter Dienstfähigkeit leistet – viele Bedingungen regeln das gesondert. Wird die Dienstfähigkeit später wiederhergestellt, ist eine erneute Berufung möglich; auch dazu gehört eine Regelung in den Bedingungen.
Warum Lehrkräfte dienstunfähig werden: was die Daten zeigen
Eine bundesweit einheitliche Statistik zu den Ursachen gibt es für Lehrkräfte nicht; Länder erfassen Gesundheitsdaten teils gar nicht (Hessen darf sie nach § 93 Abs. 3 HBG nicht elektronisch erfassen). Der einzige amtliche Einzelwert, der uns vorliegt: Bei verbeamteten Lehrkräften in Hessen war „Psychische und Verhaltensstörungen“ in 67 % der Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit der Hauptgrund; das Durchschnittsalter bei der Versetzung betrug 56,5 Jahre (Hessischer Landtag, Drs. 20/8348, Erhebung bis November 2021). Bundesweit sind psychische Erkrankungen die häufigste Ursache von BU-Leistungsfällen (32,3 %, Morgen & Morgen, April 2026). Eine ausführliche Einordnung steht in Psychische Belastung im Lehrberuf.
Daraus folgt für die Absicherung: Das typische Eintrittsalter eines Leistungsfalls liegt nach Finanztest bei 47 bis 55 Jahren (test.de, 19.05.2026) – also in einer Phase, in der der Abschlag meist noch anfällt und die Dienstzeit lang genug ist, um das Ruhegehalt spürbar zu erhöhen. Die Zurechnungszeit hilft dabei nur, wenn die Pensionierung vor dem 60. (Bayern, Thüringen: 62.) Geburtstag liegt.
Für wen ist die Dienstunfähigkeitsversicherung besonders wichtig?
Für fast alle verbeamteten Lehrkräfte: Das Ruhegehalt liegt auch bei langer Dienstzeit unter den Bezügen (höchstens 71,75 %), und Rücklagen oder das Einkommen einer Partnerin oder eines Partners tragen eine Lücke von über tausend Euro im Monat nur kurze Zeit. Besonders wichtig ist die Absicherung am Anfang der Laufbahn, bei Familie oder Kredit und überall dort, wo die Dienstzeit noch kurz ist. Die folgende Übersicht zeigt, worauf es ankommt und wie jeder Prüfpunkt gelöst wird.
Hier ist sie besonders wichtig
- Wenige Dienstjahre: Der Satz steigt mit jedem Jahr um 1,79375 %; nach 10 Jahren sind es erst 17,9 %.
- Referendariat oder Probezeit: Ohne Dienstunfall besteht kein Anspruch auf Ruhegehalt.
- Hoher Abschlag: Wer vor dem 62. Geburtstag dienstunfähig wird, trägt in den meisten Ländern den vollen Abschlag von 10,8 %.
- Verpflichtungen: Familie oder Kredit machen eine Lücke kaum tragbar.
Diese Punkte löst der Experte für Sie
- Ihr Ruhegehalt: Die Versorgungsauskunft Ihrer Pensionsstelle nennt die verbindliche Zahl; der Experte rechnet die Lücke damit gegen.
- Bedingungen: Der Experte vergleicht echte Klauseln, Rentenhöhe, Laufzeit und den Verzicht auf abstrakte Verweisung (§ 172 Abs. 3 VVG).
- Beitrag: Mit einer Einstiegsrente und späterer Erhöhung über die Nachversicherungsgarantie lässt sich der Start oft günstig gestalten; Vermittlerangaben sind Untergrenzen.
- Annahme: Eine anonyme Risikovoranfrage klärt vorab, zu welchen Bedingungen ein Versicherer annimmt – je früher, desto einfacher.
Referendare und Berufsanfänger: die Lücke in den ersten fünf Jahren
Am größten ist die Lücke am Anfang. Referendare sind überwiegend Beamte auf Widerruf (z. B. § 4 HmbBG, § 12 LBG Brandenburg, § 6 OVP NRW); das Referendariat dauert je nach Land 12 bis 24 Monate. Ein Ruhegehalt entsteht erst nach fünf Jahre Dienstzeit – oder bei einem Dienstunfall, für den Sonderregeln gelten. Wer vorher dienstunfähig wird, scheidet aus und wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 Abs. 2 SGB VI). Die Nachversicherung füllt das Rentenkonto mit den Beiträgen der Dienstzeit; sie ersetzt aber kein Einkommen.
Auch die Probezeit (in den meisten Ländern drei Jahre, in Bayern zwei nach der allgemeinen Regel) liegt innerhalb der Wartezeit. Beamte auf Probe können wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden. Genau in dieser Phase sind die Ausgangsbedingungen für eine private Absicherung meist am besten, weil Alter und Gesundheit beim Abschluss Beitrag und Annahme bestimmen. Vermittlerseiten beschreiben dafür zwei Wege: eine Absicherung mit Nachversicherungsgarantie, die spätere Erhöhungen ohne neue Gesundheitsprüfung erlaubt, und eine Anwartschaft, die den heutigen Stand festschreibt; die Bedingungen prüft ein Experte mit Ihnen. Die Regeln im Detail: Dienstunfähigkeitsversicherung im Referendariat, Nachversicherung im Referendariat und Probezeit bei Lehrern.
Was ist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel – und wie prüfen Sie sie?
Bei einer echten Klausel zahlt der Versicherer, sobald der Dienstherr die Lehrkraft wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt hat – ohne eigene Prüfung der Berufsunfähigkeit. Eine unechte Klausel verlangt dagegen zusätzlich, dass die Berufsunfähigkeit nach den Bedingungen des Versicherers vorliegt; sie bietet weniger Sicherheit. Das Etikett „mit Dienstunfähigkeitsklausel“ sagt allein wenig aus; entscheidend ist der Wortlaut (so beschreibt es auch die Vermittlerseite transparent-beraten.de). Eine Einführung zur echten und unechten Klausel gibt Dienstunfähigkeit-Check.de; die Besonderheiten für Lehrkräfte stehen in Dienstunfähigkeitsklausel für Lehrer.
- Leistungsauslöser: Wird allein auf die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit abgestellt, oder muss der Versicherer zusätzlich prüfen?
- Begrenzte Dienstfähigkeit: Gilt die Klausel auch, wenn die Lehrkraft nur teilweise dienstfähig bleibt (§ 27 BeamtStG)?
- Entlassung und Probezeit: Wird auch geleistet, wenn die Lehrkraft nicht in den Ruhestand versetzt, sondern entlassen wird?
- Abstrakte Verweisung: Verzichtet der Versicherer darauf? Sie gilt nur, wenn sie im Vertrag vereinbart ist (§ 172 Abs. 3 VVG).
- Nachprüfung: Leistungsfreiheit nur nach Darlegung in Textform und frühestens mit Ablauf des dritten Monats (§ 174 VVG); davon darf nicht zum Nachteil des Versicherten abgewichen werden (§ 175 VVG).
- Laufzeit und Rente: Endalter (ideal bis zur Regelaltersgrenze), Rentenhöhe, Dynamik und Nachversicherungsgarantie.
Was kostet die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer?
Verlässliche Beitragsdaten sind knapp. Unsere Abfrage von Online-Rechnern (zwei Anbieter mit Wert) ergab für angestellte Lehrkräfte im Standardprofil (30 Jahre, Nichtraucher, 1.500 € Rente) 73,37 € bis 136,92 € im Monat (Mittelwert der beiden Werte 105,14 €, Stand 24./25.10.2026); die Rechner bilden eine Dienstunfähigkeitsklausel meist nicht ab (Tabelle unter Was kostet die BU für Lehrer?). Als zusätzliche Vergleichsquelle nennen Vermittlerseiten als Orientierung für gesunde Nichtraucher bei 1.000 € Rente: Referendarin mit 25 Jahren ab rund 35 €, verbeamteter Lehrer mit 30 Jahren (Endalter 67) ab rund 40 €, angestellte Lehrkraft mit 35 Jahren ab rund 50 € im Monat. Für den verbeamteten Lehrer steigt der Beitrag mit der Rente etwa linear: rund 48 € bei 1.200 €, rund 80 € bei 2.000 €.
| Profil | Beitrag pro Monat |
|---|---|
| Referendarin, 25 Jahre | ab rund 35 € |
| Verbeamteter Lehrer, 30 Jahre, Endalter 67 | ab rund 40 € |
| Verbeamteter Lehrer, 30 Jahre, 1.200 € Rente | ab rund 48 € |
| Verbeamteter Lehrer, 30 Jahre, 2.000 € Rente | ab rund 80 € |
| Angestellte Lehrkraft, 35 Jahre | ab rund 50 € |
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem Zahlbeitrag (Nettobeitrag, nach Überschussbeteiligung) und dem Tarifbeitrag (Bruttobeitrag): Der Bruttobeitrag ist die Obergrenze, bis zu der der Versicherer den Zahlbeitrag anheben darf (Finanztip, Stand 27.05.2026). Mehr zu Preisen und Einflussgrößen: Was kostet die BU für Lehrer?. Sport- und Musiklehrer können Zuschläge zahlen, deren Höhe die Quelle nicht nennt (Sport- und Musiklehrer).
Dienstunfähigkeitsversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung?
Für Beamte ist die Dienstunfähigkeitsklausel das entscheidende Merkmal: Ohne sie prüft der Versicherer die Berufsunfähigkeit nach seinen Bedingungen selbst – auch wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit bereits festgestellt hat; mit echter Klausel genügt die Entscheidung des Dienstherrn. Für angestellte Lehrkräfte gibt es keinen Dienstherrn, der Dienstunfähigkeit feststellt – dort gilt die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung nach § 172 VVG.
| Merkmal | Verbeamtet (Probe/Lebenszeit) | Angestellt |
|---|---|---|
| Gesetzliche Absicherung | Ruhegehalt ab fünf Dienstjahren (Landesrecht) | Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI) |
| Wer stellt den Leistungsfall fest? | Dienstherr (Dienstunfähigkeit) | Rentenversicherung (Erwerbsminderung) |
| Passende private Absicherung | BU mit Dienstunfähigkeitsklausel | klassische BU |
| Durchschnitt gesetzlicher Leistungen | je nach Land und Dienstjahren | 1.041 € (Neuzugänge 2024) |
Ausführlich beschreibt das der Vergleich BU oder DU für Lehrer; für angestellte Lehrkräfte gilt BU für angestellte Lehrer, für das Gesamtbild der Pillar Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer.
Wie läuft der Abschluss ab – und was ist mit der Gesundheit?
Beim Abschluss beantworten Sie Gesundheitsfragen des Versicherers; falsche Angaben können zum Rücktritt führen (§ 19 VVG), der Versicherer muss seine Rechte aber innerhalb eines Monats geltend machen (§ 21 VVG) und sie erlöschen nach fünf Jahren, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn. Deshalb nutzen Experten vorab die anonyme Risikovoranfrage: Sie zeigt, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer annehmen würde, ohne dass Ihr Name bei den Versicherern landet. Auf BU-Lehrer.de müssen Sie dazu nichts angeben: Der Lehrer-Check fragt nichts zu Ihrer Gesundheit, und der Rechner arbeitet mit Nichtraucher-Annahmen.
Der Weg zum Vertrag ist immer derselbe: Lücke berechnen, Bedingungen festlegen, anonym anfragen, Angebote vergleichen lassen, entscheiden. Den ersten Schritt macht der Lehrer-Check; die Schritte danach übernimmt ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk – kostenlos, ohne Verpflichtung und ohne Tarifempfehlung auf dieser Seite.
Bundesländer: Wo es Unterschiede gibt
Das Versorgungsrecht ist Ländersache. Die Unterschiede liegen bei der Mindestversorgung, bei einzelnen Abschlagsregeln und bei der Zurechnungszeit; die Besoldung unterscheidet sich ohnehin. Auch die Einstufung der Grundschullehrkräfte ist uneinheitlich: Sie sind in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in A 13 eingestuft, in Hessen und im Saarland dagegen in A 12 (Baden-Württemberg nach Sekundärquellen ebenfalls). Alle 16 Länder mit Paragrafen und Belegstufe stehen in der Übersicht Verbeamtung und Versorgung nach Bundesland; für Ihr Land lohnt der Blick in die Länderseite, zum Beispiel Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen.
Checkliste für das Gespräch mit dem Experten
- Unterlagen: Bezügemitteilung, Versorgungsauskunft (falls vorhanden), bestehende Verträge.
- Zahlen: gewünschte Rente (Orientierung: 80 % des Nettos), Laufzeit bis zur Regelaltersgrenze, Budget.
- Bedingungen: echte Dienstunfähigkeitsklausel, Verzicht auf abstrakte Verweisung, Nachversicherungsgarantie, Leistung bei Entlassung und begrenzter Dienstfähigkeit.
- Zeitpunkt: Vor der Verbeamtung oder im Referendariat anfragen; bei Statuswechsel Fristen der Nachversicherungsgarantie beachten.
- Rechenweg: Lücke mit dem Lehrer-DU-Rechner ermitteln und mitbringen.
Ein Hinweis zur Einordnung: BU-Lehrer.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung und kein Versicherungsmakler. Die Seite empfiehlt keinen Versicherer und keinen Tarif; sie zeigt, was Sie wissen sollten, bevor Sie mit einem Experten sprechen. Verbindlich entscheiden Ihre Versorgungsstelle und die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.
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- Status-Matrix: Studium, Referendariat, Probe, Lebenszeit, angestellt
- Ruhegehalt, Abschlag und Mindestversorgung Schritt für Schritt
- Checkliste: worauf es bei der BU mit DU-Klausel ankommt
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Mein Lehrer-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer sinnvoll?
Für die allermeisten verbeamteten Lehrkräfte ja – sie ist die wichtigste private Absicherung, weil das Land das Netto nicht ersetzt. Das Ruhegehalt beträgt höchstens 71,75 % der Bezüge, mindert sich um bis zu 10,8 %, und in den ersten fünf Dienstjahren gibt es ohne Dienstunfall keines. Wie groß Ihre Lücke ist, zeigt der Lehrer-DU-Rechner mit Ihren Zahlen; je früher Sie sich absichern, desto günstiger und einfacher ist es meist.
Was zahlt das Land, wenn ein Lehrer dienstunfähig wird?
Ab fünf Dienstjahren ein Ruhegehalt von 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall gemindert um bis zu 10,8 %. Mindestens gilt die Mindestversorgung: 35 % der Bezüge oder ein Landesanteil der Endstufe einer niedrigen Besoldungsgruppe (Stand 25.10.2026).
Was ist eine echte Dienstunfähigkeitsklausel?
Marktüblich heißt „echt“, dass die Bedingungen die vom Dienstherrn festgestellte Dienstunfähigkeit als Leistungsvoraussetzung anerkennen, ohne dass der Versicherer eigene Berufsunfähigkeit prüft; bei einer „unechten“ Klausel muss zusätzlich Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen vorliegen. Entscheidend ist der Wortlaut, nicht die Bezeichnung.
Was kostet eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer?
Vermittlerseiten nennen für verbeamtete Lehrkräfte Einstiegsbeiträge ab rund 40 € im Monat (30 Jahre, 1.000 € Rente, Endalter 67) und für Referendare ab rund 35 € (Stand Juli 2026, gesunde Nichtraucher). Das sind Untergrenzen, keine Angebote; der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Rente, Beruf und Bedingungen ab.
Brauchen Referendare eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Referendare sind überwiegend Beamte auf Widerruf und haben ohne Dienstunfall keinen Anspruch auf Ruhegehalt; bei Dienstunfähigkeit folgen Entlassung und Nachversicherung (§ 8 SGB VI). Gerade in dieser Phase sind die Ausgangsbedingungen für eine private Absicherung meist am besten: Das Eintrittsalter ist niedrig, der Beitrag günstig.
Was ist der Unterschied zwischen Dienstunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist im Kern eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte. Dienstunfähigkeit stellt der Dienstherr fest (§ 26 BeamtStG), Berufsunfähigkeit definiert § 172 Abs. 2 VVG. Für angestellte Lehrkräfte gilt nur die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung.
Quellen
- Eigene Abfrage öffentlicher BU-Online-Rechner (CosmosDirekt, Allianz, LV 1871), 24./25.10.2026
- § 26 BeamtStG – Dienstunfähigkeit – abgerufen 25.10.2026
- § 14 BeamtVG – Höhe des Ruhegehalts (Bundesvorbild der Landesgesetze) – abgerufen 24.10.2026
- § 16 LBeamtVG NRW – Höhe des Ruhegehalts (Beispielland) – abgerufen 25.10.2026
- §§ 172, 174, 175 VVG – Berufsunfähigkeit, Nachprüfung, Abweichungsverbot – abgerufen 24.10.2026
- Finanztip: Was kostet eine BU? (80-%-Faustregel) – Stand 27.05.2026
- transparent-beraten.de: Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer (Vermittler, Beitragsorientierung) – aktualisiert 02.07.2026, abgerufen 25.10.2026
- Hessischer Landtag, Drs. 20/8348: Gesundheitszustand der hessischen Lehrkräfte (Verfahren der Dienstunfähigkeit) – 26.08.2022
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Absicherung von Lehrkräften (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: BU-Lehrer.de. BU-Lehrer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.