Inhalt (4 Abschnitte)
- Nach unserer Länderrecherche sind Grundschullehrkräfte in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (seit 01.08.2026), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in A 13 eingestuft, in Hessen und im Saarland in A 12; Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sind Sonderfälle, Bremen ist nicht belegt.
- Der Unterschied zwischen A 12 und A 13 beträgt in der Endstufe je nach Land rund 580 bis 740 € Grundgehalt im Monat; bei einem Ruhegehaltssatz von 56 % und 10,8 % Abschlag macht das rund 290 bis 370 € brutto Ruhegehalt im Monat.
- Greift die Mindestversorgung, spielt die Einstufung kaum eine Rolle, weil sie an niedrigen Besoldungsgruppen (A 3 bis A 7) hängt; dann zählt vor allem die Dienstzeit.
- Vermittlerseiten nennen für verbeamtete Lehrkräfte ab rund 40 € im Monat bei 1.000 € Rente (30 Jahre, Endalter 67); eine Grundschul-spezifische Beitragsangabe haben wir nicht.
- Einzelne Einstufungen (Bremen, Baden-Württemberg, Hessen-Umsetzung) sind nicht an der Primärquelle belegt.
Grundschullehrkräfte sind nach unserer Länderrecherche in neun Ländern in A 13 eingestuft (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen seit 01.08.2026, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen), in Hessen und im Saarland in A 12; vier Länder sind Sonderfälle. Der Unterschied beträgt in der Endstufe rund 580 bis 740 € Grundgehalt im Monat und im Modell rund 290 bis 370 € brutto Ruhegehalt (Stand 25.10.2026).
Egal ob A 12 oder A 13: Für verbeamtete Grundschullehrkräfte ist eine BU mit echter DU-Klausel die passende Absicherung, und im Referendariat ist der Einstieg meist am günstigsten. Der Lehrer-Check zeigt in 60 Sekunden Ihre Lücke.
Wie sind Grundschullehrkräfte in den 16 Ländern eingestuft?
Die Besoldung von Grundschullehrkräften ist seit Jahren politisch umstritten: Die Gewerkschaft GEW wirbt unter dem Stichwort „A 13 für alle“ für die Gleichstellung mit anderen Lehrämtern, und eine Reihe von Ländern hat die Einstufung angehoben (Quelle für die Kampagne: GEW, Sekundärquelle). Für die Absicherung ist die Frage nüchtern: Wie hoch ist das Grundgehalt, aus dem das Ruhegehalt berechnet wird? Die Tabelle zeigt den Stand nach unserer Recherche; wo die Einstufung nicht an der Primärquelle belegt ist, steht das dabei.
| Bundesland | Einstufung | Belegstufe / Hinweis |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | A 12 | Sekundärquelle (GEW); Rechtsgrundlage nicht gelesen |
| Bayern | A 12 mit steigender Zulage | Gesetzentwurf für A 13 ab 01.09.2028 – nicht verifiziert |
| Berlin | A 13 | Länderrecherche |
| Brandenburg | A 13 | Länderrecherche |
| Bremen | vermutlich A 13 | Gesetzestext nicht belegt |
| Hamburg | A 13 | Länderrecherche |
| Hessen | A 12 | Das Kultusministerium beschreibt eine stufenweise Umsetzung von A 13; Stand nicht ausgewertet |
| Mecklenburg-Vorpommern | A 13 | Länderrecherche |
| Niedersachsen | A 13 | Schluss aus dem Anwärtergrundbetrag; Gesetzestext nicht gelesen |
| Nordrhein-Westfalen | A 13 seit 01.08.2026 | Länderrecherche |
| Rheinland-Pfalz | derzeit nicht A 13 | Stufenweise Anhebung 2026–2031 laut Koalitionsvertrag geplant |
| Saarland | A 12 | Antrag zu A 13 im Landtag (Juni 2026) |
| Sachsen | A 13 | Länderrecherche |
| Sachsen-Anhalt | A 13 | Länderrecherche |
| Schleswig-Holstein | A 12 mit Strukturzulage | Stand der Zulagenstaffel nach 31.07.2025 nicht abschließend geprüft |
| Thüringen | A 13 | Länderrecherche |
Die Tabelle ist eine Momentaufnahme: Mehrere Länder haben die Einstufung in den letzten Jahren geändert, andere diskutieren sie. Verbindlich ist allein Ihre Bezügemitteilung, die Ihre Einstufung und Ihre Zulagen ausweist. Beachten Sie: Wo A 12 gilt, kann eine Zulage den Abstand teilweise ausgleichen – für die Versorgung zählt sie aber nur, wenn das Besoldungsrecht sie ausdrücklich als ruhegehaltfähig bezeichnet (§ 5 BeamtVG im Bund).
Was der Unterschied zwischen A 12 und A 13 für das Ruhegehalt bedeutet
Das Ruhegehalt wird aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen berechnet, im Wesentlichen aus dem Grundgehalt der letzten Besoldungsgruppe. Je höher die Gruppe, desto höher das Ruhegehalt bei gleichem Satz. In den Länderwerten liegt A 13 in der Endstufe zwischen rund 580 € (Hamburg) und 740 € (Brandenburg) über A 12. Die Spalte rechts zeigt, was das bei einem Beispielprofil bedeutet: Pensionierung mit 55 Jahren, 28 Dienstjahre, Zurechnungszeit von 3,33 Jahren, Ruhegehaltssatz von 56,2 % und Abschlag von 10,8 %.
| Land | A 12 Endstufe (€) | A 13 Endstufe (€) | Differenz (€) | Ruhegehalt-Effekt (€ brutto) |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5.901,07 | 6.534,50 | 633 | ≈ 318 |
| Bayern | 5.728,39 | 6.342,19 | 614 | ≈ 308 |
| Berlin | 5.855,67 | 6.489,42 | 634 | ≈ 318 |
| Brandenburg | 6.593,67 | 7.331,17 | 738 | ≈ 370 |
| Hamburg | 5.532,97 | 6.115,53 | 583 | ≈ 292 |
| Hessen | 5.931,97 | 6.602,82 | 671 | ≈ 336 |
| Niedersachsen | 5.708,25 | 6.323,19 | 615 | ≈ 308 |
| Nordrhein-Westfalen | 5.770,65 | 6.381,49 | 611 | ≈ 306 |
| Saarland | 5.622,00 | 6.216,13 | 594 | ≈ 298 |
| Sachsen | 6.103,87 | 6.770,46 | 667 | ≈ 334 |
| Thüringen (Tabelle 2025) | 5.637,12 | 6.265,14 | 628 | ≈ 315 |
Die Tabelle nennt elf Länder; die übrigen liegen in derselben Größenordnung (rund 595 bis 637 € Differenz). Alle Werte sind Modellwerte: Hamburg (Tabelle von 2025), Bremen (Senatsentwurf), Thüringen (2025) und Bayern (Vorgriff) sind nicht endgültig beschlossen. Zur Einordnung: Der monatliche Unterschied von rund 300 € brutto entspricht im Modell etwa einem Zehntel des Ruhegehalts. Wo die Einstufung in A 13 fehlt, ist die Lücke zum Netto in Euro größer.
Beispiel: Netto heute, Ruhegehalt und Lücke einer Lehrkraft
Modellrechnung Euro pro Monat: Nordrhein-Westfalen, A 13, Mitte der Laufbahn (Grundgehalt 5.802 €), 12 Dienstjahre, Dienstunfähigkeit mit 40 Jahren, Abzug 15 %
Eigene Modellrechnung nach §§ 13–16 LBeamtVG NRW (Zurechnungszeit 13,3 Jahre, Ruhegehaltssatz 45,4 % vor Abschlag, Abschlag 10,8 %), Einbaufaktor 0,99349; Netto von 3.800 € ist eine Annahme. Kein Angebot, keine Person; Stand 25.10.2026.
Wann die Einstufung kaum eine Rolle spielt
Es gibt einen Fall, in dem A 12 oder A 13 für die Versorgung unerheblich ist: wenn die Mindestversorgung greift. Sie beträgt 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge oder, wenn günstiger, einen Prozentsatz der Endstufe einer niedrigen Besoldungsgruppe (je nach Land A 3 bis A 7). Weil diese Referenz nicht von der Besoldungsgruppe der Lehrkraft abhängt, bekommen Grundschullehrkräfte in A 12 und A 13 dort denselben Betrag, solange das errechnete Ruhegehalt darunter liegt. Das betrifft vor allem junge Lehrkräfte mit wenigen Dienstjahren: Sie stehen oft auf der Mindestversorgung, die in den Ländern zwischen rund 1.990 € und 2.320 € brutto liegt. Der Hebel der Besoldungsgruppe wirkt erst mit wachsender Dienstzeit. Wie die Mindestversorgung in Ihrem Land aussieht, steht auf der Länderübersicht; die Mindestversorgung ist der Boden, kein Ersatz für das Netto.
Hier hebt die Einstufung die Versorgung
- Viele Dienstjahre: Das errechnete Ruhegehalt liegt über der Mindestversorgung.
- Pensionierung mit 55 oder älter: Der Satz ist hoch genug, damit das Grundgehalt wirkt.
- Zulagen, die als ruhegehaltfähig gelten.
Hier greift der Boden – die BU schließt den Rest
- Wenige Dienstjahre: Die Mindestversorgung greift.
- Frühe Dienstunfähigkeit mit hoher Zurechnungszeit, aber niedrigem Satz.
- Weniger als fünf Dienstjahre: gar kein Ruhegehalt.
Ein Beispiel aus Hessen: Wann beide Gruppen gleich stehen
Ein Zahlenbeispiel zeigt den Effekt der Mindestversorgung. In Hessen beträgt sie 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge oder 62 % der Endstufe A 6, im Modell rund 2.139 € brutto. Zwei Lehrkräfte im Eingangsamt, eine in A 12 (4.609,91 €), eine in A 13 (5.353,60 €), werden mit 38 Jahren und sieben Dienstjahren dienstunfähig. Ihr errechnetes Ruhegehalt liegt nach Zurechnung und Abschlag bei rund 1.600 € (A 12) beziehungsweise 1.860 € (A 13); die 35-%-Variante der Mindestversorgung liegt mit 1.614 € und 1.874 € jeweils knapp darüber – und alle vier Werte liegen unter 2.139 €. Beide erhalten daher dieselbe Mindestversorgung von rund 2.139 €, obwohl ihr Grundgehalt um rund 740 € auseinanderliegt. Die Einstufung hätte erst mit längerer Dienstzeit einen Unterschied gemacht, nämlich dann, wenn das errechnete Ruhegehalt die Mindestversorgung übersteigt. Für Berufsanfänger heißt das: Die Debatte um A 12 und A 13 entscheidet über das Netto im Berufsleben, aber in den ersten Jahren kaum über die Versorgung bei Dienstunfähigkeit. Das ist eine Modellrechnung ohne Landesfaktoren, keine Person.
Was bei einer Anhebung der Einstufung gilt, etwa beim Wechsel von A 12 nach A 13, regelt das jeweilige Land mit Übergangsvorschriften. Das Bundesrecht kennt für Beförderungsämter eine Zwei-Jahres-Regel (§ 5 Abs. 3 BeamtVG); ob und wie sie bei einer Neueinstufung angewendet wird, haben wir nicht länderweise geprüft. Fragen Sie vor einer Planung Ihre Bezügestelle und die Versorgungsstelle.
Absicherung für Grundschullehrkräfte: was belegt ist
Schulartspezifische Daten zur Berufsunfähigkeit sind rar. Die Berufsmatrix des Netzwerks ordnet Lehrkräfte pauschal in eine niedrige Risikogruppe ein (typisch Gruppe 1–2, Sport und Musik mit Zuschlag); eine eigene Einstufung für Grundschullehrkräfte haben wir nicht. Für die Dienstunfähigkeit sind Zahlen nach Schulart nur beim Interessenverband BLLV für Bayern zu finden: Der Anteil der Dienstunfähigen bei Grund- und Mittelschullehrkräften stieg von 15,19 % (2018/19) auf 30,1 % (2023/24), das Durchschnittsalter sank von 57,2 auf 55,6 Jahre; die Bezugsgröße ist nicht erläutert, die Zahl ist eine Sekundärquelle. Mehr zur Datenlage in Psychische Belastung im Lehrberuf. Eine BU mit DU-Klausel schließt die Lücke unabhängig von der Schulform.
Als Beitragsorientierung nennen Vermittlerseiten für gesunde Nichtraucher bei 1.000 € Rente: Referendarin mit 25 Jahren ab rund 35 €, verbeamteter Lehrer mit 30 Jahren (Endalter 67) ab rund 40 € im Monat (Stand 02.07.2026, abgerufen 25.10.2026). Das sind Untergrenzen, keine Angebote. Für die Wahl der Rente gilt die Faustregel von Finanztip, möglichst 80 % des aktuellen Nettos abzusichern (27.05.2026); Versicherer begrenzen oft auf 60 bis 70 % des Bruttos. Bei A 12 ist die Lücke zum Netto in Euro etwas größer als bei A 13, weil das Ruhegehalt niedriger ausfällt.
Auch im Vorbereitungsdienst gibt es Unterschiede nach Schulart: Schleswig-Holstein nennt auf seinem Landesportal für Grundschule und Sonderpädagogik in bestimmten Regionen einen Sonderzuschlag für Anwärter von 250 € monatlich für höchstens zwei Jahre. Er erhöht das Einkommen im Referendariat, nicht aber die spätere Versorgung, solange keine Wartezeit erfüllt ist; ob und wie er künftig gezahlt wird, ändert sich mit dem Haushalt und der jeweiligen Verordnung. Mehr zum Land unter Schleswig-Holstein.
- Einstufung klären: A 12 oder A 13 – laut Bezügemitteilung, nicht laut Gerücht.
- Zulagen prüfen: Ruhegehaltfähig oder nicht? Die Bezügestelle gibt Auskunft.
- Dienstzeit zählen: Unter fünf Jahren gibt es kein Ruhegehalt.
- Bedingungen vom Experten prüfen lassen: Dienstunfähigkeitsklausel und Statuswechsel – siehe Dienstunfähigkeitsklausel für Lehrer.
- Lücke rechnen: Mit dem Lehrer-DU-Rechner und Ihrer Bezügemitteilung; der Lehrer-Check liefert Ihr Ergebnis und Ihren Fahrplan in 60 Sekunden, ohne Gesundheitsfragen.
Hinweis: BU-Lehrer.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung und kein Versicherungsmakler. Keine Rechtsberatung; die Einstufungen sind Momentaufnahmen. Stand: 25.10.2026.
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Mein Lehrer-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
In welchen Bundesländern sind Grundschullehrer in A 13?
Nach unserer Länderrecherche in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (seit 01.08.2026), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Hessen und das Saarland haben A 12; Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sind Sonderfälle. Stand 25.10.2026, einzelne Länder nicht an der Primärquelle belegt.
Wie viel mehr Ruhegehalt bringt A 13 gegenüber A 12?
Das Grundgehalt in der Endstufe liegt je nach Land 580 bis 740 € höher. Bei 28 Dienstjahren und Pensionierung mit 55 Jahren sind das rund 290 bis 370 € brutto Ruhegehalt im Monat mehr (Modellrechnung ohne Landesfaktoren).
Brauchen Grundschullehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
In aller Regel ja – ob A 12 oder A 13, zum Netto bleibt eine Lücke; in A 12 ist sie in Euro etwas größer, weil das Ruhegehalt niedriger ausfällt, und in den ersten fünf Dienstjahren besteht ohne Dienstunfall gar kein Anspruch. Mit dem Lehrer-DU-Rechner können Sie Ihre Lücke berechnen.
Was kostet eine BU für Grundschullehrer?
Eine eigene Angabe für Grundschullehrkräfte haben wir nicht. Vermittlerseiten nennen für verbeamtete Lehrkräfte ab rund 40 € im Monat bei 1.000 € Rente (30 Jahre, Endalter 67, Juli 2026), für Referendare ab rund 35 €. Das sind Untergrenzen für gesunde Nichtraucher, keine Angebote.
Zählen Zulagen für Grundschullehrer zum Ruhegehalt?
Nur, wenn das Besoldungsrecht sie ausdrücklich als ruhegehaltfähig bezeichnet (vgl. § 5 BeamtVG im Bund). Ob das für Ihre Zulage gilt, klärt die Bezügestelle; in Schleswig-Holstein und Bayern betrifft das Strukturzulage beziehungsweise Zulagen für Grundschullehrkräfte.
Quellen
- GEW: Kampagne A13 für Grundschullehrkräfte (Interessenverband, Sekundärquelle) – abgerufen 25.10.2026
- § 5 BeamtVG – Ruhegehaltfähige Dienstbezüge – abgerufen 25.10.2026
- § 14 BeamtVG – Höhe des Ruhegehalts (Bundesvorbild) – abgerufen 24.10.2026
- transparent-beraten.de: Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer (Vermittler) – aktualisiert 02.07.2026, abgerufen 25.10.2026
- Hessisches Kultusministerium: Übersicht Annäherungszulage Grundschule – abgerufen 25.10.2026, Inhalt nicht ausgewertet
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Absicherung von Lehrkräften (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: BU-Lehrer.de. BU-Lehrer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.