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EM-Rente angestellte Lehrer: Höhe schätzen und Lücke berechnen

Angestellte Lehrkräfte haben kein Ruhegehalt. Hier sehen Sie, was die gesetzliche Rente bei Erwerbsminderung grob zahlt – und wie groß die Lücke zu Ihrem Netto ist, die eine klassische BU schließt.

Redaktion BU-Lehrer.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (6 Abschnitte)
  1. So rechnet die EM-Renten-Schätzung für Lehrer
  2. Zwei Rechenbeispiele
  3. Wie realistisch ist ein Anspruch auf EM-Rente?
  4. Teilweise oder volle Erwerbsminderung: der Unterschied für Lehrkräfte
  5. Was bei angestellten Lehrkräften zusätzlich zählt
  6. Grenzen der Schätzung
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Monatsrente ergibt sich aus Entgeltpunkten × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor (1,0 voll, 0,5 teilweise) × Rentenwert; der Rentenwert beträgt seit 01.07.2026 42,52 €.
  • Voraussetzung sind 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren und 5 Jahre allgemeine Wartezeit; voll erwerbsgemindert ist, wer unter 3 Stunden täglich arbeiten kann.
  • Die durchschnittliche neu bewilligte Rente betrug 2024 1.041 € pro Monat bei rund 171.000 Neuzugängen.
  • Der Abschlag beträgt 0,3 % je Monat vor Alter 65, höchstens 36 Monate (10,8 %); die Zurechnungszeit endet für Beginn 2026 mit 66 Jahre und 3 Monate.

Angestellte Lehrkräfte erhalten bei Erwerbsminderung die gesetzliche Rente nach § 43 SGB VI: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × Rentenwert (42,52 € seit 01.07.2026). Im Schnitt lag die neu bewilligte Rente 2024 bei 1.041 € pro Monat (Stand 25.10.2026). Schätzen Sie kostenlos Ihre Rente und die Lücke zum Netto – die klassische BU schließt sie, je früher, desto günstiger:

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EM-Rente brutto pro Monat (Schätzung)
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EM-Rente nach Abzug
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Lücke zu Ihrem Netto pro Monat
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Anteil Ihres heutigen Nettos
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Entgeltpunkte inkl. Zurechnungszeit
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Zugangsfaktor

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Stand 25.10.2026. Vereinfachte Rechnung nach §§ 59, 64, 67, 77, 253a SGB VI: Die Entgeltpunkte der Zurechnungszeit werden aus Ihrem bisherigen Durchschnitt je Beitragsjahr geschätzt (die Rentenversicherung bewertet die Zurechnungszeit nach der Gesamtleistungsbewertung). Zahlbetrag brutto vor Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung und vor Steuer; Zusatzversorgung (VBL) nicht enthalten. Grobe Orientierung, kein Rentenbescheid – verbindlich entscheidet die Rentenversicherung. BU-Lehrer.de ist keine Rentenversicherung.

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So rechnet die EM-Renten-Schätzung für Lehrer

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente folgt einer festen Formel (§§ 64, 67, 77 SGB VI). Der Rechner setzt sie in fünf Schritten um. Er ersetzt keine Rentenauskunft, zeigt aber, in welcher Größenordnung Sie liegen – und vor allem, wie groß der Abstand zu Ihrem Netto ist.

  1. Entgeltpunkte bisher: Ihre Renteninformation nennt die bisher erworbenen Entgeltpunkte. Ein Beitragsjahr mit Durchschnittsverdienst bringt etwa einen Entgeltpunkt; Lehrkräfte mit höherem Gehalt liegen oft darüber.
  2. Zurechnungszeit: Sie wird behandelt, als hätten Sie bis zu einem späteren Alter weitergearbeitet: für Rentenbeginn 2026 bis 66 Jahre und 3 Monate, für Beginn 2027 bis 66 Jahre und 4 Monate. Der Rechner nimmt dafür Ihren bisherigen Durchschnitt an.
  3. Zugangsfaktor: Erwerbsminderungsrenten vor dem 65. Geburtstag werden gekürzt: 0,3 % je Monat vor Alter 65, höchstens 36 Monate (10,8 %).
  4. Rentenartfaktor: 1,0 bei voller, 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderung (§ 67 SGB VI).
  5. Rentenwert: 42,52 € seit 01.07.2026 (vorher 40,79 €).
EM-Rente: Kennzahlen; Rentenversicherungsbericht 2025, Drs. 21/1792, Rentenanpassung 2026, Stand 25.10.2026.
KennzahlWert
Durchschnittliche neu bewilligte EM-Rente 20241.041 € pro Monat
Neuzugänge 2024rund 171.000
Durchschnittsalter beim Zugang 202454,5 Jahre (Männer), 53,5 Jahre (Frauen)
Ablehnungsanteil der Anträge 2024 (rechnerisch, inkl. formaler Ablehnungen)rechnerisch 47 % (161.876 Ablehnungen, 181.738 Bewilligungen, inkl. formaler Ablehnungen)
Rentenwert seit 01.07.202642,52 €
Hinzuverdienstgrenze volle EM 202620.763,75 € pro Jahr

Zwei Rechenbeispiele

Die Beispiele sind Modellrechnungen mit den Standardannahmen, keine Personen. Sie zeigen, wie stark Alter und Zugangsfaktor wirken.

Eigene Modellrechnungen mit der EM-Renten-Schätzung, Rentenbeginn 2026, Rentenwert 42,52 €, Stand 25.10.2026.
FallRechnungRente brutto
50 Jahre, 25 EP in 25 Beitragsjahren, volle EMZurechnung 66,25 − 50 = 16,25 J. × 1,0 EP = 16,25 EP; gesamt 41,25 EP; Zugangsfaktor 1 − 0,003 × 36 = 0,892; 41,25 × 0,892 × 1,0 × 42,52 €1.565 €
58 Jahre, 38 EP in 36 Beitragsjahren, volle EMZurechnung 8,25 J. × 1,056 EP = 8,71 EP; gesamt 46,71 EP; Zugangsfaktor 0,892; 46,71 × 0,892 × 42,52 €1.772 €

Im ersten Fall bleiben nach 10 % Abzug rund 1.408 € – bei einem Netto von 3.000 € fehlen etwa 1.592 €. Bei teilweiser Erwerbsminderung halbiert sich die Rente im zweiten Fall auf rund 886 €. Beide Beispiele liegen über dem Durchschnitt aller Neuzugänge (1.041 € pro Monat), weil sie mit vollen Erwerbsbiografien rechnen.

Wie realistisch ist ein Anspruch auf EM-Rente?

Die Rente ist keine Formsache. 2024 standen 181.738 Bewilligungen 161.876 Ablehnungen von Erwerbsminderungsrenten gegenüber – rechnerisch ein Ablehnungsanteil von rechnerisch 47 % (161.876 Ablehnungen, 181.738 Bewilligungen, inkl. formaler Ablehnungen); darin sind auch formale Ablehnungen enthalten (Bundestag, Drs. 21/1792). Wer die Rente erhält, bekommt im Schnitt 1.041 € pro Monat; Ende 2024 erhielten 176.975 Menschen Grundsicherung bei Erwerbsminderung mit angerechneter Erwerbsminderungsrente. Das heißt: Für viele reicht die Rente allein nicht zum Leben – erst recht nicht für den gewohnten Lebensstandard einer Lehrkraft.

Für angestellte Lehrkräfte kommt hinzu, dass sie meist über dem Durchschnittsverdienst liegen. Ihre Rente ist deshalb höher als der Durchschnitt, die Lücke zum Netto aber nicht kleiner: Je höher das Gehalt, desto weiter liegt die gesetzliche Rente darunter, weil die Rentenformel das Einkommen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt und mit dem Abschlag von bis zu 10,8 % kürzt. Wer den Abstand kennt, schließt ihn gezielt – dafür ist die private Berufsunfähigkeitsversicherung da, deren Bedingungen ein spezialisierter Experte kostenlos mit Ihnen durchgeht.

Teilweise oder volle Erwerbsminderung: der Unterschied für Lehrkräfte

Voll erwerbsgemindert ist, wer unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts auf nicht absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann; teilweise erwerbsgemindert, wer nicht mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann (§ 43 SGB VI). Maßstab ist nicht der Lehrerberuf, sondern jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wer als Lehrkraft nur noch fünf Stunden täglich arbeiten könnte, wäre in der Regel nur teilweise erwerbsgemindert – mit dem halben Rentenartfaktor und einer Rente, die in der Schätzung rechnerisch bei der Hälfte der vollen liegt. Wählen Sie im Rechner beide Fälle, um den Abstand zu sehen.

Was bei angestellten Lehrkräften zusätzlich zählt

Wer als Lehrkraft angestellt ist, hat kein Beamtenversorgungsrecht, aber meist eine Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (in der Regel VBL, in Hamburg die Zusatzversorgungskasse). Deren Leistung bei Erwerbsminderung hängt von Umlagejahren und Tarif ab und wird hier nicht berechnet. Wichtig ist die Wartezeit: Drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und fünf Jahre Wartezeit (§ 43, § 50 SGB VI). Wer neu ins Berufsleben startet oder lange unterbrochen hat, erfüllt das nicht automatisch.

Die Erwerbsminderungsrente ist keine Berufsunfähigkeitsrente: Sie fragt, wie viele Stunden Sie irgendeine Tätigkeit ausüben können, nicht, ob Sie weiter unterrichten können. Berufsschutz gibt es nur für vor dem 02.01.1961 Geborene. Das erklärt, warum die private Berufsunfähigkeitsversicherung für angestellte Lehrkräfte die zentrale Absicherung ist; die Seite BU für angestellte Lehrer geht darauf ein. Wenn Sie später verbeamtet werden, gilt das Landesversorgungsrecht – rechnen Sie den Fall mit dem Lehrer-DU-Rechner nach.

Grenzen der Schätzung

  • Entgeltpunkte: Der Wert aus Ihrer Renteninformation ist maßgeblich; die Zurechnungszeit wird hier vereinfacht bewertet.
  • Zahlbetrag: Die Rente wird brutto ausgewiesen; Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und Steuer sind eine Annahme.
  • Hinzuverdienst: Der Rechner zeigt die Kürzung nach § 96a SGB VI vereinfacht; individuelle Grenzen können höher liegen.
  • Ablehnung: Rechnerisch wurden 2024 rechnerisch 47 % (161.876 Ablehnungen, 181.738 Bewilligungen, inkl. formaler Ablehnungen) der Anträge abgelehnt – ein Grund mehr für den privaten Baustein.

Ihr Ergebnis und Ihren Fahrplan zur passenden BU erhalten Sie in 60 Sekunden mit dem Lehrer-Check. Wer noch im Lehramtsstudium ist, findet die Grundlagen unter BU im Studium. Für Beamte gilt statt der Erwerbsminderungsrente das Ruhegehalt, das der Lehrer-DU-Rechner berechnet.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente für angestellte Lehrer?

Das hängt von Ihren Entgeltpunkten, dem Alter bei Rentenbeginn und der Zurechnungszeit ab. Rechnerisch gilt: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert (42,52 € seit 01.07.2026). Im Schnitt lag die neu bewilligte Rente 2024 bei 1.041 € pro Monat (Rentenversicherungsbericht 2025). Der Rechner schätzt Ihren Wert aus der Renteninformation.

Welche Voraussetzungen gelten für die EM-Rente?

Sie brauchen 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren und 5 Jahre allgemeine Wartezeit (§ 43, § 50 SGB VI). Voll erwerbsgemindert ist, wer unter 3 Stunden täglich arbeiten kann; teilweise erwerbsgemindert, wer nicht mindestens 6 Stunden täglich (praktisch 3 bis unter 6 Stunden). Berufsschutz gibt es nur für vor dem 2. Januar 1961 Geborene (§ 240 SGB VI).

Was ist die Zurechnungszeit bei der EM-Rente?

Die Zurechnungszeit stellt Sie so, als hätten Sie bis zu einem späteren Alter weitergearbeitet. Sie endet für Rentenbeginn 2026 mit 66 Jahre und 3 Monate, für Beginn 2027 mit 66 Jahre und 4 Monate (§ 59, § 253a SGB VI). Sie erhöht die Entgeltpunkte; der Rechner nimmt dafür Ihren bisherigen Durchschnitt je Beitragsjahr an.

Wie viel darf man bei der EM-Rente hinzuverdienen?

Bei voller Erwerbsminderung bleiben 2026 jährlich 20.763,75 € pro Jahr anrechnungsfrei, bei teilweiser mindestens mindestens 41.527,50 € pro Jahr. Darüber werden 40 % des übersteigenden Betrags (in Zwölfteln) abgezogen (§ 96a SGB VI).

Zählt für angestellte Lehrer auch die Zusatzversorgung?

Tarifbeschäftigte sind in der Regel zusätzlich bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL; in Hamburg bei der Hamburgischen Zusatzversorgungskasse) versichert. Die Höhe einer möglichen Betriebsrente bei Erwerbsminderung ist hier nicht berechnet und nicht verifiziert; Ihre Mitteilung der Zusatzversorgungskasse nennt den Wert.

Warum rechnet der Rechner mit 10 % Abzug?

Von der Rente gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuer ab. Wie viel das ist, hängt von Ihrer Situation ab. Die 10 % sind eine veränderbare Annahme für den Vergleich mit Ihrem Netto.

Quellen

  1. § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung – abgerufen 24.10.2026
  2. § 77 SGB VI – Zugangsfaktor – abgerufen 24.10.2026
  3. § 253a SGB VI – Zurechnungszeit (Übergangsregelung) – abgerufen 24.10.2026
  4. § 96a SGB VI – Hinzuverdienst bei Erwerbsminderung – abgerufen 24.10.2026
  5. Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026 (42,52 €) – 05.03.2026
  6. Rentenversicherungsbericht 2025 (BT-Drs. 21/3080), Bundestag hib 723/2025 – 22.12.2025
Redaktion BU-Lehrer.de

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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Absicherung von Lehrkräften (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: BU-Lehrer.de. BU-Lehrer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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