Inhalt (9 Abschnitte)
- Was passiert, wenn man im Referendariat dienstunfähig wird?
- Wie lange dauert das Referendariat in den Bundesländern?
- Warum die Absicherung im Referendariat so wichtig ist
- Was kostet die Absicherung im Referendariat?
- Wann sollte man sich im Referendariat kümmern?
- Drei verbreitete Irrtümer im Referendariat
- Ihr Weg in drei Schritten
- Und Rechtsreferendare?
- Was Sie noch klären sollten
- Referendare sind überwiegend Beamte auf Widerruf und haben ohne Dienstunfall keinen Anspruch auf Ruhegehalt; dafür sind fünf Dienstjahre nötig (§ 4 BeamtVG und Landesentsprechungen).
- Wird ein Referendar dienstunfähig, endet das Verhältnis; das Land versichert die Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nach (§ 8 SGB VI) – das ersetzt kein Einkommen.
- Das Referendariat dauert zwischen 12 Monaten (Brandenburg) und 24 Monaten (Bayern, Thüringen); in Sachsen-Anhalt sind es laut Landesschulamt grundsätzlich 16 Monate.
- Vermittlerseiten nennen für Referendare Beiträge ab rund 35 € im Monat (25 Jahre, 1.000 € Rente, gesunde Nichtraucher; Stand Juli 2026) – eine Untergrenze, kein Angebot.
- Rechtsreferendare gehören zu einer anderen Zielgruppe; diese Seite behandelt ausschließlich Lehrkräfte.
Im Referendariat sind Lehrkräfte überwiegend Beamte auf Widerruf und haben ohne Dienstunfall keinen Anspruch auf Ruhegehalt, weil dafür fünf Jahre Dienstzeit nötig sind. Wird ein Referendar dienstunfähig, folgen Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare nennt ein Vermittlerportal ab rund 35 € im Monat (Stand Juli 2026, Untergrenze, kein Angebot).
Kein Dienstherr, keine BehördeBU-Lehrer.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung und kein Versicherungsmakler. Rechtsreferendare gehören nicht zur Zielgruppe, siehe unten.
Die Botschaft vorweg: Wer im Referendariat eine BU mit echter Dienstunfähigkeitsklausel abschließt, sichert sich in der Phase mit der größten Lücke ab – und zahlt dafür meist den günstigsten Beitrag seines Berufslebens. Der Lehrer-Check zeigt Ihnen in 60 Sekunden, wie groß Ihre Lücke ist.
Was passiert, wenn man im Referendariat dienstunfähig wird?
Dienstunfähig ist, wer wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauernd unfähig ist, die Dienstpflichten zu erfüllen (§ 26 BeamtStG). Für Beamte auf Lebenszeit führt das zur Versetzung in den Ruhestand. Für Beamte auf Widerruf, also die meisten Referendare, gilt das nicht in gleicher Weise: Das Verhältnis ist von vornherein auf die Ausbildung angelegt und endet mit dem Bestehen der Prüfung oder durch Entlassung.
Ein Anspruch auf Ruhegehalt entsteht nach dem Bundesvorbild (§ 4 BeamtVG) erst, wenn mindestens fünf Jahre Dienstzeit zurückgelegt sind oder wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall oder eine Dienstbeschädigung eingetreten ist. Die Landesbeamtenversorgungsgesetze regeln das parallel, zum Beispiel Art. 11 BayBeamtVG und § 18 LBeamtVGBW. Im Referendariat sind diese fünf Jahre praktisch nie erreicht, denn der Vorbereitungsdienst dauert höchstens 24 Monate. Die Zeit im Beamtenverhältnis auf Widerruf ist nach dem Bundesvorbild ruhegehaltfähige Dienstzeit ab der ersten Berufung (§ 6 BeamtVG) und zählt damit für die fünf Jahre mit; ein Vorbereitungsdienst außerhalb des Beamtenverhältnisses, etwa im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, „kann“ nur als Ausbildungszeit berücksichtigt werden (§ 12 BeamtVG). Die Landesgesetze folgen dem überwiegend; verbindlich ist die Versorgungsauskunft.
Scheidet ein Referendar ohne Versorgungsanspruch aus, wird er nachversichert (§ 8 Abs. 2 SGB VI): Das Land zahlt die Beiträge für die Dienstzeit an die gesetzliche Rentenversicherung nach. Das füllt das Rentenkonto, ersetzt aber kein Einkommen im Fall einer dauernden Erkrankung. Ausführlich erklärt das die Seite Nachversicherung im Referendariat. Gegen eine Dienstunfähigkeit durch Unfall im Dienst gibt es das Unfallruhegehalt; die Einordnung als Dienstunfall trifft der Dienstherr.
Wie lange dauert das Referendariat in den Bundesländern?
Die Länder regeln den Vorbereitungsdienst in eigenen Gesetzen und Verordnungen. Die Unterschiede sind größer, als viele denken: von zwölf Monaten in Brandenburg bis 24 Monaten in Bayern und Thüringen. Die meisten Länder setzen auf Beamte auf Widerruf; als Alternative sehen manche ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis vor, das nicht den Beamtenstatus verleiht.
| Bundesland | Dauer | Status |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 18 Monate | Beamter auf Widerruf, sonst Ausbildungsverhältnis |
| Bayern | 24 Monate | Beamter auf Widerruf |
| Berlin | 18 Monate | Beamter auf Widerruf, sonst Ausbildungsverhältnis |
| Brandenburg | 12 Monate | Beamter auf Widerruf (Regel) |
| Bremen | 18 Monate | Beamter auf Widerruf, alternativ Ausbildungsverhältnis |
| Hamburg | 18 Monate | Beamter auf Widerruf |
| Hessen | 21 Monate | Beamter auf Widerruf |
| Mecklenburg-Vorpommern | 18 Monate | Beamter auf Widerruf oder (je nach Alter) Ausbildungsverhältnis |
| Niedersachsen | 18 Monate | Beamter auf Widerruf |
| Nordrhein-Westfalen | 18 Monate | Beamter auf Widerruf |
| Rheinland-Pfalz | 18 Monate | Beamter auf Widerruf |
| Saarland | 18 Monate | Anwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf |
| Sachsen | 18 Monate | Beamter auf Widerruf, sonst Ausbildungsverhältnis |
| Sachsen-Anhalt | 16 Monate (Landesschulamt) | Beamter auf Widerruf oder Ausbildungsverhältnis |
| Schleswig-Holstein | 18 Monate | Beamter auf Widerruf, auf Antrag Ausbildungsvertrag |
| Thüringen | 24 Monate (Grundschule 18) | Beamter auf Widerruf |
Das Bild ist einheitlicher, als die Tabelle vermuten lässt: Überall gilt für den Vorbereitungsdienst, dass er keine fünf Dienstjahre ergibt. Mit dem Referendariat allein entsteht also nirgends ein Ruhegehaltsanspruch aus Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall.
Warum die Absicherung im Referendariat so wichtig ist
Für eine frühe Absicherung sprechen vor allem drei Punkte. Erstens: Die Lücke ist in dieser Phase maximal, denn weder das Land noch die gesetzliche Rente sichern eine dauerhafte Erkrankung nennenswert ab; wer nur nachversichert ist, erhält im Erwerbsminderungsfall allenfalls eine Rente aus wenigen Beitragsjahren. Zweitens: Eintrittsalter und Gesundheitszustand bestimmen Beitrag und Annahme beim Abschluss. Wer jung ist, schließt meist günstiger und einfacher ab. Drittens: Viele Tarife bieten Nachversicherungsgarantien, mit denen die Rente später ohne neue Gesundheitsprüfung erhöht werden kann – etwa beim Berufsstart.
Auch das knappe Anwärterbudget ist lösbar: Mit einer Einstiegsrente und der späteren Erhöhung über die Nachversicherungsgarantie bleibt der Beitrag klein, und der Schutz wächst mit dem Gehalt mit. Wichtig ist, dass die Bedingungen zum Beamtenstatus passen – deshalb ist die Dienstunfähigkeitsklausel so wichtig. Sie knüpft die Leistung ganz oder teilweise an die Feststellung des Dienstherrn; welche Fälle sie umfasst, steht allein im Vertrag. Welche Klauseln es gibt und worauf Sie achten sollten, beschreibt die Seite Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer. Wer wissen möchte, wie sich eine BU von einer DU unterscheidet, liest BU oder DU für Lehrer.
Was kostet die Absicherung im Referendariat?
Ein Vermittlerportal für Lehrkräfte nennt für eine Referendarin mit 25 Jahren und 1.000 € BU-Rente Beiträge ab rund 35 € im Monat (zuletzt aktualisiert am 02.07.2026, abgerufen am 25.10.2026). Das sind Untergrenzen für gesunde Nichtraucher, keine Angebote. Ob ein Beitrag Zahl- oder Tarifbeitrag ist, wird dort nicht unterschieden; der Bruttobeitrag ist die Obergrenze, bis zu der der Versicherer den Zahlbeitrag anheben darf. Eine eigene Beitragserhebung für Referendare haben wir nicht; unsere Abfrage für angestellte Lehrkräfte und weitere Profile stehen auf der Seite BU-Kosten für Lehrer.
| Profil | Rente | Beitrag ab rund |
|---|---|---|
| Referendarin, 25 Jahre | 1.000 € | 35 € |
| Verbeamteter Lehrer, 30 Jahre, Endalter 67 | 1.000 € | 40 € |
| Angestellte Lehrkraft, 35 Jahre | 1.000 € | 50 € |
Wann sollte man sich im Referendariat kümmern?
Am besten jetzt: Je früher, desto einfacher – das ist nicht nur ein Werbeslogan, sondern folgt daraus, dass Eintrittsalter und Gesundheit beim Abschluss Beitrag und Annahme bestimmen. Viele Referendare entscheiden vor der Verbeamtung auf Probe, weil dann die Dienstzeit läuft und die Verbeamtung eine gesundheitliche Eignung voraussetzt. Wir fragen bewusst keine Gesundheitsdaten ab; wer Fragen zur Annahme hat, kann sich über die anonyme Risikovoranfrage informieren, bei der ein Experte ohne Namensnennung beim Versicherer anfragt – so klären sich Fragen zur Annahme, bevor ein Antrag entsteht.
Wer mitten im Studium oder kurz vor dem Master of Education steht, sichert sich schon vor dem Referendariat ab; die Zeit davor behandelt die Seite BU im Lehramtsstudium. Eine Nachversicherungsgarantie sorgt dafür, dass die Rente beim Berufsstart ohne neue Gesundheitsprüfung wachsen kann.
- Status klären: Beamter auf Widerruf oder Ausbildungsverhältnis? Das bestimmt, welche Regeln für Sie gelten.
- Dauer und Probezeit Ihres Landes nachschlagen (Tabelle oben, Länderseiten).
- Bedingungen prüfen: Gilt die Klausel auch bei Widerruf, Probe und Entlassung? Gibt es eine Nachversicherungsgarantie?
- Zahl-Beitrag und Tarifbeitrag unterscheiden und den Beitrag mit dem Anwärterbudget abgleichen.
- Den eigenen Bedarf mit dem Lehrer-DU-Rechner abschätzen oder den Lehrer-Check machen.
Drei verbreitete Irrtümer im Referendariat
„Als Beamter bin ich automatisch versorgt.“ Das gilt erst mit dem Ruhegehaltsanspruch, und der setzt fünf Dienstjahre voraus. Im Referendariat und in den ersten Jahren der Probezeit liegt die Zeitspanne darunter. Die Besoldung während des Vorbereitungsdienstes ist ein Anwärtergrundbetrag, nicht das spätere Grundgehalt; die Höhe unterscheidet sich je Land, und wir haben sie für diese Seite nicht erhoben.
„Die Nachversicherung gleicht alles aus.“ Die Nachversicherung füllt das Rentenkonto mit den Beiträgen der Dienstzeit. Für zwölf bis 24 Monate Referendariat ergibt das nur wenige Entgeltpunkte. Eine Erwerbsminderungsrente setzt außerdem voraus, dass die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vorliegen (§ 43, § 50 SGB VI). Bei kurzer Dienstzeit ist das schwer zu erreichen – eine private BU schließt diese Lücke. Wie hoch eine Rente im Einzelfall ausfiele, schätzt die EM-Renten-Schätzung; im Durchschnitt lag die neu bewilligte Erwerbsminderungsrente 2024 bei 1.041 € pro Monat.
„Dafür habe ich später noch Zeit.“ Je früher, desto günstiger und einfacher: Mit jedem Jahr steigt das Eintrittsalter, und eine Gesundheitsprüfung ist beim Antrag in der Regel Teil des Verfahrens. Wer im Referendariat startet, nutzt die besten Ausgangsbedingungen.
Ihr Weg in drei Schritten
Erstens: Klären Sie Ihren Status und Ihre Lücke. Der Lehrer-DU-Rechner zeigt für Ihr Bundesland, was bei Dienstunfähigkeit nach der Probezeit voraussichtlich bliebe, und der Abschnitt zur Wartezeit oben, was davor gilt. Zweitens: Lesen Sie die Länderseite Ihres Landes für Dauer, Probezeit und Besonderheiten. Drittens: Sprechen Sie mit einem Experten aus dem Partnernetzwerk über Bedingungen und Beitrag; der Lehrer-Check führt in 60 Sekunden dorthin, ohne Gesundheitsfragen – und Sie erhalten Ihr Ergebnis und Ihren Fahrplan.
Und Rechtsreferendare?
Rechtsreferendare werden nicht zum Lehrer, sondern zu Juristen ausgebildet; ihr Vorbereitungsdienst folgt anderen Regeln. Dieses Portal behandelt ausschließlich Lehrkräfte im Schuldienst.
Was Sie noch klären sollten
Für Sachsen-Anhalt stützt sich die Dauer von 16 Monaten auf das Landesschulamt, nicht auf einen Verordnungstext. Bei manchen Ländern stützen sich die Angaben auf Hochschulseiten statt auf Gesetzestext; die Belegstufe steht auf der jeweiligen Länderseite. Bevor Sie Entscheidungen treffen, klären Sie die Anrechnung der Zeiten mit Ihrer Versorgungsstelle und die Bedingungen mit einem Experten.
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Mein Lehrer-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Brauche ich im Referendariat eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Für verbeamtete Referendare in aller Regel ja – gerade im Referendariat droht ohne Absicherung die größte Lücke. Als Beamter auf Widerruf haben Sie ohne Dienstunfall keinen Anspruch auf Ruhegehalt, es folgen Entlassung und Nachversicherung. Eine BU mit echter DU-Klausel schließt diese Lücke, und der Einstieg ist jetzt meist am günstigsten; ein Experte zeigt Ihnen kostenlos den Weg.
Was passiert, wenn ich im Referendariat dienstunfähig werde?
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet. Das Land versichert Sie für die Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nach (§ 8 SGB VI). Ein Ruhegehalt gibt es nur bei einem Dienstunfall; wer als Angestellter versichert ist, hat bei Erwerbsminderung Anspruch auf die gesetzliche Rente.
Was kostet eine Absicherung im Referendariat?
Ein Vermittlerportal nennt für eine 25-jährige Referendarin mit 1.000 € Rente Beiträge ab rund 35 € im Monat (Stand Juli 2026, gesunde Nichtraucher). Das ist eine Untergrenze; der tatsächliche Beitrag hängt von Alter, Rente, Beruf und Bedingungen ab. Gerade im Referendariat ist das Eintrittsalter niedrig, der Einstieg also besonders günstig.
Wie lange dauert das Referendariat?
Je nach Bundesland 12 Monate (Brandenburg) bis 24 Monate (Bayern, Thüringen). In den meisten Ländern sind es 18 Monate, in Hessen 21.
Gilt die Dienstunfähigkeitsklausel auch im Beamtenverhältnis auf Widerruf?
Das steht allein in den Versicherungsbedingungen; der Experte sucht Verträge, deren Klausel an den Beamtenstatus anknüpft und auch bei Widerruf, Probe und Entlassung greift. Marktüblich unterscheidet man echte und unechte Klauseln; entscheidend ist der Wortlaut.
Quellen
- § 4 BeamtVG – Entstehen des Anspruchs auf Ruhegehalt (Bundesvorbild) – abgerufen 25.10.2026
- § 12 BeamtVG – Ausbildungszeiten – abgerufen 25.10.2026
- § 8 SGB VI – Nachversicherung – abgerufen 25.10.2026
- § 26 BeamtStG – Dienstunfähigkeit – abgerufen 25.10.2026
- transparent-beraten.de: Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer (Vermittler, Beitragsorientierung) – aktualisiert 02.07.2026, abgerufen 25.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Absicherung von Lehrkräften (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: BU-Lehrer.de. BU-Lehrer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.