Inhalt (7 Abschnitte)
- Was die Statistik über Lehrkräfte wirklich hergibt
- Hessen: der einzige amtliche Einzelwert für Lehrkräfte
- Bayern: steigende Anteile – mit Vorbehalt
- Bundesweite Ursachen: BU-Leistungsfälle und Erwerbsminderungsrenten
- Fünf Merkmale, an denen Sie eine Statistik zur Lehrergesundheit prüfen können
- Was daraus für die Absicherung folgt
- Was Versicherungsbedingungen bei psychischen Ursachen regeln können
- Für verbeamtete Lehrkräfte in Hessen waren bei Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit „Psychische und Verhaltensstörungen“ in 67 % der Fälle der Hauptgrund; das Durchschnittsalter bei der Versetzung betrug 56,5 Jahre (Hessischer Landtag, Drs. 20/8348, Erhebung bis November 2021).
- Bundesweit sind psychische Erkrankungen die häufigste Ursache im BU-Leistungsfall (32,34 %, Morgen & Morgen, April 2026) und waren 2016 mit 42,8 % auch der häufigste Grund neuer Erwerbsminderungsrenten (DRV Bund, zitiert in DAV, 2018).
- Eine einheitliche Bundesstatistik zur Dienstunfähigkeit von Lehrkräften haben wir nicht gefunden; einzelne Länder erfassen Gesundheitsdaten teils nicht (Hessen, Schleswig-Holstein).
- Der BLLV nennt für Bayern steigende Anteile Dienstunfähiger bei Grund- und Mittelschullehrkräften (15,19 % auf 30,1 %); der Wert stammt von einem Interessenverband, und die Bezugsgröße ist nicht erläutert.
- Das häufigste Alter bei Eintritt der Berufsunfähigkeit liegt laut Finanztest bei 47 bis 55 Jahren – eine Absicherung ist damit ein Thema der gesamten Laufbahn.
Belegt ist für Lehrkräfte vor allem ein Landeswert: In Hessen waren „Psychische und Verhaltensstörungen“ bei verbeamteten Lehrkräften in 67 % der Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit der Hauptgrund, bei einem Durchschnittsalter von 56,5 Jahren (Hessischer Landtag, Drs. 20/8348, Erhebung bis November 2021). Bundesweit sind psychische Erkrankungen die häufigste Ursache im BU-Leistungsfall (32,34 %, Morgen & Morgen, April 2026); eine einheitliche Bundesstatistik für Lehrkräfte liegt uns nicht vor.
Was die Statistik über Lehrkräfte wirklich hergibt
Über den Gesundheitszustand von Lehrkräften wird in Medien und Verbänden häufig gesprochen, aber die belastbare Datenlage ist dünn. Die Gründe sind banal: Länder erfassen Gesundheitsdaten teils nicht – Hessen darf sie nach § 93 Abs. 3 des Hessischen Beamtengesetzes nicht elektronisch erfassen, und auch die Landesregierung Schleswig-Holsteins räumt in Drs. 18/3040 Lücken ein –, die Länder erheben nach unterschiedlichen Kategorien, und eine zusammengeführte Bundesstatistik zur Dienstunfähigkeit nach Berufsgruppen haben wir nicht gefunden. Die Statistik des Statistischen Bundesamts (Fachserie 14 Reihe 6.1) haben wir nicht gelesen; wir behaupten daher nicht, dass sie nichts enthält.
Wir halten uns deshalb an eine einfache Regel: Eine Zahl erscheint hier nur mit Herausgeber, Zeitraum und Einordnung. Primärquellen sind ein Landtagsdokument und die Deutsche Aktuarvereinigung, Sekundärquellen sind ein Interessenverband und Daten eines Versicherers beziehungsweise Analysehauses. Wo eine Zahl nur aus der zweiten Reihe stammt, steht das dabei. Was daraus für Ihre Absicherung folgt, steht am Ende des Beitrags; die Zahlen selbst sagen nichts über einzelne Personen.
Hessen: der einzige amtliche Einzelwert für Lehrkräfte
Die Hessische Landesregierung hat in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage (Drs. 20/8348 vom 26.08.2022) dargestellt, aus welchen Gründen verbeamtete Lehrkräfte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden. Die Erhebung reicht bis November 2021, und je Fall wurde ein Hauptgrund erfasst. Das Durchschnittsalter bei der Versetzung betrug 56,5 Jahre. Die Verteilung der Hauptgründe zeigt die Tabelle.
| Hauptgrund (Diagnosegruppe) | Anteil |
|---|---|
| Psychische und Verhaltensstörungen | 67 % |
| Krankheiten des Nervensystems | 9 % |
| Muskel-Skelett-Erkrankungen | 8 % |
| Neubildungen | 6 % |
| Übrige Gruppen | 10 % (Differenz) |
Drei Einschränkungen gehören dazu. Erstens gilt der Wert für Hessen und für den Zeitraum bis 2021; ein Rückschluss auf andere Länder oder spätere Jahre wäre Spekulation. Zweitens zählt die Hauptdiagnose je Fall; sie sagt nichts über Ursachen im Berufsalltag und nichts über andere Belastungen. Drittens beziehen sich die Prozent auf versetzte Lehrkräfte, nicht auf alle Lehrkräfte. Die Zahl sagt also, welche Gruppe unter den Dienstunfähigen am häufigsten war, nicht, wie viele Lehrkräfte insgesamt betroffen sind. Der Beitrag Dienstunfähigkeit bei Lehrern erklärt das Verfahren, in dem solche Versetzungen entstehen.
Bayern: steigende Anteile – mit Vorbehalt
Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) stellt in einem Faktenzettel (Stand März 2026) Daten aus Antworten der Staatsregierung auf Schriftliche Anfragen zusammen (19/2231 und 19/3158). Danach stieg der Anteil der Dienstunfähigen bei Grund- und Mittelschullehrkräften von 15,19 % (2018/19) auf 30,1 % (2023/24), das Durchschnittsalter sank von 57,2 auf 55,6 Jahre; an Gymnasien stieg der Anteil von 7,95 % auf 19,3 %, das Alter sank von 55,7 auf 52,2 Jahre. Die Bezugsgröße der Prozentwerte ist im Faktenzettel nicht erläutert – wir wissen nicht, ob es sich um den Anteil an allen Ruhestandsversetzungen, an allen Ausscheidenden oder an einer anderen Grundgesamtheit handelt. Der BLLV ist ein Interessenverband; wir geben die Zahlen als Sekundärquelle weiter und ziehen keine Schlüsse über die Gründe.
| Schulart | 2018/19 | 2023/24 | Durchschnittsalter |
|---|---|---|---|
| Grund- und Mittelschule | 15,19 % | 30,1 % | 57,2 auf 55,6 Jahre |
| Gymnasium | 7,95 % | 19,3 % | 55,7 auf 52,2 Jahre |
Bundesweite Ursachen: BU-Leistungsfälle und Erwerbsminderungsrenten
Für alle Berufe liegen Zahlen auf Bundesebene vor. Die Deutsche Aktuarvereinigung hat 2018 DRV-Bund-Daten zitiert, nach denen psychische Erkrankungen 2016 mit 42,8 % den größten Anteil der neuen Erwerbsminderungsrenten ausmachten; 1996 entfielen auf Skelett, Muskeln und Bindegewebe noch 27,5 % und auf Herz-Kreislauf 17,4 %, 2016 zusammen nur noch etwa 20 %. Bei privaten BU-Leistungsfällen waren nach Morgen & Morgen (Stand April 2026) psychische Erkrankungen die häufigste Ursache mit 32,34 %. Die Anteile hängen von Jahr und Datenstand ab; bei jedem Zitat gehören deshalb beide Angaben dazu. Stiftung Warentest beschreibt im Mai 2026, dass Psyche unabhängig vom Beruf die Hauptursache sei.
| Ursache | Anteil |
|---|---|
| Psychische Erkrankungen | 32,34 % |
| Skelett und Bewegungsapparat | 17,61 % |
| Krebs | 16,30 % |
| Sonstige Erkrankungen | 13,84 % |
| Nerven ohne Psyche | 6,98 % |
| Unfälle | 6,85 % |
| Herz und Gefäße | 6,08 % |
Eine Warnung zur Lesart: Die Deutsche Aktuarvereinigung betont, dass ihre Zahl „jeder Vierte wird berufsunfähig“ nur für privat gegen BU Versicherte gilt, nicht für die Gesamtbevölkerung oder einzelne Berufe; zu Berufen wie Lehrern liegen ihr keine Daten vor. Aus den hier genannten Werten lässt sich deshalb keine Wahrscheinlichkeit für einzelne Lehrkräfte ableiten. Sie beschreiben, welche Ursachen die Fälle prägen, die eingetreten sind.
Fünf Merkmale, an denen Sie eine Statistik zur Lehrergesundheit prüfen können
- Herausgeber: Landtag, Ministerium und Aktuarvereinigung arbeiten anders als Verbände oder Versicherer; die Quelle gehört zur Zahl.
- Zeitraum: „2018/19 bis 2023/24“ ist etwas anderes als „bis November 2021“; Vergleiche über verschiedene Zeiträume sind unzulässig.
- Grundgesamtheit: Prozent von versetzten Lehrkräften, von allen Ausscheidenden oder von allen Beschäftigten ergeben völlig verschiedene Aussagen.
- Definition: Hauptgrund je Fall, Mehrfachnennung oder Gesamtdiagnose – die Zählweise verändert das Ergebnis.
- Datenstand: Versicherer aktualisieren ihre Auswertungen laufend; ein Stand von 2026 ersetzt nicht den von 2021.
Mit diesen fünf Merkmalen lässt sich die Zahl einer Pressemeldung in wenigen Minuten einordnen. Sie erklären auch, warum wir in diesem Beitrag keine neue Quote berechnen: Aus den vorliegenden Zahlen ließe sich keine seriös ableiten.
Was daraus für die Absicherung folgt
Drei Folgerungen sind sachlich begründbar, ohne etwas über Einzelne zu behaupten. Erstens: Weil die Ursachen in den beobachteten Fällen vielfältig sind, kommt es bei der Absicherung auf die Bedingungen an, nicht auf die Diagnose. Wie lange wird geprüft, welche Nachweise verlangt der Versicherer, wie ist die Nachprüfung geregelt (§§ 174, 175 VVG)? Mit einem Experten, der die Bedingungen im Wortlaut vergleicht, lässt sich das gut klären. Und die Zahlen machen Mut: Rund 80 % der Anträge auf BU-Rente werden bewilligt (GDV-Umfrage unter BU-Versicherern, zitiert von Stiftung Warentest, 19.05.2026, bezogen auf entschiedene Anträge). Zweitens: Weil das häufigste Alter beim Eintritt einer Berufsunfähigkeit laut Finanztest bei 47 bis 55 Jahren liegt, betrifft die Absicherung die gesamte Laufbahn, nicht nur den Berufseinstieg. Und drittens: Weil Eintrittsalter und Gesundheitszustand beim Abschluss Beitrag und Annahme bestimmen, hat der frühe Abschluss klare Vorteile – im Studium und Referendariat ist der Einstieg am günstigsten; wer etwas zu klären hat, kann das über eine anonyme Risikovoranfrage durch einen Experten tun, bevor ein Antrag entsteht (so läuft sie ab).
Für verbeamtete Lehrkräfte bleibt die Lücke zwischen Ruhegehalt und Netto: Das Ruhegehalt beträgt höchstens 71,75 % der Bezüge, mindert sich bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall um bis zu 10,8 %, und ein Anspruch besteht erst nach fünf Dienstjahren. Das Beispiel einer Lehrkraft in Nordrhein-Westfalen zeigt die Größenordnung: Bei 3.800 € Netto fehlen im Modell rund 1.810 € im Monat; nachzulesen in Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer. Mit Ihren Zahlen rechnet der Lehrer-DU-Rechner. Angestellte Lehrkräfte sind auf die Erwerbsminderungsrente angewiesen, die 2024 im Schnitt 1.041 € betrug; dazu BU für angestellte Lehrer.
Was Versicherungsbedingungen bei psychischen Ursachen regeln können
Die Bedingungen können für psychische Ursachen besondere Regeln enthalten. Verlässlich belegt sind dazu in unseren Quellen nur wenige Punkte. Nach einer Auswertung der Franke & Bornberg-Studie zu Entscheidungen des Jahres 2024, wiedergegeben auf einer Drittseite, lag die durchschnittliche Regulierungsdauer bei 201 Tagen, bei psychischen Erkrankungen bei 286 beziehungsweise 278 Tagen (je nach Angabe). Das ist eine Sekundärangabe; wir nutzen sie nur, um zu zeigen, dass Prüfpunkte wie Dauer und Nachweise wichtig sind. Welche Bedingungen für Sie passen, klärt ein Experte aus unserem Partnernetzwerk. Als zweitbeste Absicherung kommt im Einzelfall die Grundfähigkeitsversicherung in Frage; die BU bleibt der Goldstandard, weil sie bei Berufsunfähigkeit im Lehrerberuf leistet.
- Zahlen einordnen: Hessen 67 % beschreibt die Gruppe der versetzten Lehrkräfte in einem Land und Zeitraum, nicht Ihre Wahrscheinlichkeit.
- Bedingungen prüfen: Verzicht auf abstrakte Verweisung (§ 172 Abs. 3 VVG), Nachprüfung (§§ 174, 175 VVG), Dienstunfähigkeitsklausel bei Beamten – siehe Dienstunfähigkeitsklausel für Lehrer.
- Früh planen: Beitrag und Annahme hängen von Eintrittsalter und Gesundheit beim Abschluss ab.
- Keine Gesundheitsangaben auf dieser Website: Der Lehrer-Check fragt nach Status, Bundesland, Alter, Einkommen und Familie, nicht nach Ihrer Gesundheit.
Hinweis: BU-Lehrer.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung und kein Versicherungsmakler. Dieser Beitrag ist keine medizinische und keine individuelle Beratung. Stand: 25.10.2026.
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Mein Lehrer-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Wie häufig sind psychische Erkrankungen bei Lehrern der Grund für Dienstunfähigkeit?
Amtlich belegt ist ein Landeswert: In Hessen waren „Psychische und Verhaltensstörungen“ bei Lehrkräften in 67 % der Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit der Hauptgrund (Hessischer Landtag, Drs. 20/8348, Erhebung bis November 2021). Eine bundesweite Lehrkräfte-Quote haben wir nicht gefunden.
Wie alt sind Lehrer bei der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit?
In Hessen im Durchschnitt 56,5 Jahre (Drs. 20/8348). Der BLLV nennt für Bayern sinkende Durchschnittsalter: von 57,2 auf 55,6 Jahre bei Grund- und Mittelschullehrkräften und von 55,7 auf 52,2 Jahre an Gymnasien (2018/19 bis 2023/24); das ist eine Interessenverbandsangabe.
Was ist die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit?
Psychische Erkrankungen mit 32,34 % der BU-Leistungsfälle, vor Skelett/Bewegungsapparat (17,61 %) und Krebs (16,30 %) (Morgen & Morgen, April 2026, via LV 1871). Die Werte hängen von Jahr und Datenstand ab.
Gibt es eine Statistik zur Dienstunfähigkeit aller Lehrer in Deutschland?
Wir haben keine bundesweit einheitliche Lehrkräfte-Statistik gefunden. Die Statistik des Statistischen Bundesamts (Fachserie 14 Reihe 6.1) haben wir nicht ausgewertet, und einzelne Länder erfassen Gesundheitsdaten teils nicht.
Wie sichern sich Lehrer gegen Dienstunfähigkeit ab?
Verbeamtete Lehrkräfte über die Beamtenversorgung und – für die Lücke zum Netto – über eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel; angestellte Lehrkräfte über die Erwerbsminderungsrente und die klassische BU. Beitrag und Annahme hängen von Eintrittsalter und Gesundheit beim Abschluss ab – deshalb gilt: je früher, desto besser.
Quellen
- Hessischer Landtag, Drs. 20/8348: Gesundheitszustand der hessischen Lehrkräfte – 26.08.2022, Erhebung bis November 2021
- BLLV: Faktenzettel Dienstunfähigkeit (Interessenverband, Sekundärquelle) – Stand März 2026
- LV 1871: BU-Statistik (Ursachen, Morgen & Morgen) – Stand April 2026
- Deutsche Aktuarvereinigung: Jeder Vierte wird berufsunfähig (Aktuar aktuell) – 03.12.2018
- Stiftung Warentest: Berufsunfähigkeitsversicherung im Test – 19.05.2026
- § 26 BeamtStG – Dienstunfähigkeit – abgerufen 25.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Absicherung von Lehrkräften (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: BU-Lehrer.de. BU-Lehrer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.