Inhalt (7 Abschnitte)
- Wird in Berlin jede Lehrkraft verbeamtet?
- Referendariat und Probezeit in Berlin
- Was zahlt Berlin bei Dienstunfähigkeit?
- Die Sonderfrist bis 31.12.2026: Was Bestandslehrkräfte jetzt klären sollten
- So rechnen Sie Ihr Berliner Ruhegehalt Schritt für Schritt
- Besoldung A 12 / A 13 in Berlin
- Angestellte Lehrkräfte in Berlin
- Berlin verbeamtet Lehrkräfte im Regelfall wieder (Landesverbeamtungsgesetz, in Kraft seit 10.02.2023); Neueinstellung laut Senatsverwaltung bis 47 Jahre, plus bis zu ein Jahr je Kind und bis zu drei Jahre Pflege.
- Bestandslehrkräfte können nach Angabe der Senatsverwaltung bis zum 52. Lebensjahr auf Antrag verbeamtet werden – befristet bis zum 31.12.2026.
- Das Ruhegehalt beträgt 1,79375 % je Jahr, höchstens 71,75 %; der abschlagsfreie Zeitpunkt wird ab 2026 stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben (Übergang bis 2032, Stufentabelle nicht verifiziert).
- Die Mindestversorgung liegt bei 35 % oder 65 % der Endstufe A 5, im Modell rund 2.178 € brutto im Monat.
- Referendariat: 18 Monate als Beamter auf Widerruf, Probezeit drei Jahre; Besoldung nach dem Anpassungsgesetz 2026/2027 mit +2,0 % ab 01.03.2027.
Berlin verbeamtet Lehrkräfte im Regelfall wieder: bei Neueinstellung laut Senatsverwaltung bis 47 Jahre (Neueinstellung; Bestandslehrkräfte bis 52, Frist 31.12.2026). Bei Dienstunfähigkeit zahlt das Land nach fünf Dienstjahren mindestens 35 % oder 65 % der Endstufe A 5, im Modell rund 2.178 € brutto im Monat. Die Sonderfrist für Bestandslehrkräfte endet am 31.12.2026 (Stand 25.10.2026).
In Berlin dauert das Referendariat 18 Monate und die Probezeit 3 Jahre: Der Berufsstart liegt fast vollständig in der Wartezeit von fünf Dienstjahren, in der ohne Dienstunfall kein Ruhegehalt entsteht. Eine BU mit echter DU-Klausel schließt diese Lücke – und je früher Sie abschließen, desto günstiger ist sie. Der Lehrer-Check zeigt in 60 Sekunden, was Ihnen in Berlin voraussichtlich fehlt.
Kein Dienstherr, keine BehördeBU-Lehrer.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung und kein Versicherungsmakler. Verbindlich ist die Auskunft der Senatsverwaltung.
Wird in Berlin jede Lehrkraft verbeamtet?
Berlin hatte die Verbeamtung von Lehrkräften lange ausgesetzt und führte sie mit dem Landesverbeamtungsgesetz, in Kraft seit dem 10.02.2023, wieder ein. Seither gilt der Regelfall: Wer die Voraussetzungen erfüllt, wird verbeamtet; sonst bleibt es bei einer Beschäftigung nach TV-L. Das Gesetz selbst haben wir nicht im Wortlaut gelesen, die Angaben stammen von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Zwei Altersregeln sind wichtig. Für Neueinstellungen nennt die Senatsverwaltung derzeit 47 Jahre; die Grenze verlängert sich um bis zu ein Jahr je Kind und um bis zu drei Jahre bei Pflege. Für Bestandslehrkräfte, die bereits in Berlin angestellt sind, gilt eine Sonderregel: Verbeamtung auf Antrag bis zum 52. Lebensjahr, befristet bis zum 31.12.2026. Das sind nach heutigem Stand nur noch wenige Wochen. Wer betroffen ist, sollte den Antrag bei der Schulverwaltung nicht auf später verschieben. § 8a des Landesbeamtengesetzes haben wir nicht am Gesetzestext geprüft.
Eine Verbeamtung hat auch eine Kehrseite, die Berlin offen nennt: Mit ihr endet die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung (Merkblatt, Ziffer 2.5.3). Wie sich das für Ihre Gesamtversorgung auswirkt, lässt sich nur mit den eigenen Unterlagen beurteilen. Alle Landesgrenzen im Vergleich liefert der Höchstalter-Check.
Referendariat und Probezeit in Berlin
Das Referendariat dauert 18 Monate und wird als Beamter auf Widerruf geleistet (§ 10 Lehrkräftebildungsgesetz); alternativ ist ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis möglich. Die Probezeit beträgt drei Jahre (§ 11 Laufbahngesetz). In dieser ganzen Zeit hat eine dienstunfähig gewordene Lehrkraft ohne Dienstunfall keinen Anspruch auf Ruhegehalt, solange die Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt ist. Dann folgt die Entlassung mit Nachversicherung nach § 8 SGB VI – das Rentenkonto wird mit den Beiträgen der Dienstzeit gefüllt, ersetzt aber kein Einkommen. Die Einordnung finden Sie bei Nachversicherung im Referendariat und im Überblick zum Lehramtsanwärter.
Was zahlt Berlin bei Dienstunfähigkeit?
Das Landesbeamtenversorgungsgesetz Berlin (§§ 4, 13, 14) folgt dem Bund: 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 %, Wartezeit fünf Jahre, Zurechnungszeit bis 60 zu zwei Dritteln, Abschlag 3,6 % je Jahr vor dem 65. Geburtstag, höchstens 10,8 %. Berliner Besonderheiten:
- Abschlagsfreiheit wandert: Der Zeitpunkt, ab dem bei 40 Dienstjahren kein Abschlag anfällt, wird ab 2026 stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben (§ 69g Abs. 2; Rundschreiben IV Nr. 2/2025). Die Stufentabelle ist nicht verifiziert. Der Rechner nutzt vereinfacht 65, was den Abschlag leicht überschätzen kann.
- Mindestversorgung an A 5: 35 % oder 65 % der Endstufe A 5 laut amtlicher FAQ; ob ein Erhöhungsbetrag hinzukommt, ist nicht verifiziert.
Die aktuelle Gesamtfassung des Gesetzes war nicht abrufbar; Aussagen zu Berlin sind deshalb mit den Rundschreiben der Verwaltung abgeglichen, nicht mit dem Gesetzestext.
| Merkmal | Regelung in Berlin | Beleg |
|---|---|---|
| Ruhegehaltssatz | 1,79375 % je Jahr, höchstens 71,75 % | Landesgesetz |
| Zurechnungszeit | bis 60, zu 2/3 | Landesgesetz |
| Wegfall des Abschlags | ab 63 mit 40 Jahren, ab 2026 stufenweise bis 65 | amtlich, Stufen nicht verifiziert |
| Mindestversorgung | 35 % oder 65 % der Endstufe A 5 (3.351,29 €) | amtliche FAQ |
| Mindestversorgung in Euro | 2.178 € | Modellwert |
Das Modell mit dem Grundgehalt A 13, Endstufe (6.489,42 €), zeigt die Größenordnung: Bei Dienstunfähigkeit mit 40 Jahren und 12 Dienstjahren beträgt der Satz 45,4 % nach 13,3 Jahren Zurechnungszeit, das Ruhegehalt nach 10,8 % Abschlag rund 2.630 € brutto und nach angenommenen 15 % Abzug etwa 2.236 € netto. Mit 30 Jahren und 6 Dienstjahren sind es rund 2.700 € brutto. Ein Lehrer mit 55 und 28 Dienstjahren käme auf rund 3.253 € brutto, wenn man den vollen Abschlag ansetzt. Das sind Modellrechnungen, keine Personen; Ihren Wert liefert der Lehrer-DU-Rechner.
Die Sonderfrist bis 31.12.2026: Was Bestandslehrkräfte jetzt klären sollten
Die Berliner Sonderregel richtet sich an Lehrkräfte, die bereits angestellt im Landesdienst arbeiten und bisher nicht verbeamtet wurden. Sie können nach Angabe der Senatsverwaltung bis zum 52. Lebensjahr auf Antrag verbeamtet werden, wenn der Antrag innerhalb der Frist gestellt wird. Das Ende der Frist ist ein echtes Datum, kein Marketingtermin: Danach gilt für Bestandslehrkräfte die normale Altersgrenze. Wer die Verbeamtung beantragt, hat drei Punkte im Blick.
- Versorgung: Als Beamter erwerben Sie Ruhegehaltsansprüche mit 1,79375 % je Dienstjahr; bei Dienstunfähigkeit setzt der Anspruch fünf Dienstjahre im Beamtenverhältnis voraus. Zeiten als Angestellter zählen dafür nur, soweit das Gesetz es vorsieht – das prüft die Versorgungsstelle.
- Zusatzversorgung: Die Pflichtversicherung endet bei Verbeamtung. Was bis dahin erworben wurde, bleibt als Anwartschaft; die Höhe berechnen wir nicht.
- Krankenversicherung: Beamte erhalten Beihilfe und ergänzen sie privat. Das betrifft die Beiträge im Ruhestand ebenfalls; im Rechner sind Beihilfe und Krankenversicherung im Ruhestand nicht modelliert.
Die Details klärt die Personalstelle; die private BU mit echter DU-Klausel ergänzt die Verbeamtung auf dem Weg dorthin, und ein Experte aus dem Partnernetzwerk begleitet Sie auf Wunsch kostenlos. Dieses Portal gibt die Rahmenwerte.
So rechnen Sie Ihr Berliner Ruhegehalt Schritt für Schritt
Das Vorgehen lässt sich an einem Modellfall nachvollziehen. Angenommen wird eine Lehrkraft in A 13, Endstufe, 40 Jahre alt, 12 Dienstjahre. Erstens: Die Dienstjahre werden um die Zurechnungszeit ergänzt – bis zum 60. Geburtstag fehlen 20 Jahre, zwei Drittel davon sind 13,3 Jahre; es ergeben sich 25,3 Jahre. Zweitens: Der Ruhegehaltssatz ist 1,79375 % × 25,3 = 45,4 %. Drittens: Der Abschlag beträgt 3,6 % × 25 Jahre bis 65 und wird bei 10,8 % gedeckelt. Viertens: Das Grundgehalt von 6.489,42 € mal 45,4 % mal 0,892 ergibt rund 2.630 €. Fünftens: Dieser Wert wird mit der Mindestversorgung von rund 2.178 € verglichen; der höhere gilt. Sechstens: Vom Ergebnis gehen Steuer und Krankenversicherung ab – im Modell pauschal 15 %.
Das Ergebnis liegt im Beispiel deutlich unter dem Netto aktiver Lehrkräfte. Wie groß die Lücke bei Ihnen ist, hängt von Zulagen, Familienstand und Steuerklasse ab, die der Rechner nicht kennt. Deshalb sind alle Beträge auf dieser Seite Orientierungswerte; die Auskunft der Versorgungsstelle ersetzen sie nicht.
Besoldung A 12 / A 13 in Berlin
Die Tabelle ab 01.04.2026 beruht auf dem Berliner Besoldungsanpassungsgesetz 2026/2027 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 22/2026) und ist amtlich verkündet; ab 01.03.2027 steigen die Bezüge um weitere 2,0 %. Grundschullehrkräfte sind nach A 13 eingruppiert. Für die Dienstunfähigkeit zählt das Grundgehalt der letzten Besoldungsgruppe; Zulagen nur, wenn sie als ruhegehaltfähig gelten.
| Besoldung | Eingang | Endstufe | Status |
|---|---|---|---|
| A 12 | 4.331,21 | 5.855,67 | amtlich |
| A 13 | 5.060,75 | 6.489,42 | amtlich |
Angestellte Lehrkräfte in Berlin
Angestellte Lehrkräfte sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Ihre Erwerbsminderungsrente hängt von den Entgeltpunkten ab; neu bewilligte Renten lagen 2024 im Schnitt bei 1.041 € pro Monat. Die EM-Renten-Schätzung rechnet mit Ihren Entgeltpunkten aus der Renteninformation.
Berlin bietet die Chance, die Lücke zum Netto durch Verbeamtung zu verkleinern – schließen kann sie nur die private BU. Auch dort liegt das Ruhegehalt unter dem Netto, und in den ersten fünf Dienstjahren fehlt es ganz. Wie eine BU mit DU-Klausel die Lücke schließt, zeigt Ihnen ein Experte kostenlos; ohne Gesundheitsfragen beginnen Sie mit dem Lehrer-Check. Die Gesamtübersicht der Länder steht im Länder-Hub. Zum Bundesrecht der Mindestversorgung siehe Mindestpension bei Dienstunfähigkeit.
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Mein Lehrer-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Werden Lehrer in Berlin verbeamtet?
Ja. Berlin verbeamtet Lehrkräfte seit Inkrafttreten des Landesverbeamtungsgesetzes am 10.02.2023 wieder, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wer sie nicht erfüllt, bleibt tarifbeschäftigt (TV-L).
Bis zu welchem Alter werden Lehrer in Berlin verbeamtet?
Bei Neueinstellung laut Senatsverwaltung derzeit bis 47 Jahre, mit Verlängerung um bis zu ein Jahr je Kind und bis zu drei Jahre bei Pflege. Für angestellte Bestandslehrkräfte gilt auf Antrag eine Sonderregel bis zum 52. Lebensjahr, befristet bis 31.12.2026 (Stand 25.10.2026).
Wie ändert sich der Versorgungsabschlag in Berlin?
Der Zeitpunkt, ab dem bei 40 Dienstjahren kein Abschlag mehr anfällt, wird ab 2026 schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben; die Übergangsstufen bis 2032 haben wir nicht verifiziert. Der Abschlag selbst beträgt 3,6 % je Jahr, höchstens 10,8 %.
Wie hoch ist die Mindestpension für Lehrer in Berlin?
Mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge oder, wenn günstiger, 65 % der Endstufe A 5 laut amtlicher FAQ der Senatsverwaltung. Im Modell sind das rund 2.178 € brutto im Monat, ohne Familienzuschlag; ein Erhöhungsbetrag ist nicht verifiziert.
Was passiert mit der Zusatzversorgung bei Verbeamtung?
Laut Merkblatt der Senatsverwaltung endet die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bei Verbeamtung (Ziffer 2.5.3). Die Höhe bereits erworbener Anwartschaften berechnen wir nicht.
Quellen
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin: Wir verbeamten – abgerufen 25.10.2026
- Senatsverwaltung Berlin: Fragen und Antworten zu Besoldung, Versorgung und Pension – abgerufen 25.10.2026
- Rundschreiben IV Nr. 2/2025 (Versorgungsabschlag) – abgerufen 25.10.2026
- § 26 BeamtStG – Dienstunfähigkeit – abgerufen 25.10.2026
- § 8 SGB VI – Nachversicherung – abgerufen 25.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Absicherung von Lehrkräften (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: BU-Lehrer.de. BU-Lehrer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.