Verbeamtung und Dienstunfähigkeit von Lehrkräften in den 16 Bundesländern

Alle 16 Bundesländer im Überblick: Wer wird verbeamtet, bis zu welchem Alter, wie lang ist das Referendariat und was zahlt das Land bei Dienstunfähigkeit mindestens?

Bundesländer

Bundesland

Lehrer in Baden-Württemberg

Höchstalter 42, Faktor 0,984, kein Wegfall des Abschlags: Was Baden-Württemberg Lehrkräften bei Dienstunfähigkeit zahlt.

Weiterlesen
Bundesland

Lehrer in Bayern

Zurechnungszeit bis 62 und Mindestversorgung an A 3: Was Bayern Lehrkräften bei Dienstunfähigkeit zahlt.

Weiterlesen
Bundesland

Lehrer in Berlin

Verbeamtung wieder möglich, Sonderfrist bis 31.12.2026 und ein Abschlag, der schrittweise steigt: Berlin im Überblick.

Weiterlesen
Bundesland

Lehrer in Brandenburg

Das kürzeste Referendariat und die höchste Mindestversorgung im Modell: Brandenburg im Überblick.

Weiterlesen
Bundesland

Lehrer in Bremen

Höchstalter 45, kein Anspruch auf eine Stelle und eine Besoldungstabelle, die erst als Senatsentwurf vorliegt: Bremen im Überblick.

Weiterlesen
Bundesland

Lehrer in Hamburg

Abzug vom Grundgehalt, die niedrigste Mindestversorgung im Modell und Altersgeld: Hamburg im Überblick.

Weiterlesen
Bundesland

Lehrer in Hessen

Höchstalter 50 und der einzige amtliche Einzelwert zu den Ursachen von Dienstunfähigkeit bei Lehrkräften: Hessen im Überblick.

Weiterlesen
Bundesland

Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern

Das niedrigste Höchstalter aller Länder und ein Referendariat, das ab 35 im Ausbildungsverhältnis stattfindet: Mecklenburg-Vorpommern im Überblick.

Weiterlesen
Bundesland

Saarland

Versorgungsrecht wie im Bund, Grundschule noch in A 12: was Lehrkräfte im Saarland bei Dienstunfähigkeit erwartet.

Weiterlesen
Bundesland

Niedersachsen

Höchstalter 45, Mindestversorgung an A 5 geknüpft: was Lehrkräfte in Niedersachsen bei Dienstunfähigkeit erwartet.

Weiterlesen
Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Höchstalter 42, Einbaufaktor und A 13 für die Grundschule: die Regeln für Lehrkräfte in NRW bei Dienstunfähigkeit.

Weiterlesen
Bundesland

Rheinland-Pfalz

Höchstalter 45, Mindestversorgung 60,6 % von A 5: was Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz bei Dienstunfähigkeit erwartet.

Weiterlesen
Bundesland

Sachsen-Anhalt

Abschlag mit Bezugsalter 63 statt 65, Vorbereitungsdienst 16 Monate: die Besonderheiten für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt.

Weiterlesen
Bundesland

Sachsen

Verbeamtung nur befristet bis 2030, eigene Mindestversorgung und Altersgeld: Besonderheiten für Lehrkräfte in Sachsen.

Weiterlesen
Bundesland

Schleswig-Holstein

Höchstalter 50 und Mindestversorgung an A 6: was Lehrkräfte in Schleswig-Holstein bei Dienstunfähigkeit erwartet.

Weiterlesen
Bundesland

Thüringen

Zurechnungszeit bis 62, Referendariat 24 Monate, Besoldung im Übergang: was für Lehrkräfte in Thüringen gilt.

Weiterlesen

Verbeamtung von Lehrkräften: Was in welchem Bundesland gilt

Lehrkräfte werden in allen 16 Bundesländern im Regelfall verbeamtet, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen – Sachsen verbeamtet nur befristet bis 31.12.2030 (§ 144a SächsBG). Den größten Unterschied macht das Höchstalter: von 40 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern bis 50 Jahre in Hessen und Schleswig-Holstein. Auch das Versorgungsrecht ist Ländersache: Ruhegehaltssatz (1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 %) und Wartezeit (fünf Jahre) sind fast überall gleich, die Mindestversorgung und einzelne Abschlagsregeln nicht. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Werte; jede Länderseite nennt Paragrafen und die Belegstufe.

Verbeamtung, Höchstalter, Referendariat und Mindestversorgung der Lehrkräfte je Bundesland; Landesgesetze und amtliche Portale, abgerufen 24./25.10.2026 (Details und Belegstufen auf den Länderseiten).
BundeslandVerbeamtungHöchstalterReferendariatMindestversorgung (Stand 25.10.2026)
Baden-Württembergja42 Jahre18 Monate35 % oder 57 % der Endstufe A 7
Bayernja45 Jahre24 Monate35 % oder 66,5 % der Endstufe A 3
Berlinja47 Jahre (Neueinstellung; Bestandslehrkräfte bis 52, Frist 31.12.2026)18 Monate35 % oder 65 % der Endstufe A 5
Brandenburgja47 Jahre12 Monate35 % oder 65,8 % der Endstufe A 5
Bremenja45 Jahre18 Monate35 % oder 62,847 % der Endstufe A 5 plus 30,68 €
Hamburgja45 Jahre18 Monate35 % oder 65 % der Endstufe A 4 plus 30,68 €
Hessenja50 Jahre21 Monate35 % oder 62 % der Endstufe A 6
Mecklenburg-Vorpommernja40 Jahre18 Monate35 % oder 65 % der Endstufe A 4 plus 30,68 €
Niedersachsenja45 Jahre18 Monate35 % oder 65 % der Endstufe A 5
Nordrhein-Westfalenja42 Jahre18 Monate35 % oder 61,6 % der Endstufe A 5
Rheinland-Pfalzja45 Jahre18 Monate35 % oder 60,6 % der Endstufe A 5 plus Erhöhungsbetrag
Saarlandja45 Jahre18 Monate35 % oder 65 % der Endstufe A 4 plus 30,68 €
Sachsenteilweise, befristet bis 31.12.203042 Jahre18 Monate35 % oder 66,47 % von Grundbetrag und Sonderzahlung
Sachsen-Anhaltja45 Jahre16 Monate35 % oder 63,15 % der Endstufe A 5 plus 30,68 €
Schleswig-Holsteinja50 Jahre18 Monate35 % oder 60 % der Endstufe A 6 plus 30,68 €
Thüringenja47 Jahre (Verbeamtung bis einschließlich 46)24 Monate35 % oder 59,15 % der Endstufe A 6 plus 31 €

So lesen Sie die Tabelle richtig

„Mindestversorgung“ ist die Untergrenze des Ruhegehalts bei Dienstunfähigkeit nach mindestens fünf Dienstjahren: entweder 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge oder ein Prozentsatz der Endstufe einer niedrigen Besoldungsgruppe – je nachdem, was günstiger ist. Welche Variante bei Ihnen gilt, hängt vom Gehalt ab; der Lehrer-DU-Rechner rechnet beide. Nicht in der Tabelle stehen Ausnahmen beim Höchstalter (Kinder, Pflege, Wehrdienst, Mangelfächer); sie stehen auf den Länderseiten. Verbindlich ist immer die Auskunft Ihrer Einstellungsbehörde und Versorgungsstelle.

Häufige Fragen

In welchen Bundesländern werden Lehrer verbeamtet?

In allen 16, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. Sachsen verbeamtet Lehrkräfte nur für Berufungen bis 31.12.2030 (§ 144a SächsBG); wer das Höchstalter überschreitet oder gesundheitlich nicht geeignet ist, wird als Tarifbeschäftigter eingestellt (Stand 25.10.2026).

Wie hoch ist das Höchstalter für die Verbeamtung von Lehrern?

Das hängt vom Land ab: 40 Jahre in Mecklenburg-Vorpommern, 42 in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen, 45 in Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt, 47 in Berlin, Brandenburg und Thüringen, 50 in Hessen und Schleswig-Holstein. Ausnahmen gibt es etwa bei Kindererziehung oder Pflege.

Jetzt absichern: Die BU mit DU-Klausel schließt Ihre Lücke.

Referendare, Beamte auf Probe und Lebenszeit, angestellte Lehrkräfte: In 60 Sekunden Ihr Ergebnis & Ihren Fahrplan per E-Mail erhalten – nach dem Recht Ihres Bundeslandes gerechnet, im Referendariat zum günstigsten Einstieg.

Kostenlos Lücke prüfen
Kostenlos · ohne Gesundheitsfragen · in 60 Sekunden
Kostenlos prüfen: Ihre Lücke & Ihr Fahrplan in 60 Sekunden