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Lehrer verbeamtet oder angestellt: Was gilt für die Absicherung?

Zwei Lehrkräfte, gleiche Schule, gleiche Klasse – und bei dauerhafter Krankheit zwei völlig verschiedene Systeme. Dieser Vergleich zeigt, wo die Unterschiede liegen, wie groß die Lücke jeweils ist und wie die passende BU sie schließt – verbeamtet mit DU-Klausel, angestellt als klassische BU.

Redaktion BU-Lehrer.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Wie unterscheiden sich die beiden Systeme grundsätzlich?
  2. Wie groß ist die Lücke jeweils?
  3. Fünf Missverständnisse über Absicherung im Schuldienst
  4. Drei Fragen, die Ihre Entscheidung strukturieren
  5. Wer entscheidet, ob eine Lehrkraft verbeamtet wird?
  6. Welche private Absicherung passt zu welchem Status?
  7. Beitragsorientierung: Was kostet die Absicherung je Status?
  8. Checkliste: So ordnen Sie Ihre eigene Lage ein
Das Wichtigste in Kürze
  • Verbeamtete Lehrkräfte erhalten bei Dienstunfähigkeit nach fünf Dienstjahren ein Ruhegehalt (1,79375 % je Jahr, höchstens 71,75 %, Abschlag bis 10,8 %); Angestellte erhalten die Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI (Schnitt 1.041 € bei Neuzugängen 2024).
  • Beamte werden vom Dienstherrn in den Ruhestand versetzt (§ 26 BeamtStG); für Angestellte entscheidet die Rentenversicherung nach der Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – ohne Berufsschutz für nach 1960 Geborene.
  • Im Modell (40 Jahre, 3.800 € Netto) fehlen der verbeamteten Lehrkraft rund 1.800 € im Monat, der angestellten rund 2.500 € – beide Zahlen sind Modellwerte mit Annahmen.
  • Die passende private Absicherung unterscheidet sich: Beamte brauchen eine Dienstunfähigkeitsklausel, Angestellte die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung nach § 172 VVG.
  • Der Status ist nicht frei wählbar: Höchstalter (40 bis 50 Jahre je Land), gesundheitliche Eignung und Laufbahnbefähigung entscheiden.

Verbeamtete Lehrkräfte erhalten bei Dienstunfähigkeit nach fünf Dienstjahren ein Ruhegehalt von 1,79375 % je Dienstjahr (höchstens 71,75 %, Abschlag bis 10,8 %); angestellte Lehrkräfte erhalten bei dauerhaft geminderter Leistungsfähigkeit die Erwerbsminderungsrente, im Schnitt 1.041 € bei Neuzugängen 2024. Beide Systeme lassen eine Lücke zum Netto, und die passende private Absicherung unterscheidet sich: Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte, klassische BU für Angestellte (Stand Oktober 2026).

Die Botschaft vorweg: Ob verbeamtet oder angestellt – eine passende BU ist Ihre wichtigste private Absicherung, und je früher Sie abschließen, desto günstiger und einfacher ist es. Der Lehrer-Check zeigt in 60 Sekunden, welche Lücke Sie haben.

Wie unterscheiden sich die beiden Systeme grundsätzlich?

Verbeamtete und angestellte Lehrkräfte arbeiten oft Seite an Seite, sind aber rechtlich in zwei getrennten Welten abgesichert. Bei Beamten stellt der Dienstherr fest, ob jemand dauernd dienstunfähig ist (§ 26 BeamtStG), und zahlt anschließend das Ruhegehalt nach Landesrecht. Bei Angestellten prüft die Rentenversicherung, ob die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter sechs beziehungsweise drei Stunden täglich liegt (§ 43 SGB VI). Dass beide am Ende „Rente“ zahlen, verdeckt, dass Auslöser, Höhe und Voraussetzungen verschieden sind. Die Tabelle stellt die wichtigsten Merkmale nebeneinander und nennt jeweils die Folge für die private Absicherung.

Verbeamtet und angestellt im Vergleich bei dauerhafter Krankheit; § 26 BeamtStG, §§ 4, 14 BeamtVG und Landesentsprechungen, §§ 43, 50, 240 SGB VI, Rentenversicherungsbericht 2025; Stand 25.10.2026.
MerkmalVerbeamtetAngestellt (TV-L)Folge für die Absicherung
Wer entscheidet?DienstherrRentenversicherungKlausel muss zum Entscheider passen
MaßstabFähigkeit zur Erfüllung der DienstpflichtenArbeitsfähigkeit am allgemeinen ArbeitsmarktBeamte: engerer Maßstab, früherer Anspruch
Voraussetzung5 Dienstjahre oder Dienstunfall3 Jahre Pflichtbeiträge in 5 Jahren, 5 Jahre WartezeitAnfangsphase ungesichert
Höhe1,79375 % je Jahr, höchstens 71,75 %; MindestversorgungEntgeltpunkte × Zugangsfaktor × RentenwertLücke zum Netto in beiden Systemen
Berufsschutznicht erforderlich, Maßstab ist das Amtnur für vor dem 02.01.1961 GeboreneAngestellte: private BU bildet den Beruf ab
Bei Ausscheiden ohne AnspruchNachversicherung (§ 8 SGB VI)–Nachversicherung ist kein Einkommensersatz

Die Gegenüberstellung zeigt zwei Dinge. Beamte haben ab dem fünften Dienstjahr einen deutlich besser planbaren Anspruch, der an das Amt anknüpft. Angestellte haben dafür keinen Ruhegehaltsabschlag, aber einen strengeren Maßstab und im Durchschnitt eine geringere Leistung. Ausführlicher zu den Bausteinen: Erwerbsminderungsrente für angestellte Lehrkräfte und Dienstunfähigkeit bei Lehrern.

Wie groß ist die Lücke jeweils?

Ein gemeinsamer Modellfall macht den Unterschied greifbar. Beide Lehrkräfte sind 40 Jahre alt, haben ein Netto von 3.800 € und werden dienstunfähig beziehungsweise erwerbsgemindert. Die verbeamtete Lehrkraft (A 13, Grundgehalt 5.802 €, 12 Dienstjahre, Nordrhein-Westfalen) erhält nach der Modellrechnung rund 2.340 € Ruhegehalt brutto, nach einem angenommenen Abzug von 15 % etwa 1.990 €; es fehlen rund 1.810 € im Monat. Die angestellte Lehrkraft mit 15 Entgeltpunkten bisher erhält bei Rentenbeginn 2027 und voller Erwerbsminderung nach der Formel etwa 1.570 € brutto (15 + 26,3 Zurechnungsjahre = 41,3 Entgeltpunkte × 0,892 × 42,52 €); bei demselben Abzug von 15 % bleiben rund 1.330 €, und es fehlen rund 2.470 € im Monat. Beide Beispiele sind Modellrechnungen mit starken Annahmen, keine Personen; ihr Zweck ist die Größenordnung. Insbesondere der einheitliche Abzug von 15 % ist grob: Die Rente der Rentenversicherung unterliegt eigenen Beitrags- und Steuerregeln, die Pension eigenen; für Ihren Fall zählen die Bescheide.

Beispiel: Netto heute, Ruhegehalt und Lücke einer Lehrkraft

Modellrechnung Euro pro Monat: Nordrhein-Westfalen, A 13, Mitte der Laufbahn (Grundgehalt 5.802 €), 12 Dienstjahre, Dienstunfähigkeit mit 40 Jahren, Abzug 15 %

0 €2.000 €4.000 €6.000 €3.800Netto heute (Annahme)1.986Ruhegehalt netto1.814Lücke

Eigene Modellrechnung nach §§ 13–16 LBeamtVG NRW (Zurechnungszeit 13,3 Jahre, Ruhegehaltssatz 45,4 % vor Abschlag, Abschlag 10,8 %), Einbaufaktor 0,99349; Netto von 3.800 € ist eine Annahme. Kein Angebot, keine Person; Stand 25.10.2026.

Aus dem Vergleich folgt keine Rangfolge der Systeme, aber eine Beobachtung, die wir nüchtern festhalten: Die Lücke ist in beiden Fällen vierstellig – und genau dafür gibt es die BU. Das Ergebnis mit Ihren Zahlen liefern der Lehrer-DU-Rechner für Beamte und die EM-Renten-Schätzung für Angestellte.

Fünf Missverständnisse über Absicherung im Schuldienst

Im Lehrerzimmer kursieren Faustregeln, die zum Teil stimmen und zum Teil nicht. Fünf davon lassen sich mit den Gesetzen und Zahlen dieser Seite klären.

„Beamte sind komplett abgesichert.“

Das Ruhegehalt beträgt höchstens 71,75 % der Bezüge, mindert sich bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall um bis zu 10,8 % und setzt fünf Dienstjahre voraus. Davon bleibt netto weniger als das heutige Netto.

„Angestellte bekommen auch eine Pension.“

Nein. Ruhegehalt gibt es nur im Beamtenverhältnis; Angestellte erhalten die Erwerbsminderungsrente, im Schnitt 1.041 € bei Neuzugängen 2024.

„Die Nachversicherung ersetzt eine BU.“

Sie füllt das Rentenkonto mit den Beiträgen der Dienstzeit (§ 8 SGB VI), zahlt aber kein Einkommen bei Dienstunfähigkeit.

„Mit der Verbeamtung wird die BU überflüssig.“

Die Lücke zum Netto bleibt, je jünger und je kürzer die Dienstzeit, desto größer. Die BU mit echter DU-Klausel schließt sie.

Das fünfte Missverständnis ist das häufigste: „Mein Vertrag aus dem Studium gilt automatisch weiter.“ Das stimmt nur, wenn die Bedingungen den Statuswechsel regeln. Gerade beim Wechsel zum Beamten auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit lohnt sich der Blick in die Klauseln.

Drei Fragen, die Ihre Entscheidung strukturieren

Welcher Status gilt für mich?

Der Status bestimmt, ob Ruhegehalt oder Erwerbsminderungsrente die Grundlage ist.

Wie lange bin ich im Dienst?

Fünf Dienstjahre trennen Anspruch von Nachversicherung. Davor ist die private Absicherung entscheidend.

Was fehlt zum Netto?

Die Lücke ist die Zahl, an der Sie die Höhe einer Absicherung ausrichten. Als Orientierung nennt Finanztip 80 % des Nettos.

Wer entscheidet, ob eine Lehrkraft verbeamtet wird?

Der Status ist keine reine Wahl. Verbeamtet wird, wer das Höchstalter noch nicht überschritten hat, gesundheitlich geeignet ist und die Laufbahnbefähigung besitzt. Die Eignung wird vor der Berufung aufgrund einer ärztlichen Untersuchung festgestellt; maßgeblich ist die Prognose, ob mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der Altersgrenze dauernde Dienstunfähigkeit eintritt (BVerwG, Urteil vom 25.07.2013 – 2 C 12.11). Das Höchstalter reicht von 40 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern bis 50 Jahre in Hessen und Schleswig-Holstein; Sachsen verbeamtet nur für Berufungen bis 31.12.2030. Wo Sie stehen, zeigt der Höchstalter-Check.

Höchstalter für die Verbeamtung von Lehrkräften nach Bundesland

Regelgrenze in Jahren (Verbeamtung nur, solange das Lebensjahr noch nicht vollendet ist); Ausnahmen und Verlängerungen je Land

Hessen50 JahreSchleswig-Holstein50 JahreBerlin (Neueinstellung)47 JahreBrandenburg47 JahreThüringen47 JahreBayern45 JahreBremen45 JahreHamburg45 JahreNiedersachsen45 JahreRheinland-Pfalz45 JahreSaarland45 JahreSachsen-Anhalt45 JahreBaden-Württemberg42 JahreNordrhein-Westfalen42 JahreSachsen42 JahreMecklenburg-Vorpommern40 Jahre

Landesgesetze und amtliche Portale (u. a. § 11 HLVO, § 48 LHO SH, § 3 LBG Bbg, § 18a LBG M-V, § 14 LBG NRW), abgerufen 24./25.10.2026; Details und Belegstufe in research/09-fakten-bu-lehrer.md. Berlin: Bestandslehrkräfte bis 52 (bis 31.12.2026).

Auch ein Wechsel in beide Richtungen kommt vor. Angestellte können verbeamtet werden, solange die Grenze nicht überschritten ist; Berlin hat dafür eine Sonderregel für Bestandslehrkräfte bis 52 Jahre, befristet bis 31.12.2026. Umgekehrt endet das Beamtenverhältnis, wenn eine Lehrkraft entlassen wird oder auf eigenen Antrag ausscheidet; dann erfolgt die Nachversicherung oder – wo es das Land kennt – das Altersgeld nach mindestens fünf Dienstjahren. Mehr zu den Wegen steht bei Quereinsteiger im Lehrerberuf.

Welche private Absicherung passt zu welchem Status?

Für Beamte ist die Dienstunfähigkeitsklausel das entscheidende Merkmal: Sie knüpft die Leistung an die Feststellung des Dienstherrn. Für Angestellte genügt die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung, die nach § 172 Abs. 2 VVG leistet, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Wichtig ist der Übergang: Wer vor der Verbeamtung abschließt, sollte darauf achten, dass der Vertrag den Statuswechsel mitmacht. Den Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit erklärt die Seite BU oder DU für Lehrer, die Besonderheiten für Lehrkräfte Dienstunfähigkeitsklausel für Lehrer.

Verbeamtet

  • Dienstunfähigkeitsklausel prüfen: echt oder unecht, Leistung bei begrenzter Dienstfähigkeit und bei Entlassung.
  • Erste fünf Dienstjahre früh absichern, weil das Ruhegehalt noch fehlt – jetzt ist der Einstieg meist am günstigsten.
  • Versorgungsauskunft einholen und die Lücke daran messen.

Angestellt

  • Klassische BU mit Verzicht auf abstrakte Verweisung (§ 172 Abs. 3 VVG).
  • Nachversicherungsgarantie für spätere Erhöhungen, auch bei Verbeamtung.
  • Renteninformation nutzen und die gesetzliche Rente einordnen; mehr bei Erwerbsminderungsrente-Rechner.de.

Beitragsorientierung: Was kostet die Absicherung je Status?

Zahlen liegen nur als Vermittlerangaben vor (transparent-beraten.de, aktualisiert 02.07.2026, abgerufen 25.10.2026) und sind nicht direkt vergleichbar, weil die Profile verschieden sind.

Beitragsorientierung nach Status (gesunde Nichtraucher, 1.000 € BU-Rente, „ab rund“); Vermittlerangaben, kein Angebot, keine Empfehlung; Stand 25.10.2026.
ProfilBeitrag pro MonatAbsicherung
Referendarin, 25 Jahreab rund 35 €BU mit Dienstanfängeroption
Verbeamteter Lehrer, 30 Jahre, Endalter 67ab rund 40 €BU mit Dienstunfähigkeitsklausel
Angestellte Lehrkraft, 35 Jahreab rund 50 €klassische BU

Der Unterschied von 40 zu 50 € ist vor allem dem Alter geschuldet (30 gegenüber 35 Jahren) und sagt nichts darüber, welche Absicherung teurer ist. Beiträge hängen von Eintrittsalter, Rente, Endalter, Beruf und Bedingungen ab; die Tabelle ist eine Untergrenze für gesunde Nichtraucher. Einzelheiten zu Preisen bei Was kostet die BU für Lehrer?. Beachten Sie außerdem den Unterschied zwischen Zahlbeitrag und Tarifbeitrag: Der Bruttobeitrag ist die Obergrenze, bis zu der der Versicherer den Zahlbeitrag anheben darf (Finanztip, 27.05.2026). Vergleichen Sie Angebote deshalb immer mit gleicher Rente, gleichem Endalter und gleichen Klauseln, sonst entsteht ein schiefes Bild; der Experte stellt die Angebote vergleichbar nebeneinander.

Checkliste: So ordnen Sie Ihre eigene Lage ein

  • Status klären: Beamter auf Widerruf, auf Probe, auf Lebenszeit oder Tarifbeschäftigter?
  • Dienstzeit zählen: Haben Sie fünf Dienstjahre erreicht, oder sind Sie noch in der ungesicherten Phase?
  • Lücke berechnen: Mit dem passenden Rechner und Ihrer Bezügemitteilung beziehungsweise Renteninformation.
  • Bedingungen prüfen: Klausel, Laufzeit, Nachversicherungsgarantie, Statuswechsel.
  • Einstieg: Der Lehrer-Check ordnet Ihren Status ein, ohne Gesundheitsfragen; ein Experte aus unserem Partnernetzwerk bespricht auf Wunsch die Optionen, kostenlos und unverbindlich.

Hinweis: BU-Lehrer.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung und kein Versicherungsmakler. Keine Rechtsberatung. Stand: 25.10.2026.

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Häufige Fragen

Was ist besser für Lehrer: verbeamtet oder angestellt?

Bei der Absicherung gegen Dienstunfähigkeit und Alter bieten verbeamtete Lehrkräfte in der Regel mehr, vor allem nach fünf Dienstjahren; Angestellte sind auf die Erwerbsminderungsrente angewiesen. In beiden Fällen bleibt eine Lücke zum Netto, die eine BU schließt. Ob die Verbeamtung für Sie möglich ist, hängt von Höchstalter, Eignung und Land ab.

Bekommen angestellte Lehrer Ruhegehalt bei Krankheit?

Nein. Ruhegehalt gibt es nur für Beamte. Angestellte erhalten bei dauerhaft geminderter Leistungsfähigkeit die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, wenn drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und fünf Jahre Wartezeit vorliegen.

Brauchen Beamte und Angestellte dieselbe BU?

Nicht ganz. Beamte brauchen eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel, weil der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt. Angestellte brauchen die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung, die nach den Bedingungen und § 172 VVG leistet.

Was passiert mit meiner BU, wenn ich verbeamtet werde?

Das regeln die Bedingungen – deshalb wählt der Experte von Anfang an einen Vertrag, der eine Dienstunfähigkeitsklausel nachträglich zulässt oder bereits enthält und eine Nachversicherungsgarantie bietet. Er klärt das kostenlos mit Ihnen.

Kann ich als angestellte Lehrkraft später verbeamtet werden?

Ja, wenn Höchstalter und Voraussetzungen erfüllt sind. Das Höchstalter liegt je nach Land zwischen 40 und 50 Jahren; Berlin hat für Bestandslehrkräfte eine Sonderregel bis 52 Jahre, befristet bis 31.12.2026.

Quellen

  1. § 26 BeamtStG – Dienstunfähigkeit – abgerufen 25.10.2026
  2. § 4 BeamtVG – Wartezeit; § 14 BeamtVG – Höhe des Ruhegehalts – abgerufen 24.10.2026
  3. § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung – abgerufen 24.10.2026
  4. § 172 VVG – Berufsunfähigkeit – abgerufen 24.10.2026
  5. Deutscher Bundestag: Rentenversicherungsbericht 2025 (hib 723/2025) – 22.12.2025
  6. Finanztip: Was kostet eine BU? – Stand 27.05.2026
Redaktion BU-Lehrer.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Absicherung von Lehrkräften (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: BU-Lehrer.de. BU-Lehrer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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