Inhalt (8 Abschnitte)
- Wird in Bremen jede Lehrkraft verbeamtet?
- Referendariat und Probezeit in Bremen
- Was zahlt Bremen bei Dienstunfähigkeit?
- Referendariat bestanden, keine Stelle: Was gilt dann?
- Die Bremer Besoldung als Entwurf: So gehen Sie mit unsicheren Zahlen um
- Checkliste für das Gespräch mit Ihrer Dienststelle
- Besoldung A 12 / A 13 in Bremen
- Angestellte Lehrkräfte in Bremen
- Bremen verbeamtet Lehrkräfte im Regelfall; für die erstmalige Ernennung gilt die Grenze von 45 Jahren (§ 48 BremLHO), Ausnahmen sind bei dringendem dienstlichem Interesse möglich.
- Ein Anspruch auf eine Stelle im Schuldienst besteht nicht; das Referendariat dauert 18 Monate als Beamter auf Widerruf, die Probezeit drei Jahre.
- Die Mindestversorgung beträgt 35 % oder 62,847 % der Endstufe A 5 plus 30,68 € (§ 16 Abs. 3 BremBeamtVG), im Modell rund 2.133 € brutto.
- Ruhegehalt: 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 %; Abschlag 3,6 % je Jahr, entfällt ab 63 mit 40 Dienstjahren.
- Die Besoldungstabelle ab 01.04.2026 liegt als Gesetzentwurf des Senats vom 04.08.2026 vor; ein Beschluss der Bürgerschaft haben wir nicht belegt.
Bremen verbeamtet Lehrkräfte im Regelfall, wenn die erstmalige Ernennung vor dem 45. Geburtstag erfolgt (45 Jahre). Bei Dienstunfähigkeit gilt nach fünf Dienstjahren eine Mindestversorgung von 35 % oder 62,847 % der Endstufe A 5 plus 30,68 € – im Modell rund 2.133 € brutto im Monat. Einen Anspruch auf eine Stelle haben Referendare nicht (Stand 25.10.2026).
Für Lehrkräfte in Bremen ist die Mindestversorgung (im Modell rund 2.133 € brutto) ein Boden, kein Ersatz für das Netto – und sie gilt erst nach fünf Dienstjahren. Die Lücke dazwischen schließt eine BU mit echter Dienstunfähigkeitsklausel, im Referendariat zum günstigsten Einstieg. Der Lehrer-Check rechnet sie für Bremen in 60 Sekunden.
Kein Dienstherr, keine BehördeBU-Lehrer.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung und kein Versicherungsmakler. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Bremer Dienststelle.
Wird in Bremen jede Lehrkraft verbeamtet?
Im Regelfall ja: Wer Laufbahnbefähigung, Staatsangehörigkeit, gesundheitliche Eignung und Höchstalter erfüllt, wird verbeamtet; sonst bleibt die Tarifbeschäftigung nach TV-L. Zugleich besteht kein Anspruch auf eine Stelle im Schuldienst. Das ist keine Besonderheit der Verbeamtung, sondern eine der Einstellung – es kann also passieren, dass das Referendariat bestanden ist und dennoch keine Planstelle bereitsteht.
Die Altersgrenze beträgt 45 Jahre für die erstmalige Ernennung (§ 48 der Bremischen Landeshaushaltsordnung). Ausnahmen sind bei dringendem dienstlichem Interesse zulässig. Das Verwaltungsgericht Bremen hat die Grenze in einem Urteil vom 10.10.2023 behandelt. Ein Entwurf zur Anhebung der Grenze bis zu 49 Jahren bei Familienarbeit wird diskutiert; seinen Beschlussstand haben wir nicht verifiziert und stützen uns deshalb nicht darauf. Ob für Sie die 45 reicht, zeigt der Höchstalter-Check.
Referendariat und Probezeit in Bremen
Das Referendariat dauert 18 Monate und wird als Beamter auf Widerruf geleistet (§ 4 Bremisches Beamtengesetz); alternativ ist ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis möglich. Die Angaben beruhen auf dem Merkblatt des Landesinstituts für Schule vom Oktober 2026. Die Probezeit beträgt drei Jahre (§ 19 BremBG).
In diesen Jahren gilt die allgemeine Regel: Wer ohne Dienstunfall dienstunfähig wird, bevor fünf Dienstjahre erreicht sind, hat keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Das Land versichert die Dienstzeit nach (§ 8 SGB VI). Referendariat (18 Monate) und Probezeit (drei Jahre) ergeben zusammen nur 4,5 Jahre; ob und wie diese Zeiten auf die Wartezeit angerechnet werden, klärt im Einzelfall die Versorgungsstelle. Details zur Phase: Lehramtsanwärter und Nachversicherung im Referendariat.
Was zahlt Bremen bei Dienstunfähigkeit?
Das Bremische Beamtenversorgungsgesetz (§§ 4, 15, 16) folgt dem Bund: 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 %, Wartezeit fünf Jahre, Zurechnungszeit bis 60 zu zwei Dritteln, Abschlag 3,6 % je Jahr vor 65 (höchstens 10,8 %), Wegfall ab 63 mit 40 Dienstjahren. Die Bremer Abweichung betrifft allein die Mindestversorgung: 35 % der Bezüge oder 62,847 % der Endstufe A 5, plus Erhöhungsbetrag von 30,68 € (§ 16 Abs. 3).
| Merkmal | Regelung in Bremen | Abweichung vom Bund |
|---|---|---|
| Ruhegehaltssatz | 1,79375 % je Jahr, höchstens 71,75 % | keine |
| Zurechnungszeit | bis 60, zu 2/3 | keine |
| Versorgungsabschlag | 3,6 % je Jahr vor 65, höchstens 10,8 %, Wegfall ab 63 mit 40 Jahren | keine |
| Mindestversorgung | 35 % oder 62,847 % der Endstufe A 5 (3.345,40 €) plus 30,68 € | ja (A 5 statt A 4) |
| Mindestversorgung in Euro | 2.133 € | Modellwert (Entwurfstabelle) |
Ein Modellfall mit dem Grundgehalt A 13, Endstufe (6.404,41 €, Entwurfswert): Bei Dienstunfähigkeit mit 40 Jahren und 12 Dienstjahren beträgt der Ruhegehaltssatz 45,4 %, nach 10,8 % Abschlag ergibt das rund 2.596 € brutto und nach angenommenen 15 % Abzug etwa 2.207 € netto. Mit 30 Jahren und 6 Dienstjahren sind es rund 2.664 €, mit 55 Jahren und 28 Dienstjahren rund 3.211 € brutto. Die Mindestversorgung von rund 2.133 € bleibt in diesen Beispielen unterhalb. Alle Zahlen sind Modellrechnungen, keine Personen; Ihr Ergebnis liefert der Lehrer-DU-Rechner.
Referendariat bestanden, keine Stelle: Was gilt dann?
Dass in Bremen kein Anspruch auf eine Stelle besteht, hat Folgen für die Planung. Wer das Referendariat beendet, ohne eine Planstelle zu erhalten, scheidet aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aus. Für die Zeit im Vorbereitungsdienst wird der Betroffene in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 SGB VI). Ein Ruhegehalt entsteht daraus nicht. Wer anschließend als Angestellter an einer Schule arbeitet, ist tarifbeschäftigt; die Versorgung bei Erwerbsminderung richtet sich dann nach dem Rentenrecht.
Für die Absicherung heißt das: In dieser Phase existiert weder ein beamtenrechtlicher Schutz noch das Sicherheitsnetz der Mindestversorgung – eine frühe BU mit DU-Klausel schließt genau diese Phase. Wie, beschreibt die Seite Absicherung im Referendariat.
Die Bremer Besoldung als Entwurf: So gehen Sie mit unsicheren Zahlen um
Die Besoldungstabelle ab 01.04.2026 liegt als Gesetzentwurf des Senats vom 04.08.2026 vor. Solange die Bürgerschaft nicht entschieden hat, können die Beträge sich ändern. Für Ihre Rechnung bedeutet das: Verwenden Sie Ihr tatsächliches Grundgehalt aus der Bezügemitteilung und behandeln Sie die Tabellenwerte nur als Ausgangspunkt. Das Ruhegehalt ändert sich proportional: Ein um 100 € höheres Grundgehalt erhöht im Modell mit 45,4 % Satz und 10,8 % Abschlag das Ruhegehalt um rund 40 €.
Die Mindestversorgung ist an die Endstufe A 5 geknüpft und ändert sich daher mit der Tabelle ebenfalls. Auf dieser Seite nennen wir sie als Modellwert von rund 2.133 € und kennzeichnen den Status. Sobald ein Beschluss der Bürgerschaft belegt ist, aktualisieren wir die Werte. Bis dahin gilt: keine Entscheidung allein auf Basis einer Entwurfstabelle.
Checkliste für das Gespräch mit Ihrer Dienststelle
Wer in Bremen eine Entscheidung über Absicherung und Laufbahn treffen will, sollte bei der Personalstelle und der Versorgungsstelle konkrete Fragen stellen. Hilfreich sind diese Punkte:
- Welche Besoldungsgruppe und Stufe gilt für mich heute, und wann ändert sie sich?
- Wie viele ruhegehaltfähige Dienstjahre habe ich, und zählen Referendariat oder frühere Zeiten dazu?
- Gilt für mich die Zurechnungszeit bis 60 und der Abschlag bis 65?
- Welche Zulagen sind ruhegehaltfähig, welche nicht?
- Wie ist der Stand der Besoldungsanpassung 2026 – ist sie beschlossen?
Die Antworten ergeben zusammen mit dem Rechner ein belastbares Bild. Ohne eigene Zahlen bleibt jede Pensionsrechnung eine Schätzung. Das gilt in Bremen besonders, weil Besoldungstabelle, Altersgrenze und Einstellungspraxis zugleich in Bewegung sind. Prüfen Sie deshalb Angaben von Dritten – auch die auf dieser Seite – immer gegen die aktuelle Mitteilung Ihrer Bezügestelle und das geltende Landesrecht, bevor Sie Verträge schließen oder Fristen verstreichen lassen. Die passende private Absicherung – eine BU mit echter DU-Klausel – bespricht ein Experte aus dem Partnernetzwerk kostenlos mit Ihnen; Sie fragen ihn über den Lehrer-Check an, ohne Gesundheitsangaben.
Besoldung A 12 / A 13 in Bremen
Hier ist die Quellenlage am dünnsten: Die Werte ab 01.04.2026 stammen aus dem Gesetzentwurf des Senats vom 04.08.2026; ein Beschluss der Bürgerschaft ist nicht belegt. Für Grundschullehrkräfte nehmen wir A 13 an, der Gesetzestext dazu ist nicht belegt. Diese Seite nennt die Zahlen deshalb mit dem Status „Entwurf“. Für eine belastbare Rechnung gehört Ihr Grundgehalt aus der aktuellen Bezügemitteilung in den Rechner.
| Besoldung | Eingang | Endstufe | Status |
|---|---|---|---|
| A 12 | 4.520,01 | 5.790,50 | Entwurf |
| A 13 | 5.239,12 | 6.404,41 | Entwurf |
Angestellte Lehrkräfte in Bremen
Wer in Bremen als Lehrkraft nicht verbeamtet wird, ist tarifbeschäftigt und gesetzlich rentenversichert. Die Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI) lag bei Neuzugängen 2024 im Schnitt bei 1.041 € pro Monat. Ihre Entgeltpunkte aus der Renteninformation verarbeitet die EM-Renten-Schätzung. Die Zusatzversorgung rechnen wir nicht nach.
Zusammengefasst fehlen für Bremen drei belastbare Belege: der Beschluss der Bürgerschaft zur Besoldung, der Beschlussstand zur Altersanhebung und die Grundschuleinstufung. Alles andere stützt sich auf Landesrecht. Für die Frage, welche Lücke bei Dienstunfähigkeit zu Ihrem Netto bleibt, beginnen Sie mit dem Lehrer-Check. Der Länder-Hub zeigt Bremen im Vergleich; zu den Begriffen empfehlen wir das Lexikon.
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Mein Lehrer-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Bis zu welchem Alter werden Lehrer in Bremen verbeamtet?
Bis zum 45. Lebensjahr bei der erstmaligen Ernennung (§ 48 BremLHO). Ausnahmen sind bei dringendem dienstlichem Interesse möglich. Ein Entwurf zur Anhebung bis 49 Jahre bei Familienarbeit ist uns bekannt, sein Beschlussstand ist nicht verifiziert (Stand 25.10.2026).
Haben Referendare in Bremen Anspruch auf eine Stelle?
Nein. Ein Anspruch auf eine Stelle im Schuldienst besteht nach unserer Quellenlage nicht, auch wenn das Referendariat bestanden ist. Quelle ist eine Sekundärangabe zur Stellenvergabe, nicht ein Gesetzestext.
Wie hoch ist die Mindestversorgung für Lehrer in Bremen?
Mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder, wenn günstiger, 62,847 % der Endstufe A 5, zuzüglich eines Erhöhungsbetrags von 30,68 € (§ 16 Abs. 3 BremBeamtVG). Im Modell rund 2.133 € brutto im Monat, ohne Familienzuschlag.
Wie lange dauert das Referendariat in Bremen?
18 Monate als Beamter auf Widerruf (§ 4 BremBG), alternativ in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis, laut Merkblatt des Landesinstituts für Schule vom Oktober 2026.
Wie sicher ist die Besoldungstabelle für Bremen?
Die Werte ab 01.04.2026 stammen aus einem Gesetzentwurf des Senats vom 04.08.2026; ein Beschluss der Bürgerschaft haben wir nicht belegt. Nutzen Sie deshalb Ihr tatsächliches Grundgehalt aus der Bezügemitteilung.
Quellen
- Transparenzportal Bremen: Bremisches Beamtengesetz und Bremisches Beamtenversorgungsgesetz – abgerufen 25.10.2026
- § 26 BeamtStG – Dienstunfähigkeit – abgerufen 25.10.2026
- § 8 SGB VI – Nachversicherung – abgerufen 25.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Absicherung von Lehrkräften (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: BU-Lehrer.de. BU-Lehrer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.