Schularten: Grundschule, Sport, Musik und Förderschule
Die Schulform bestimmt die Besoldungsgruppe und damit das Ruhegehalt. Hier steht, was für Grundschule, Sport, Musik und Förderschule belegt ist – und was nicht.
Schularten
Förderschullehrkräfte
Sonderpädagogik im Beamtenrecht: Was für Ruhegehalt und Absicherung gilt, und wo die Datenlage endet.
Weiterlesen SchulartGrundschullehrkräfte
A 12 oder A 13? Was die Einstufung für das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit bedeutet und wie groß die Lücke wird.
Weiterlesen SchulartSport- und Musiklehrer
Zuschläge, Berufsbild und Fächerkombination: was bei Sport- und Musiklehrkräften anders ist – und was gleich bleibt.
WeiterlesenWarum die Schulform für die Absicherung zählt
Die Besoldungsgruppe entscheidet über die Höhe des Ruhegehalts. Grundschullehrkräfte sind in einigen Ländern in A 13, in anderen noch in A 12 eingestuft – das verschiebt die Lücke um mehrere hundert Euro im Monat. Für die Einstufung in der privaten Absicherung nennen Vermittlerseiten eine niedrige, also günstige Risikogruppe für Lehrkräfte, mit möglichen Zuschlägen für Sport und Musik, die der Experte über die Tätigkeitsbeschreibung löst; Zahlen dazu sind nur als Sekundärquelle belegt. Wie viel Ihnen bei Dienstunfähigkeit bleibt, rechnet der Lehrer-DU-Rechner.
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