Inhalt (8 Abschnitte)
- Was ist die Nachversicherung – und für wen gilt sie?
- Wer zahlt, und wie wird berechnet?
- Wann wird die Nachversicherung aufgeschoben?
- Altersgeld statt Nachversicherung – wo es das gibt
- Was die Nachversicherung nicht leistet
- Prüfung nicht bestanden, Abbruch, Krankheit: Wann kommt es zur Entlassung?
- Bescheinigungen, Fristen und Kontenklärung
- Checkliste: Was Sie beim Ausscheiden klären sollten
- Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, die ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung ausscheiden, werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 Abs. 2 SGB VI).
- Die Beiträge für die Dienstzeit trägt der Dienstherr; die Zeiten wirken wie Pflichtversicherung (§ 8 Abs. 1 SGB VI).
- Die Zahlung kann aufgeschoben werden, wenn innerhalb von zwei Jahren eine andere versicherungsfreie Beschäftigung beginnt und die Zeit dort berücksichtigt wird (§ 184 Abs. 2 SGB VI).
- Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Sachsen kennen ein Altersgeld nach mindestens fünf Dienstjahren; wer die Nachversicherung wählt, verliert es.
- Die Nachversicherung füllt das Rentenkonto, ersetzt aber kein Einkommen bei dauerhafter Erkrankung.
Wer als Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung ausscheidet, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 Abs. 2 SGB VI): Der Dienstherr zahlt die Beiträge für die Dienstzeit nach. Das füllt das Rentenkonto, ersetzt aber kein Einkommen bei dauernder Erkrankung. Vier Länder bieten stattdessen nach mindestens fünf Dienstjahren ein Altersgeld (Stand 25.10.2026).
Kein Dienstherr, keine BehördeBU-Lehrer.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung und kein Versicherungsmakler. Zur Nachversicherung in Ihrem Fall gibt die Deutsche Rentenversicherung verbindlich Auskunft.
Die Nachversicherung ist ein wichtiges Sicherheitsnetz für die Rente – ein Einkommen bei Krankheit ersetzt sie nicht. Genau hier setzt eine frühe BU mit echter DU-Klausel an, die im Referendariat am günstigsten ist. Wie groß Ihre Lücke ist, zeigt der Lehrer-Check in 60 Sekunden.
Was ist die Nachversicherung – und für wen gilt sie?
Beamte gehören nicht zur gesetzlichen Rentenversicherung, weil sie eine eigene Versorgung durch den Dienstherrn haben. Entfällt diese Versorgung, weil jemand das Beamtenverhältnis ohne Anspruch verlässt, müsste eine Lücke im Rentenverlauf entstehen. Die Nachversicherung schließt sie: Für den Zeitraum der Versicherungsfreiheit werden Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt, als wäre die Person von Anfang an pflichtversichert gewesen. Das Gesetz nennt ausdrücklich Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, also die meisten Referendare (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI). Voraussetzung ist, dass sie ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung ausscheiden oder ihren Versorgungsanspruch verloren haben und dass kein Aufschubgrund besteht.
Für Lehrkräfte ist das der Normalfall, wenn das Referendariat endet und keine Übernahme erfolgt, wenn das Verhältnis wegen Nichtbestehens beendet wird oder wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht weitermachen kann. Auch Lehrer an nicht öffentlichen Schulen, die nicht versicherungspflichtig waren, nennt das Gesetz als eigene Gruppe. Wer die Probezeit erfolgreich absolviert und mindestens fünf Dienstjahre erreicht, hat dagegen im Beamtenverhältnis einen Ruhegehaltsanspruch und wird nicht nachversichert.
Wer zahlt, und wie wird berechnet?
Die Beiträge trägt der Arbeitgeber, also der Dienstherr (§ 181 SGB VI). Grundlage sind die beitragspflichtigen Einnahmen aus der Beschäftigung im Nachversicherungszeitraum, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Für Lehrer im Vorbereitungsdienst sind das die Anwärterbezüge; für Sonderfälle wie Zeitsoldaten gibt es besondere Zuschläge, die hier nicht relevant sind. Die Beiträge folgen dem Recht, das zum Zahlungszeitpunkt gilt. Fällig werden sie, wenn die Voraussetzungen vorliegen und kein Aufschubgrund besteht; die Säumnis beginnt drei Monate nach Fälligkeit (§ 184 SGB VI).
Wichtig für die Wirkung: Nachversicherte gelten wie Pflichtversicherte (§ 8 Abs. 1 SGB VI). Wie die Zeiten bei den Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente gewertet werden, prüft der Rentenversicherungsträger im Einzelfall; die Paragrafen, die wir für diese Seite gelesen haben, beantworten das nicht abschließend. Für die Höhe zählen letztlich die Entgeltpunkte aus der Dienstzeit. Bei zwölf bis 24 Monaten Vorbereitungsdienst bleibt die Zahl klein. Wie das aussieht, schätzt die EM-Renten-Schätzung, in die Sie Ihre Entgeltpunkte aus der Renteninformation eintragen.
Wann wird die Nachversicherung aufgeschoben?
Nicht jedes Ausscheiden löst sofort die Beitragszahlung aus. Das Gesetz sieht drei Aufschubgründe vor (§ 184 Abs. 2 SGB VI): Erstens eine voraussichtliche Wiederaufnahme der Beschäftigung nach einer zeitlich begrenzten Unterbrechung. Zweitens eine andere versicherungsfreie oder befreite Beschäftigung, die sofort oder voraussichtlich innerhalb von zwei Jahren nach dem Ausscheiden beginnt, sofern der Nachversicherungszeitraum bei der neuen Versorgungsanwartschaft berücksichtigt wird. Drittens eine widerrufliche Versorgung, die mindestens gleichwertig ist. Über den Aufschub entscheidet der Dienstherr; die Ausgeschiedenen erhalten eine Aufschubbescheinigung.
Für Referendare ist vor allem der zweite Fall praktisch: Wer nach dem Referendariat in ein anderes Bundesland wechselt und dort verbeamtet wird, braucht keine Nachversicherung, wenn die Dienstzeit bei der neuen Versorgung berücksichtigt wird. Ob das im Einzelfall gilt, klärt die abgebende und die aufnehmende Stelle. Der Aufschub ist kein Verlust; er verschiebt die Entscheidung, bis klar ist, wie es weitergeht.
Altersgeld statt Nachversicherung – wo es das gibt
Einige Länder bieten ausscheidenden Beamten eine Alternative. Das Altersgeld setzt mindestens fünf Dienstjahre voraus und steht nach unserer Recherche in Baden-Württemberg (§§ 84 f. LBeamtVGBW), Hamburg (§§ 89a ff. HmbBeamtVG), Hessen (§ 76 HBeamtVG) und Sachsen (§ 92 SächsBeamtVG) zur Verfügung. Wer es wählt, verliert die Nachversicherung. Weil fünf Dienstjahre im Referendariat nicht erreicht werden, kommt das Altersgeld für Referendare praktisch nicht in Betracht; relevant wird es für Lehrkräfte, die nach der Probezeit freiwillig oder durch Entlassung ausscheiden.
| Merkmal | Nachversicherung | Altersgeld | Ruhegehalt |
|---|---|---|---|
| Voraussetzung | Ausscheiden ohne Versorgungsanspruch | mind. 5 Dienstjahre, Ausscheiden | 5 Dienstjahre oder Dienstunfall, Versetzung in den Ruhestand |
| Träger | gesetzliche Rentenversicherung | Dienstherr (Land) | Dienstherr (Land) |
| Länder | bundesweit | BW, HH, HE, SN | bundesweit, Höhe nach Landesrecht |
| Bei dauernder Erkrankung | nur über Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI) | Gesetz und Landesrecht prüfen | Ruhegehalt, Abschlag möglich |
Die Entscheidung zwischen Nachversicherung und Altersgeld ist grundsätzlich endgültig und hängt von Dauer der Dienstzeit, Alter und weiteren Plänen ab. Wir bewerten sie nicht; die Versorgungsstelle erläutert beide Wege.
Was die Nachversicherung nicht leistet
Die Nachversicherung ist eine Rentenanwartschaft, kein Einkommen. Eine Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts weniger als drei Stunden (volle) beziehungsweise weniger als sechs Stunden (teilweise) täglich gearbeitet werden kann; Voraussetzung sind drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und fünf Jahre Wartezeit (§ 43, § 50 SGB VI). Ob die Nachversicherungszeiten helfen, diese Schwelle zu erreichen, ist eine Einzelfallfrage. Einen Berufsschutz gibt es nur für vor dem 02.01.1961 Geborene (§ 240 SGB VI), das heißt, auch ein erlernter Lehrerberuf schützt nicht davor, auf andere Tätigkeiten verwiesen zu werden. Im Durchschnitt lag die neu bewilligte Erwerbsminderungsrente 2024 bei 1.041 € pro Monat.
Für die Praxis folgt daraus nur ein nüchterner Befund: Die Nachversicherung ist besser als nichts, aber sie bildet nicht ab, was eine Lehrkraft verdient. Die Lücke zwischen Rente und Netto schließen Sie privat mit einer BU mit echter DU-Klausel – im Referendariat ist der Einstieg am günstigsten; Beitrag und Bedingungen klärt ein Experte kostenlos mit Ihnen, die Annahme vorab per anonymer Risikovoranfrage.
Prüfung nicht bestanden, Abbruch, Krankheit: Wann kommt es zur Entlassung?
Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden; ihnen soll aber Gelegenheit gegeben werden, den Vorbereitungsdienst zu beenden und die Prüfung abzulegen (§ 23 Abs. 4 BeamtStG). Das Ausscheiden kann deshalb verschiedene Ursachen haben: das Bestehen der Prüfung ohne anschließende Übernahme, das endgültige Nichtbestehen, ein freiwilliger Abbruch oder eine dauerhafte gesundheitliche Einschränkung, die die Fortsetzung verhindert. In allen Fällen gilt: Wer ohne Versorgungsanspruch ausscheidet, wird nachversichert. Die Ursache entscheidet nicht über das Ob, wohl aber über Zeitpunkt und Aufschubfragen, etwa wenn nach einem Abbruch der Vorbereitungsdienst in einem anderen Land fortgesetzt werden soll.
Im Fall einer dauerhaften Erkrankung ändert die Nachversicherung nichts an der Einkommenslage. Sie sichert die Rentenbiografie, nicht den Lebensunterhalt. Die Frage, was zwischen Entlassung und möglicher Erwerbsminderungsrente passiert, beantwortet die Nachversicherung nicht; das ist eine Frage der Kranken- und Sozialleistungen, die wir hier nicht behandeln. Wer solche Fragen hat, wendet sich an die Krankenkasse beziehungsweise an die Beihilfestelle und die Rentenversicherung.
Bescheinigungen, Fristen und Kontenklärung
Nach dem Ausscheiden lohnt ein Blick in die Unterlagen. Der Dienstherr muss die Beiträge zahlen, sobald die Voraussetzungen vorliegen und kein Aufschubgrund besteht; die Säumnis beginnt drei Monate nach Fälligkeit (§ 184 SGB VI). Bei Aufschub erhalten Sie eine Aufschubbescheinigung, in der auf Wunsch auch die beitragspflichtigen Einnahmen je Kalenderjahr aufgeführt sind. Bewahren Sie sie auf, denn sie belegt, dass die Zeit später berücksichtigt wird. Prüfen Sie nach einiger Zeit das Rentenkonto: Sind die Beiträge für den Vorbereitungsdienst dort angekommen? Eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung beseitigt Lücken im Lebenslauf, die später bei Rentenanträgen Probleme machen können.
Auch für Berufsanfänger, die in ein Angestelltenverhältnis wechseln, lohnt das: Dort gelten die allgemeinen Regeln der Pflichtversicherung. Welche Erwerbsminderungsrente daraus entstehen könnte, zeigt die EM-Renten-Schätzung als grobe Orientierung.
Checkliste: Was Sie beim Ausscheiden klären sollten
- Ist mein Verhältnis ein Beamtenverhältnis auf Widerruf oder ein Ausbildungsverhältnis? Die Regeln unterscheiden sich.
- Besteht ein Aufschubgrund, etwa weil ich in zwei Jahren eine neue versicherungsfreie Stelle antrete?
- Habe ich fünf Dienstjahre? Dann kommt in vier Ländern ein Altersgeld in Betracht.
- Habe ich die Aufschubbescheinigung beziehungsweise die Nachversicherungsbescheinigung erhalten und aufbewahrt?
- Wie sieht mein Rentenkonto nach der Nachversicherung aus – eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung hilft.
Weitere Hintergründe zu Status und Phasen finden Sie bei Absicherung im Referendariat und Lehramtsanwärter. Wenn Sie wissen möchten, wie groß die Lücke bei Dienstunfähigkeit nach der Probezeit wäre, hilft der Lehrer-DU-Rechner; Ihr Ergebnis und Ihren Fahrplan zur passenden Absicherung erhalten Sie mit dem Lehrer-Check in 60 Sekunden, ohne Gesundheitsfragen.
Zur Einordnung: Die Seite beschreibt das Bundesrecht der Nachversicherung und die uns bekannten Altersgeld-Regelungen. Die genaue Höhe der Anwärterbezüge je Land, die als Beitragsgrundlage dient, unterscheidet sich zwischen den Ländern und verändert sich mit den Besoldungsanpassungen. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf Pauschalwerte, sondern lassen Sie sich Ihre Beiträge und Zeiten von der Rentenversicherung bestätigen.
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Mein Lehrer-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Was ist die Nachversicherung für Referendare?
Wer als Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung ausscheidet, wird für die Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 Abs. 2 SGB VI). Der Dienstherr zahlt die Beiträge; die Nachversicherten gelten wie Pflichtversicherte.
Wann wird die Nachversicherung aufgeschoben?
Wenn eine andere versicherungsfreie oder befreite Beschäftigung sofort oder voraussichtlich innerhalb von zwei Jahren nach dem Ausscheiden beginnt und der Zeitraum dort berücksichtigt wird, ebenso bei voraussichtlicher Wiederaufnahme nach einer Unterbrechung (§ 184 Abs. 2 SGB VI). Dann gibt es eine Aufschubbescheinigung.
Was ist Altersgeld und wer hat Anspruch?
Altersgeld ist eine Versorgungsleistung für ausscheidende Beamte nach mindestens fünf Dienstjahren, die Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Sachsen kennen. Wer stattdessen die Nachversicherung wählt, verliert es. Die Entscheidung sollte mit der Versorgungsstelle besprochen werden.
Ersetzt die Nachversicherung eine Absicherung bei Krankheit?
Nein. Sie füllt das Rentenkonto mit den Beiträgen der Dienstzeit. Bei dauerhafter Erkrankung zahlt die gesetzliche Rentenversicherung nur dann eine Erwerbsminderungsrente, wenn deren Voraussetzungen erfüllt sind (§ 43 SGB VI); das ersetzt in der Regel kein Lehrergehalt. Diese Lücke schließt eine BU mit DU-Klausel, die im Referendariat am günstigsten abzuschließen ist.
Wer ist nicht betroffen?
Wer die Wartezeit von fünf Dienstjahren erfüllt hat und im Beamtenverhältnis bleibt, wird nicht nachversichert, sondern hat ein Anrecht auf Ruhegehalt nach Landesrecht. Rechtsreferendare gehören nicht zur Zielgruppe dieser Seite.
Quellen
- § 8 SGB VI – Nachversicherung – abgerufen 25.10.2026
- § 181 SGB VI – Beitragsberechnung bei Nachversicherung – abgerufen 25.10.2026
- § 184 SGB VI – Zahlung der Beiträge, Aufschub – abgerufen 25.10.2026
- § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung – abgerufen 25.10.2026
- Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg (Altersgeld §§ 84 f.) – abgerufen 25.10.2026
- Hamburgisches Beamtenversorgungsgesetz (Altersgeld §§ 89a ff.) – abgerufen 25.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Absicherung von Lehrkräften (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: BU-Lehrer.de. BU-Lehrer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.