Lehrer und Dienstunfähigkeit nach Status: Studium, Referendariat, Probe, Lebenszeit, angestellt
Ob Sie Ruhegehalt bekommen, hängt vom Status und von der Dienstzeit ab. Hier finden Sie die Regeln für Studium, Referendariat, Probe, Lebenszeit und Anstellung.
Status
Lehrer verbeamtet oder angestellt
Ruhegehalt oder Erwerbsminderungsrente: Die zwei Systeme im Vergleich und was das für die private Absicherung heißt.
Weiterlesen StatusBU für angestellte Lehrer
Ohne Dienstherr und ohne Ruhegehalt: Warum angestellte Lehrkräfte die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung brauchen.
Weiterlesen StatusAbsicherung im Referendariat
Beamter auf Widerruf heißt: kein Ruhegehalt vor fünf Dienstjahren. Was das für die Absicherung bedeutet.
Weiterlesen StatusEM-Rente für angestellte Lehrkräfte
Voraussetzungen, Rechenweg und Beispiele: Was angestellte Lehrkräfte von der Erwerbsminderungsrente erwarten können.
Weiterlesen StatusLehramtsanwärter
Beamter auf Widerruf: jederzeit entlassbar, ohne Ruhegehalt, aber mit Anspruch, den Vorbereitungsdienst zu beenden.
Weiterlesen StatusBU im Lehramtsstudium
Wann der richtige Zeitpunkt ist, was im Studium abgesichert ist und worauf Lehramtsstudierende bei Klauseln achten.
Weiterlesen StatusLehrer in Teilzeit
Teilzeit zählt bei der Dienstzeit nur anteilig – die Bezüge für das Ruhegehalt aber voll. Was das für die Lücke heißt.
Weiterlesen StatusNachversicherung im Referendariat
Das Land zahlt Beiträge nach, wenn Sie ohne Versorgung ausscheiden – ein Rentenkonto, aber kein Einkommensersatz.
Weiterlesen StatusProbezeit bei Lehrern
Beamter auf Probe: Ruhestand bei Dienstunfall, Ermessen sonst – und die Wartezeit von fünf Dienstjahren im Hintergrund.
Weiterlesen StatusQuereinsteiger im Lehrerberuf
Späte Verbeamtung, kurze Dienstzeit, bestehende Verträge: Was Quer- und Seiteneinsteiger bei der Absicherung beachten.
Weiterlesen StatusSchulleitung
Hohe Besoldung, hohe Lücke: Was bei Schulleitungen als Ruhegehalt zählt und worauf es bei der Absicherung ankommt.
Weiterlesen StatusVerbeamteter Lehrer auf Lebenszeit
Ruhegehalt, Abschlag, Mindestversorgung: Was bleibt einem verbeamteten Lehrer bei Dienstunfähigkeit – und was fehlt zum Netto?
WeiterlesenWarum der Status über Ihre Absicherung entscheidet
Ein Ruhegehalt setzt in allen Ländern mindestens fünf Jahre Dienstzeit voraus – oder einen Dienstunfall. Wer als Referendar oder Berufsanfänger dienstunfähig wird, scheidet deshalb oft ohne Ruhegehalt aus und wird nachversichert (§ 8 SGB VI). Das ist keine Absicherung gegen Dienstunfähigkeit, sondern nur ein Ausgleich der bis dahin fehlenden Rentenbeiträge – diese Lücke schließt eine BU mit echter DU-Klausel, im Referendariat am günstigsten. Für angestellte Lehrkräfte gilt die gesetzliche Rentenversicherung mit der Erwerbsminderungsrente; die klassische BU schließt die Lücke zum Netto. Prüfen Sie Ihre Lage kostenlos mit dem Lehrer-Check.
Jetzt absichern: Die BU mit DU-Klausel schließt Ihre Lücke.
Referendare, Beamte auf Probe und Lebenszeit, angestellte Lehrkräfte: In 60 Sekunden Ihr Ergebnis & Ihren Fahrplan per E-Mail erhalten – nach dem Recht Ihres Bundeslandes gerechnet, im Referendariat zum günstigsten Einstieg.