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Lehrer Dienstunfähigkeit Rechner: Pension und Lücke je Bundesland

Wie viel bleibt Ihnen bei Dienstunfähigkeit – und was fehlt zum Netto? Der Rechner folgt dem Recht Ihres Bundeslandes Schritt für Schritt und zeigt jeden Rechenschritt.

Redaktion BU-Lehrer.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (5 Abschnitte)
  1. So rechnet der Lehrer-DU-Rechner: Ruhegehalt in sechs Schritten
  2. Zwei Rechenbeispiele aus dem Rechner
  3. So lesen Sie das Ergebnis richtig
  4. Typische Fehler bei der Eingabe
  5. Was der Rechner nicht abbildet
Das Wichtigste in Kürze
  • Das Ruhegehalt beträgt in allen Ländern 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
  • Bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall mindert sich das Ruhegehalt um 3,6 % je Jahr vor dem 65. Geburtstag, höchstens um 10,8 %; vor dem 60. Geburtstag kommt eine Zurechnungszeit hinzu (Bayern und Thüringen bis 62).
  • Ohne fünf Jahre Dienstzeit besteht ohne Dienstunfall kein Anspruch auf Ruhegehalt; die Mindestversorgung beträgt 35 % der Bezüge oder einen Landesanteil der Endstufe einer niedrigen Besoldungsgruppe.
  • Für angestellte Lehrkräfte schätzt der Rechner die Erwerbsminderungsrente aus Ihren Entgeltpunkten (Rentenwert 42,52 €).

Bei Dienstunfähigkeit beträgt das Ruhegehalt verbeamteter Lehrkräfte in allen 16 Ländern 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 % der ruhegehaltfähigen Bezüge, gemindert um bis zu 10,8 % Versorgungsabschlag – mindestens aber die Mindestversorgung Ihres Landes, wenn Sie fünf Jahre im Dienst waren (Stand 25.10.2026). Angestellte Lehrkräfte erhalten die gesetzliche EM-Rente. Rechnen Sie jetzt kostenlos Ihre Lücke zum Netto aus – die Lücke schließt eine BU mit echter DU-Klausel, im Referendariat am günstigsten:

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Ruhegehalt brutto pro Monat
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Netto-Pension (nach Abzug)
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Lücke zu Ihrem Netto pro Monat
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Anteil Ihres heutigen Nettos

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Stand 25.10.2026. Rechenweg nach dem Landesbeamtenversorgungsrecht des gewählten Landes (Paragrafen im Rechenweg) bzw. §§ 64, 67, 77 SGB VI. Annahmen: Grundgehalt und Familienzuschlag aus Ihrer Eingabe (Startwerte aus der Landesbesoldungstabelle, teils vorgriffsweise gezahlt oder als Entwurf), Abzug für Steuer und Krankenversicherung veränderbar, Werte vor Beihilfe; Dienstunfall (Unfallruhegehalt), Zusatzversorgung (VBL) und Teilzeit sind nicht abgebildet. Orientierungswert, kein Bescheid – verbindlich entscheidet die Versorgungsstelle Ihres Dienstherrn bzw. die Rentenversicherung. BU-Lehrer.de ist kein Dienstherr und keine Behörde.

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  • Ruhegehalt, Mindestversorgung und Lücke nach dem Recht Ihres Bundeslandes
  • Rechenweg mit Paragrafen und Ihren Annahmen
  • Lehrer-Fahrplan als PDF

So rechnet der Lehrer-DU-Rechner: Ruhegehalt in sechs Schritten

Der Rechner bildet das Beamtenversorgungsrecht des gewählten Bundeslandes nach. Er rechnet erst die ruhegehaltfähigen Bezüge aus, dann die ruhegehaltfähige Dienstzeit, daraus den Ruhegehaltssatz, danach den Abschlag und zuletzt den Vergleich mit der Mindestversorgung. Die Ergebnisse sind Orientierungswerte; jede Zeile des Rechenwegs trägt die Fundstelle Ihres Landes.

  1. Ruhegehaltfähige Bezüge: Grundgehalt plus Familienzuschlag Stufe 1, in Baden-Württemberg mit dem Faktor 0,984, in Nordrhein-Westfalen mit einem Einbaufaktor von 0,99349 (A 9 bis A 16), in Hamburg vermindert um 118,43 €. Zulagen zählen nur, wenn das Besoldungsrecht sie als ruhegehaltfähig bezeichnet.
  2. Dienstzeit: Ruhegehaltfähig ist die Zeit im Beamtenverhältnis ab der ersten Berufung; Teilzeit zählt anteilig. Der Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf zählt nach dem Bundesvorbild mit (§ 6 BeamtVG), ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis nicht ohne Weiteres.
  3. Zurechnungszeit: Vor dem 60. Geburtstag (Bayern und Thüringen: 62.) werden zwei Drittel der fehlenden Zeit angerechnet.
  4. Ruhegehaltssatz: 1,79375 % mal ruhegehaltfähige Dienstjahre, höchstens 71,75 %.
  5. Versorgungsabschlag: 3,6 % je Jahr vor dem 65. Geburtstag, höchstens 10,8 %, außer bei Dienstunfall. Ab dem 63. Lebensjahr mit 40 Dienstjahren entfällt er in den meisten Ländern (Bayern: 64; Baden-Württemberg: kein Entfall bei Dienstunfähigkeit; Sachsen-Anhalt: Bezugsalter 63).
  6. Mindestversorgung: mindestens 35 % der Bezüge oder ein Landesanteil der Endstufe einer niedrigen Besoldungsgruppe, wenn günstiger und mindestens fünf Dienstjahre vorliegen.
Landesabweichungen, die der Rechner berücksichtigt (Stand 25.10.2026); Gesetzesfundstellen auf den Länderseiten, Mindestversorgung in € = eigene Rechnung ohne Familienzuschlag.
BundeslandZurechnungszeit bisAbschlagsgrenzeMindestversorgung
Baden-Württemberg6065, kein Entfall bei DU35 % oder 57 % der Endstufe A 7 (rund 2.129 €)
Bayern6265, Entfall ab 64 mit 40 Jahren35 % oder 66,5 % der Endstufe A 3 (rund 2.164 €)
Nordrhein-Westfalen6065, Entfall ab 63 mit 40 Jahren35 % oder 61,6 % der Endstufe A 5 (rund 2.192 €)
Niedersachsen6065, Entfall ab 63 mit 40 Jahren35 % oder 65 % der Endstufe A 5 (rund 2.125 €)
Sachsen-Anhalt6063, kein Entfall bei DU35 % oder 63,15 % der Endstufe A 5 plus 30,68 € (rund 2.111 €)
Thüringen6265, Entfall ab 63 mit 40 Jahren35 % oder 59,15 % der Endstufe A 6 plus 31 € (rund 2.010 €)

Alle 16 Länder stehen in der Übersicht Verbeamtung und Versorgung nach Bundesland.

Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit nach Bundesland (Modellwert)

Euro pro Monat brutto aus dem Landesrecht, ohne Familienzuschlag; gilt ab fünf Dienstjahren, wenn das errechnete Ruhegehalt niedriger ist

Brandenburg2.317 €Sachsen2.213 €Schleswig-Holstein2.200 €Nordrhein-Westfalen2.192 €Rheinland-Pfalz2.191 €Berlin2.178 €Bayern2.164 €Hessen2.139 €Bremen2.133 €Baden-Württemberg2.129 €Niedersachsen2.125 €Sachsen-Anhalt2.111 €Saarland2.108 €Mecklenburg-Vorpommern2.059 €Thüringen2.010 €Hamburg1.986 €

Eigene Rechnung: Mindestsatz × Endstufe der Referenzgruppe des Landes (Tabellen 2025/2026) + Erhöhungsbetrag, § 27 Abs. 4 LBeamtVGBW, Art. 26 BayBeamtVG, § 16 NBeamtVG u. a.; Tabellenstand je Land unterschiedlich, teils vorgriffsweise/Entwurf. Orientierungswerte, Stand 25.10.2026.

Zwei Rechenbeispiele aus dem Rechner

Die Beispiele sind Modellrechnungen mit den Standardannahmen (Abzug 15 %, Startwerte der Landesbesoldungstabelle), keine Personen. Sie zeigen, wann das Ruhegehalt und wann die Mindestversorgung gilt – und dass die Lücke in beiden Fällen groß bleibt.

Eigene Modellrechnungen mit dem Lehrer-DU-Rechner, Landesrecht, Stand 25.10.2026; ohne Familienzuschlag, Netto als Annahme.
FallRechnungRuhegehalt brutto
Nordrhein-Westfalen, A 13 Mitte (5.802 €), 12 Dienstjahre, Dienstunfähigkeit mit 40Bezüge 5.802 × 0,99349 = 5.764 €; Zurechnung 20 × ⅔ = 13,33 J.; Dienstzeit 25,33 J. → 45,44 %; Abschlag 10,8 % → Ruhegehalt 2.336 € > Mindestversorgung (61,6 % × 3.558,32 = 2.192 €)2.336 €
Bayern, 4.800 € Grundgehalt, 6 Dienstjahre, Dienstunfähigkeit mit 30Zurechnung bis 62: 32 × ⅔ = 21,33 J.; Dienstzeit 27,33 J. → 49,03 %; Abschlag 10,8 % → Ruhegehalt 2.099 € < Mindestversorgung (66,5 % × 3.254,25 = 2.164 €)2.164 € (Mindestversorgung)

Im ersten Fall bleiben nach 15 % Abzug rund 1.986 € – bei einem angenommenen Netto von 3.800 € fehlen etwa 1.814 € im Monat. Im zweiten Fall liegt die Netto-Pension bei rund 1.839 €; bei einem Netto von 3.100 € fehlen etwa 1.261 €. Der Abstand ist also auch dort groß, wo die Mindestversorgung greift.

So lesen Sie das Ergebnis richtig

Vier Zahlen stehen im Mittelpunkt: das Brutto-Ruhegehalt, die Netto-Pension, die Lücke und der Anteil am heutigen Netto. Das Brutto-Ruhegehalt ist die Zahl, die Ihre Versorgungsstelle ausweisen würde. Die Netto-Pension ist unsere Schätzung nach Abzug von Steuer und Krankenversicherung. Die Lücke ist die Differenz zu Ihrem heutigen Netto, die Quote zeigt, wie viel Prozent Ihres Einkommens bleiben. Je niedriger die Quote, desto größer die Lücke – und desto wichtiger die private Absicherung mit einer BU, die genau diese Differenz schließt.

Spielen Sie mit dem Alter: Setzen Sie 35, 45 und 55 Jahre ein und beobachten Sie, wie sich Zurechnungszeit und Abschlag verschieben. Setzen Sie die Dienstjahre auf 4 und dann auf 5, um zu sehen, wie die Wartezeit die Lücke sprunghaft verändert: Mit 4 Dienstjahren gibt es ohne Dienstunfall kein Ruhegehalt, mit 5 greift die Mindestversorgung. Wählen Sie nacheinander Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt, um die Landesunterschiede zu sehen.

Typische Fehler bei der Eingabe

  • Brutto statt Grundgehalt: Tragen Sie das Grundgehalt aus der Bezügemitteilung ein, nicht das Gesamt-Brutto mit Zulagen, die nicht ruhegehaltfähig sind.
  • Dienstjahre schätzen: Zählen Sie nur ruhegehaltfähige Zeiten; Teilzeit zählt anteilig; das Referendariat als Beamter auf Widerruf zählt nach dem Bundesvorbild mit (§ 6 BeamtVG) – im Zweifel nennt die Versorgungsauskunft die anerkannten Zeiten.
  • Netto verwechseln: Das Netto heute ist Ihr Auszahlungsbetrag nach Steuer und Krankenversicherungsbeitrag; vergleichen Sie es mit der Netto-Pension, nicht mit dem Brutto-Ruhegehalt.
  • Startwert nicht prüfen: Die vorbelegten Grundgehälter stammen aus Landestabellen; einige gelten vorgriffsweise oder liegen nur als Entwurf vor. Ihre Bezügemitteilung ist immer genauer.

Was der Rechner nicht abbildet

Der Rechner zeigt eine Orientierung nach vereinfachtem Landesrecht. Nicht berücksichtigt sind das Unfallruhegehalt bei Dienstunfall, Teilzeitzeiten, anerkannte Ausbildungs- und Vordienstzeiten, ein Versorgungsausgleich, das Zusammentreffen mit Renten, die Besteuerung des Ruhegehalts, die Beihilfe im Ruhestand und die Zusatzversorgung angestellter Lehrkräfte (VBL). In einigen Ländern sind die Bezüge-Faktoren nicht verifiziert und deshalb nicht angesetzt. Wer eine verbindliche Zahl braucht, fordert bei der Versorgungsstelle eine Versorgungsauskunft an.

Als Angestellte oder Angestellter rechnen Sie mit der EM-Rente: Die Seite EM-Renten-Schätzung für angestellte Lehrer zeigt Rechenweg und Hinzuverdienstgrenzen. Das Verfahren der Dienstunfähigkeit beschreibt der Ratgeber Dienstunfähigkeit bei Lehrern, den Rechenweg im Detail der Beitrag Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Bis zu welchem Alter Ihr Land verbeamtet, zeigt der Höchstalter-Check.

Für die private Absicherung der Lücke gilt: Je früher Sie anfragen, desto einfacher ist meist die Annahme, weil Eintrittsalter und Gesundheit den Beitrag bestimmen. Dazu zählt auch die anonyme Risikovoranfrage, die ein spezialisierter Partner-Experte übernimmt (so läuft sie ab). Bei Bedarf erklärt der Beitrag zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer, worauf es in den Bedingungen ankommt. Dieser Rechner gilt für Lehrkräfte; für andere Beamte gilt Bundesrecht mit eigenen Regeln. Starten Sie mit dem Lehrer-Check, wenn Sie in 60 Sekunden Ihr Ergebnis und Ihren Fahrplan erhalten möchten – kostenlos, ohne Gesundheitsfragen.

Häufige Fragen

Wie berechnet sich die Pension bei Dienstunfähigkeit eines Lehrers?

Ruhegehaltfähige Bezüge mal Ruhegehaltssatz mal (1 minus Versorgungsabschlag). Die Bezüge sind Grundgehalt plus Familienzuschlag Stufe 1, in einigen Ländern mit einem Faktor oder Abzug (Baden-Württemberg 0,984; Hamburg minus 118,43 €). Der Satz beträgt 1,79375 % je Dienstjahr plus Zurechnungszeit, höchstens 71,75 %. Der Abschlag beträgt bis zu 10,8 %.

Was ist die Zurechnungszeit bei Dienstunfähigkeit?

Wird ein Beamter vor dem 60. Geburtstag wegen Dienstunfähigkeit pensioniert, werden die fehlenden Monate bis zum 60. Geburtstag mit zwei Dritteln auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet. In Bayern (Art. 23 BayBeamtVG) und Thüringen (§ 20 ThürBeamtVG) reicht sie bis zum 62. Geburtstag. Bei Dienstunfall wird nur die Hälfte angerechnet.

Wann gilt die Mindestversorgung für Lehrer?

Wenn Sie mindestens fünf Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit haben und das errechnete Ruhegehalt niedriger ist: Dann beträgt es mindestens 35 % der Bezüge oder, wenn günstiger, einen Landesanteil der Endstufe einer niedrigen Besoldungsgruppe, zum Beispiel 65 % von A 5 in Niedersachsen, 61,6 % von A 5 in Nordrhein-Westfalen oder 66,5 % von A 3 in Bayern (Stand 25.10.2026).

Warum rechnet der Rechner mit einem Abzug von 15 % für das Netto?

Vom Brutto-Ruhegehalt gehen Steuer und Beiträge zur Krankenversicherung ab. Wie viel das ist, hängt von Steuerklasse, Beihilfe und Tarif ab. Wir setzen 15 % als veränderbare Annahme; mit Ihrem Wert aus der Pensionsberechnung wird das Ergebnis genauer.

Was ist, wenn ich weniger als fünf Dienstjahre habe?

Dann besteht ohne Dienstunfall kein Anspruch auf Ruhegehalt. Als Beamter auf Probe können Sie wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden, als Referendar im Beamtenverhältnis auf Widerruf endet das Verhältnis mit der Entlassung; danach folgt die Nachversicherung (§ 8 SGB VI). Der Rechner zeigt in diesem Fall die volle Lücke.

Und wenn ich als Lehrkraft angestellt bin?

Dann gibt es kein Ruhegehalt. Wählen Sie im Rechner „Angestellte Lehrkraft“: Er schätzt die Erwerbsminderungsrente aus Ihren Entgeltpunkten (Renteninformation), dem Alter und der Zurechnungszeit. Die Zusatzversorgung (VBL) ist nicht berücksichtigt.

Quellen

  1. § 26 BeamtStG – Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit – abgerufen 25.10.2026
  2. § 14 BeamtVG – Höhe des Ruhegehalts (Bundesvorbild der Landesgesetze) – abgerufen 24.10.2026
  3. Art. 26 BayBeamtVG – Höhe des Ruhegehalts (Bayern) – abgerufen 25.10.2026
  4. § 27 LBeamtVGBW – Höhe des Ruhegehalts (Baden-Württemberg) – abgerufen 25.10.2026
  5. § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung – abgerufen 24.10.2026
  6. Rentenversicherungsbericht 2025 (BT-Drs. 21/3080), Bundestag hib 723/2025 – 22.12.2025
Redaktion BU-Lehrer.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Absicherung von Lehrkräften (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: BU-Lehrer.de. BU-Lehrer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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