Lehrer-Rechner: Dienstunfähigkeit, EM-Rente, Höchstalter
Drei kostenlose Rechner – ohne Anmeldung und ohne Gesundheitsfragen. Sie rechnen mit den Formeln der Landesbeamtenversorgungsgesetze und des SGB VI, Stand Oktober 2026.
Rechner
EM-Renten-Schätzung
Für angestellte Lehrkräfte: Entgeltpunkte, Zurechnungszeit und Abschlag – wie hoch wäre die EM-Rente, und was fehlt zum Netto?
Weiterlesen RechnerHöchstalter-Check
Bis zu welchem Alter verbeamtet Ihr Bundesland Lehrkräfte – und wie viel Zeit bleibt?
Weiterlesen RechnerLehrer-DU-Rechner
Ruhegehalt, Abschlag und Mindestversorgung nach Landesrecht gegen Ihr Netto: Wie groß ist die Lücke als Lehrkraft?
WeiterlesenWelcher Rechner passt zu Ihrer Frage?
Sind Sie verbeamtet oder im Referendariat und wollen wissen, was das Land bei Dienstunfähigkeit zahlt? Der Lehrer-DU-Rechner rechnet Ruhegehaltssatz, Zurechnungszeit, Versorgungsabschlag und Mindestversorgung nach dem Recht Ihres Bundeslandes aus und stellt das Ergebnis Ihrem Netto gegenüber. Sind Sie angestellt, schätzt die EM-Renten-Schätzung die gesetzliche Erwerbsminderungsrente aus Ihren Entgeltpunkten. Und der Höchstalter-Check zeigt, bis zu welchem Alter Ihr Bundesland Lehrkräfte verbeamtet.
Was die Rechner können – und was nicht
Die Rechner sind Orientierung, keine Auskunft Ihrer Versorgungsstelle und keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheiden Ihr Dienstherr und die zuständige Versorgungsstelle bzw. die Rentenversicherung. Das Unfallruhegehalt bei Dienstunfall, die Zusatzversorgung (VBL) und Teilzeitzeiten bilden sie nicht ab. Wenn Sie wissen möchten, was für Sie gilt und wie Sie die Lücke schließen, machen Sie den kostenlosen Lehrer-Check und erhalten Sie in 60 Sekunden Ihr Ergebnis.
Häufige Fragen
Sind die Rechner kostenlos und ohne Anmeldung?
Ja. Alle Rechner laufen in Ihrem Browser, ohne Anmeldung und ohne Gesundheitsfragen. Nur wenn Sie Ihr Ergebnis per E-Mail haben möchten, brauchen wir Ihren vollständigen Namen, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer.
Rechnen die Rechner nach Landesrecht?
Ja, für alle 16 Bundesländer. Je Land sind Zurechnungszeit, Abschlagsgrenze und Mindestversorgung hinterlegt (Stand 25.10.2026). Das Grundgehalt ist vorbelegt, aber veränderbar: Tragen Sie den Wert aus Ihrer Bezügemitteilung ein, um das Ergebnis zu verbessern.
Woher stammen die Besoldungswerte im Rechner?
Aus den Landesbesoldungstabellen (Stand je Land auf den Länderseiten). Einige Tabellen werden vorgriffsweise gezahlt oder liegen nur als Entwurf vor; sie sind deshalb nur Startwerte, die Sie durch Ihre eigenen Zahlen ersetzen.
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