Ratgeber

Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit für Lehrer: Rechenweg und Beispiel

Wie viel Pension bekommt ein Lehrer bei Dienstunfähigkeit? Die Antwort steckt in vier Rechenschritten, die in allen 16 Ländern ähnlich laufen und sich in Details unterscheiden. Hier sind sie – mit Beispielen und Länderwerten und dem Weg, die Lücke zum Netto mit einer BU zu schließen.

Redaktion BU-Lehrer.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Wie wird das Ruhegehalt einer Lehrkraft berechnet?
  2. Drei Beispiele im Rechenweg
  3. Wo unterscheiden sich die Länder?
  4. Was passiert, wenn die Wartezeit nicht erfüllt ist?
  5. Wie entwickelt sich das Ruhegehalt nach dem Ruhestandsbeginn?
  6. Ruhegehalt, Erwerbsminderungsrente und Altersrente im Vergleich
  7. Was die Rechnung nicht abbildet
  8. Wie schließen Lehrkräfte die Lücke zum Netto?
Das Wichtigste in Kürze
  • Das Ruhegehalt beträgt 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je Dienstjahr, höchstens 71,75 %, und setzt fünf Dienstjahre oder einen Dienstunfall voraus.
  • Bei Versetzung vor dem 60. Geburtstag wird die fehlende Zeit zu zwei Dritteln hinzugerechnet; in Bayern und Thüringen reicht die Zurechnungszeit bis 62.
  • Der Abschlag beträgt 3,6 % je Jahr vor 65, höchstens 10,8 %; er entfällt in den meisten Ländern ab 63 mit 40 Dienstjahren, nicht in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt, in Bayern erst ab 64.
  • Die Mindestversorgung liegt im Modell zwischen rund 1.986 € (Hamburg) und rund 2.317 € (Brandenburg) brutto.
  • Im Beispiel (Niedersachsen, A 12, 52 Jahre, 22 Dienstjahre) ergeben sich rund 2.496 € brutto und rund 2.122 € netto bei angenommenen 15 % Abzug.

Das Ruhegehalt einer Lehrkraft bei Dienstunfähigkeit beträgt 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je Dienstjahr, höchstens 71,75 %, vermindert um einen Abschlag von bis zu 10,8 %, mindestens aber die Mindestversorgung des Landes. Vor dem 60. Geburtstag wird die fehlende Zeit zu zwei Dritteln hinzugerechnet. Voraussetzung sind fünf Jahre Dienstzeit oder ein Dienstunfall (Stand 25.10.2026).

Kein Dienstherr, keine BehördeBU-Lehrer.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung und kein Versicherungsmakler. Die Beispiele sind Modellrechnungen, keine Versorgungsauskunft.

Wie wird das Ruhegehalt einer Lehrkraft berechnet?

Das Versorgungsrecht der Länder folgt dem Bundesvorbild (§ 14 BeamtVG). Die Berechnung lässt sich in fünf Schritten nachvollziehen, die alle Landesgesetze in Grundzügen teilen.

1. Ruhegehaltfähige Dienstzeit bestimmen

Zählen Sie die Dienstjahre, die das Gesetz als ruhegehaltfähig anerkennt. Zeiten in Teilzeit zählen nur anteilig; die Seite Lehrer in Teilzeit erklärt den Effekt.

2. Zurechnungszeit addieren

Wer vor dem 60. Geburtstag dienstunfähig wird, erhält die fehlende Zeit zu zwei Dritteln hinzu. In Bayern und Thüringen gilt der 62. Geburtstag als Bezugspunkt.

3. Satz berechnen

Summe der Jahre mal 1,79375 %, gedeckelt bei 71,75 % – das entspricht 40 Dienstjahren.

4. Bezüge und Abschlag anwenden

Den Satz auf die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge anwenden, dann den Abschlag abziehen: 3,6 % je Jahr vor dem 65. Geburtstag, höchstens 10,8 %.

5. Mit der Mindestversorgung vergleichen

Der höhere Wert gilt: das errechnete Ruhegehalt oder die Mindestversorgung (nur ab fünf Dienstjahren).

Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge sind im Wesentlichen das Grundgehalt der letzten Besoldungsgruppe, dazu der Familienzuschlag in gesetzlich bestimmter Höhe und Zulagen, die das Besoldungsrecht ausdrücklich als ruhegehaltfähig bezeichnet. Einzelne Länder wenden Faktoren oder Abzüge an: Baden-Württemberg vervielfältigt die Bezüge mit 0,984, Hamburg zieht 118,43 € vom Grundgehalt der Gruppen A 9 bis A 16 ab, Nordrhein-Westfalen nutzt einen Einbaufaktor. Details stehen auf den Länderseiten.

Drei Beispiele im Rechenweg

Die Beispiele sind Modellrechnungen mit der Endstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe, einem angenommenen Abzug von 15 % für Steuer und Krankenversicherung und den Tabellenwerten aus dem Faktenblatt (Besoldung 2026, teils Vorgriff). Sie stellen keine Personen dar.

Modellrechnungen zum Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit; Landesbeamtenversorgungsgesetze, Besoldungstabellen 2025/2026 (Endstufe), Abzug 15 % angenommen, ohne Familienzuschlag, Stand 25.10.2026.
BeispielZurechnungSatzAbschlagRuhegehalt bruttonetto (−15 %)
Niedersachsen, A 12 Endstufe (5.708,25 €), 52 Jahre, 22 Dienstjahre5,3 Jahre49,0 %10,8 %2.496 €2.122 €
Sachsen, A 13 Endstufe (6.770,46 €), 38 Jahre, 9 Dienstjahre14,7 Jahre42,5 %10,8 %2.564 €2.179 €
Thüringen, A 13 Endstufe (6.265,14 €), 45 Jahre, 15 Dienstjahre (Zurechnung bis 62)11,3 Jahre47,2 %10,8 %2.640 €2.244 €

Das erste Beispiel zeigt den Regelfall: 22 Dienstjahre plus 5,3 Jahre Zurechnung ergeben 27,3 Jahre, mal 1,79375 % sind 49,0 %. Auf 5.708,25 € angewandt sind das rund 2.798 €; der Abschlag von 10,8 % (3,6 % mal 13 Jahre bis 65, gedeckelt) senkt das Ergebnis auf rund 2.496 €. Die Mindestversorgung von rund 2.125 € liegt darunter und greift nicht. Im zweiten Beispiel ist die Zurechnungszeit der größte Posten: Mit 38 Jahren und nur 9 Dienstjahren stammt mehr als die Hälfte des Satzes aus angerechneter Zeit. Das dritte Beispiel zeigt die Thüringer Besonderheit: Weil die Zurechnungszeit bis zum 62. Geburtstag reicht, kommen 11,3 statt 10 Jahre hinzu.

Wo unterscheiden sich die Länder?

Ruhegehaltssatz, Höchstgrenze und Wartezeit sind in allen 16 Ländern gleich. Unterschiede gibt es bei der Zurechnungszeit, beim Abschlag und bei der Mindestversorgung. Die folgende Tabelle fasst die Werte für Lehrkräfte zusammen; der Euro-Betrag der Mindestversorgung ist eine eigene Rechnung aus dem Landesrecht mit der Endstufe der Referenzgruppe, ohne Familienzuschlag, und zum Teil von Besoldungstabellen im Vorgriff oder im Entwurf abhängig.

Zurechnungszeit, Versorgungsabschlag und Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit je Bundesland; Landesbeamtenversorgungsgesetze (Quellen auf den Länderseiten), eigene Rechnung, Stand 25.10.2026; Berlin, RP und NI mit offenen Detailpunkten.
BundeslandZurechnung bisWegfall des AbschlagsMindestversorgung (Modell)
Baden-Württemberg60kein Wegfall bei Dienstunfähigkeit2.129 €
Bayern62ab 64 mit 40 Jahren2.164 €
Berlin60ab 63, stufenweise bis 65 (ab 2026)2.178 €
Brandenburg60ab 63 mit 40 Jahren2.317 €
Bremen60ab 63 mit 40 Jahren2.133 €
Hamburg60ab 63 mit 40 Jahren1.986 €
Hessen60ab 63 mit 40 Jahren2.139 €
Mecklenburg-Vorpommern60ab 63 mit 40 Jahren2.059 €
Niedersachsen60ab 63 mit 40 Jahren2.125 €
Nordrhein-Westfalen60ab 63 mit 40 Jahren2.192 €
Rheinland-Pfalz60ab 63 mit 40 Jahren2.191 €
Saarland60ab 63 mit 40 Jahren2.108 €
Sachsen60ab 63 mit 40 Jahren2.213 €
Sachsen-Anhalt60kein Wegfall, Bezugsalter 63 statt 652.111 €
Schleswig-Holstein60ab 63 mit 40 Jahren2.200 €
Thüringen62ab 63 mit 40 Jahren2.010 €

Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit nach Bundesland (Modellwert)

Euro pro Monat brutto aus dem Landesrecht, ohne Familienzuschlag; gilt ab fünf Dienstjahren, wenn das errechnete Ruhegehalt niedriger ist

Brandenburg2.317 €Sachsen2.213 €Schleswig-Holstein2.200 €Nordrhein-Westfalen2.192 €Rheinland-Pfalz2.191 €Berlin2.178 €Bayern2.164 €Hessen2.139 €Bremen2.133 €Baden-Württemberg2.129 €Niedersachsen2.125 €Sachsen-Anhalt2.111 €Saarland2.108 €Mecklenburg-Vorpommern2.059 €Thüringen2.010 €Hamburg1.986 €

Eigene Rechnung: Mindestsatz × Endstufe der Referenzgruppe des Landes (Tabellen 2025/2026) + Erhöhungsbetrag, § 27 Abs. 4 LBeamtVGBW, Art. 26 BayBeamtVG, § 16 NBeamtVG u. a.; Tabellenstand je Land unterschiedlich, teils vorgriffsweise/Entwurf. Orientierungswerte, Stand 25.10.2026.

Zwei Zahlen verdienen eine Einordnung. Der Unterschied zwischen dem Wegfall des Abschlags mit 63 und mit 64 ist nicht klein: Für eine Lehrkraft mit 40 Dienstjahren und einem Grundgehalt von 6.342 € (Bayern A 13, Endstufe) macht der verbleibende Abschlag von 7,2 % im Modell rund 330 € im Monat aus – 4.223 € mit Abschlag gegen 4.551 € ohne. Und der Abstand zwischen höchster und niedrigster Mindestversorgung von rund 330 € zeigt, dass der Boden nicht überall gleich tief liegt. Die Einzelheiten zum Bundesrecht des Abschlags beschreibt der Beitrag Versorgungsabschlag bei Dienstunfähigkeit.

Was passiert, wenn die Wartezeit nicht erfüllt ist?

Alle Rechenschritte setzen voraus, dass überhaupt ein Anspruch besteht. Ein Ruhegehalt entsteht nach dem Bundesvorbild (§ 4 BeamtVG) und den Landesentsprechungen nur, wenn mindestens fünf Jahre Dienstzeit zurückgelegt sind oder die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall oder eine Dienstbeschädigung eingetreten ist. Fehlt beides, wird der Beamte entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das betrifft vor allem Referendare und Berufsanfänger in der Probezeit; wie sich diese Phase gestaltet, erklären die Seiten Absicherung im Referendariat und Probezeit bei Lehrern. Die Mindestversorgung hilft hier nicht, denn auch sie setzt fünf Dienstjahre voraus. Genau diese Phase schließt eine frühe private BU – und im Referendariat ist der Einstieg am günstigsten.

Wie entwickelt sich das Ruhegehalt nach dem Ruhestandsbeginn?

Das Ruhegehalt ist keine Festsumme. In der Regel werden Versorgungsbezüge den Besoldungsanpassungen folgend erhöht; die Einzelheiten regeln die Länder in eigenen Anpassungsgesetzen, und die Zeitpunkte unterscheiden sich. Für 2027 sehen mehrere Länder Anhebungen von 2,0 % ab dem 01.03.2027 vor (zum Beispiel Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt), Hessen ab dem 01.10.2027 mit 2,8 %. Eine Garantie für künftige Anpassungen gibt es nicht, und Inflation kann die Kaufkraft trotz Anpassung mindern. Für die Bedarfsrechnung bedeutet das: Die Lücke zum Netto ist eine Momentaufnahme, keine Prognose.

Bedenken Sie außerdem, dass Pensionen versteuert werden und dass Beamte im Ruhestand ihre Krankenversicherung weiterführen: Beihilfe und private Krankenversicherung bleiben, ihre Beiträge sind Teil des Abzugs, den wir pauschal mit 15 % ansetzen. Wer es genauer wissen will, lässt sich von der Versorgungsstelle einen Bescheid und von einem Steuerberater die Steuerlast schätzen; wir geben dazu keine Steuerberatung.

Ruhegehalt, Erwerbsminderungsrente und Altersrente im Vergleich

Zur Einordnung der Begriffe hilft ein kurzer Blick auf die Alternativen. Das Ruhegehalt zahlt der Dienstherr an Beamte nach der Versetzung in den Ruhestand. Die Erwerbsminderungsrente zahlt die gesetzliche Rentenversicherung an angestellte Lehrkräfte, wenn sie unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts weniger als sechs beziehungsweise drei Stunden täglich arbeiten können; neu bewilligte Renten lagen 2024 im Schnitt bei 1.041 € pro Monat. Die Altersrente beziehungsweise das Ruhegehalt bei Erreichen der Altersgrenze ist wieder etwas anderes. Wer wissen möchte, wie sich eine angestellte Lehrkraft einordnet, rechnet mit der EM-Renten-Schätzung.

Was die Rechnung nicht abbildet

Das Unfallruhegehalt, das bei Dienstunfällen gilt, rechnet die Seite nicht. Dort erhöht sich der Ruhegehaltssatz um 20 Prozentpunkte, die Länder haben Mindestsätze, und die Zurechnungszeit wird nur zur Hälfte angerechnet. Ebenfalls nicht enthalten sind Beihilfe und die Kosten der Krankenversicherung im Ruhestand, ruhegehaltfähige Zulagen, Familienzuschläge, die Besonderheiten der begrenzten Dienstfähigkeit und die Frage, ob Zeiten des Vorbereitungsdienstes angerechnet werden. In Berlin steigt der abschlagsfreie Zeitpunkt ab 2026 stufenweise; die Stufentabelle haben wir nicht verifiziert. Für Rheinland-Pfalz und Niedersachsen sind Erhöhungsbeträge der Mindestversorgung nicht abschließend belegt. Die Berechnung der Versorgungsstelle ist maßgeblich; unsere Zahlen sind Orientierung.

  • Dienstzeit und Zurechnungszeit mit dem Bescheid der Versorgungsstelle abgleichen.
  • Besoldungstabelle prüfen: Werte im Vorgriff oder als Entwurf sind nicht endgültig (Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Thüringen).
  • Abzug für Steuer und Krankenversicherung an die eigene Lage anpassen; 15 % sind eine Annahme.
  • Ergebnis gegen das heutige Netto stellen: Die Differenz ist die Versorgungslücke.

Wie schließen Lehrkräfte die Lücke zum Netto?

Die Lücke ist die Differenz zwischen dem Netto aktiver Dienstjahre und dem Ruhegehalt netto. Wie groß sie ist, zeigt der Lehrer-DU-Rechner mit Ihren Zahlen für alle 16 Länder. Privat schließen Sie sie mit einer BU mit echter Dienstunfähigkeitsklausel – je früher, desto günstiger; die Optionen und Klauseln beschreibt die Seite Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer, die Kosten die Seite BU-Kosten für Lehrer. Der Lehrer-Check zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihr Ergebnis und Ihren Fahrplan, ohne Gesundheitsfragen. Wie eine verbeamtete Lehrkraft die Lage insgesamt einschätzen kann, steht auf Verbeamteter Lehrer auf Lebenszeit.

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Häufige Fragen

Wie viel Pension bekommt ein Lehrer bei Dienstunfähigkeit?

1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je Dienstjahr (einschließlich Zurechnungszeit), höchstens 71,75 %, vermindert um einen Abschlag von bis zu 10,8 %, mindestens die Mindestversorgung des Landes. Beispiel: Niedersachsen, A 12 Endstufe, 52 Jahre, 22 Dienstjahre: rund 2.496 € brutto.

Wie wird das Ruhegehalt berechnet?

Dienstjahre plus Zurechnungszeit mal 1,79375 % ergibt den Satz (höchstens 71,75 %); der Satz wird auf die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge angewandt und um den Versorgungsabschlag gemindert. Ist das Ergebnis niedriger als die Mindestversorgung, gilt diese.

Was ist die Zurechnungszeit?

Bei Versetzung wegen Dienstunfähigkeit vor dem 60. Geburtstag wird die Zeit bis zum 60. Geburtstag zu zwei Dritteln als ruhegehaltfähige Dienstzeit hinzugerechnet; in Bayern und Thüringen reicht sie bis zum 62. Geburtstag.

Gibt es bei Dienstunfähigkeit Abzüge von der Pension?

Ja, den Versorgungsabschlag von 3,6 % je Jahr vor dem 65. Geburtstag, höchstens 10,8 %. Er entfällt bei Dienstunfall und in den meisten Ländern ab 63 mit 40 Dienstjahren. Von der Brutto-Pension gehen außerdem Steuer und Kranken- und Pflegeversicherung ab.

Wie hoch ist die Mindestpension für Lehrer?

Mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge oder ein Landesprozentsatz der Endstufe einer niedrigen Besoldungsgruppe, nach fünf Dienstjahren. Im Modell zwischen rund 1.986 € (Hamburg) und rund 2.317 € (Brandenburg) brutto.

Gilt das für alle Bundesländer?

Der Ruhegehaltssatz von 1,79375 %, die Höchstgrenze von 71,75 % und die Wartezeit sind in allen 16 Ländern gleich. Zurechnungszeit, Abschlagsgrenzen, Faktoren und Mindestversorgung unterscheiden sich; die Tabelle auf dieser Seite zeigt die Werte je Land.

Quellen

  1. § 14 BeamtVG – Höhe des Ruhegehalts (Bundesvorbild der Landesgesetze) – abgerufen 24.10.2026
  2. § 13 BeamtVG – Zurechnungszeit – abgerufen 25.10.2026
  3. § 4 BeamtVG – Entstehen des Anspruchs auf Ruhegehalt – abgerufen 25.10.2026
  4. Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg – abgerufen 25.10.2026
  5. Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz, Art. 26 – abgerufen 25.10.2026
  6. Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz – abgerufen 25.10.2026
Redaktion BU-Lehrer.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Absicherung von Lehrkräften (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: BU-Lehrer.de. BU-Lehrer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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