Bundesland

Lehrer in Nordrhein-Westfalen: Verbeamtung, Höchstalter und Versorgung bei Dienstunfähigkeit

In Nordrhein-Westfalen liegt die Altersgrenze für die Verbeamtung bei 42 Jahren, und die Bezüge werden bei der Versorgung mit einem Einbaufaktor vervielfältigt. Dieser Überblick zeigt, was das für die Absicherung bedeutet. In Nordrhein-Westfalen schließt eine BU mit echter DU-Klausel die Lücke zum Netto – am günstigsten, wenn Sie früh abschließen.

Redaktion BU-Lehrer.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Wer wird in NRW verbeamtet – und bis wann?
  2. Referendariat in NRW: Widerruf, Dauer und die Wartezeit
  3. Was zahlt NRW bei Dienstunfähigkeit?
  4. Besoldung A 12 und A 13 in NRW: Tabelle 2026 und 2027
  5. Angestellte Lehrkräfte in NRW
  6. Schwerbehinderung, Teilzeit und Ausnahmen: was die Tabelle nicht zeigt
  7. Was Sie in NRW noch klären sollten
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Regelgrenze für die erstmalige Verbeamtung beträgt in NRW 42 Jahre (§ 14 Abs. 3 LBG NRW); Schwerbehinderte können bis 45 verbeamtet werden, Betreuungs- und Pflegezeiten verlängern die Grenze auf insgesamt höchstens sechs Jahre mehr.
  • Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und wird als Beamter auf Widerruf geleistet; die Probezeit beträgt drei Jahre (§ 13 LBG NRW).
  • Die Mindestversorgung beträgt 35 % oder 61,6 % der Endstufe A 5 (§ 16 Abs. 3 LBeamtVG NRW); als Modellwert ergeben sich rund 2.192 € brutto im Monat.
  • Die ruhegehaltfähigen Bezüge werden laut Merkblatt der Landesbesoldungsstelle für A 9 bis A 16 mit dem Einbaufaktor 0,99349 vervielfältigt – das senkt jedes Ruhegehalt leicht.
  • Grundschullehrkräfte werden in NRW seit 01.08.2026 nach A 13 besoldet; die Tabelle ab 01.04.2026 liegt um 3,36 % höher, ab 01.03.2027 folgen weitere 2 %.

In Nordrhein-Westfalen werden Lehrkräfte bis zu einem Alter von 42 Jahren verbeamtet; bei Dienstunfähigkeit zahlt das Land nach fünf Dienstjahren 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Bezüge je Dienstjahr (höchstens 71,75 %), abzüglich bis zu 10,8 % Abschlag, mindestens aber 35 % oder 61,6 % der Endstufe A 5 – als Modellwert rund 2.192 € brutto im Monat (Stand 25.10.2026).

In Nordrhein-Westfalen dauert das Referendariat 18 Monate und die Probezeit 3 Jahre: Der Berufsstart liegt fast vollständig in der Wartezeit von fünf Dienstjahren, in der ohne Dienstunfall kein Ruhegehalt entsteht. Eine BU mit echter DU-Klausel schließt diese Lücke – und je früher Sie abschließen, desto günstiger ist sie. Der Lehrer-Check zeigt in 60 Sekunden, was Ihnen in Nordrhein-Westfalen voraussichtlich fehlt.

Wer wird in NRW verbeamtet – und bis wann?

Das Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) setzt in § 14 Abs. 3 die Altersgrenze von 42 Jahren fest: Wer das Alter erreicht hat, wird im Regelfall nicht mehr in das Beamtenverhältnis berufen. Das ist eine der strengsten Grenzen der Republik; nur Mecklenburg-Vorpommern (40) liegt darunter, Baden-Württemberg und Sachsen sind gleich. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der nordrhein-westfälischen Höchstaltersgrenze im Urteil vom 11.10.2016 (2 C 11.15) befasst; für Lehrkräfte ist die Frage also seit Langem geklärt, und die Grenze wird angewendet.

Wer sie überschreitet, ist nicht ohne Weiteres ausgeschlossen. Für Schwerbehinderte gilt eine Grenze von 45 Jahren. Zeiten der Kinderbetreuung und der Pflege angehöriger Personen verschieben die Grenze um jeweils bis zu drei Jahre, zusammen höchstens um sechs Jahre. Das bedeutet in der Praxis: Eine Lehrkraft mit zwei Betreuungs- und Pflegephasen kann unter Umständen bis 48 verbeamtet werden. Wie die Behörde Zeiten anrechnet, entscheidet der Einzelfall – nutzen Sie den Höchstalter-Check für den Überblick und die Einstellungsbehörde für die verbindliche Auskunft.

Wer verbeamtet wird, gewinnt vor allem eines: ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit nach Landesrecht. Wer nicht verbeamtet wird, arbeitet als Tarifbeschäftigter nach TV-L und hängt an der Erwerbsminderungsrente. Beide Wege unterscheiden sich erheblich; Lehrer verbeamtet oder angestellt stellt sie gegenüber. Die Altersgrenzen aller Länder zeigt die Länderübersicht.

Referendariat in NRW: Widerruf, Dauer und die Wartezeit

Das Referendariat dauert in Nordrhein-Westfalen 18 Monate (§ 7 OVP NRW), und die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter sind Beamte auf Widerruf. Danach folgt die Probezeit von drei Jahren (§ 13 LBG NRW). Zusammengenommen sind das rund viereinhalb Jahre, in denen die Fünf-Jahres-Wartezeit des § 4 BeamtVG noch nicht erfüllt ist. Die Folge: Wer in dieser Zeit ohne Dienstunfall dienstunfähig wird, erhält weder Ruhegehalt noch Mindestversorgung. Es folgen Entlassung und Nachversicherung nach § 8 SGB VI, die Rentenbeiträge für die Dienstzeit nachträglich einzahlt.

Für NRW gilt dasselbe wie überall: Die Dauer des Vorbereitungsdienstes zählt zur Dienstzeit, aber die Wartezeit läuft nicht ab, wenn das Dienstverhältnis vorher endet. Was Referendare tun können, behandeln Dienstunfähigkeitsversicherung im Referendariat und Nachversicherung im Referendariat.

Was zahlt NRW bei Dienstunfähigkeit?

Das Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG NRW) übernimmt die Bundesmechanik, mit zwei NRW-typischen Besonderheiten. Der Ruhegehaltssatz beträgt 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 %; die Zurechnungszeit reicht bis zum 60. Geburtstag und wird zu zwei Dritteln angerechnet; der Abschlag beträgt 3,6 % je Jahr vor 65, höchstens 10,8 %. Abschlagsfrei ist, wer mit 63 Jahren auf 40 berücksichtigungsfähige Jahre kommt.

Die erste Besonderheit ist der Einbaufaktor. Laut Merkblatt der Landesbesoldungsstelle werden die ruhegehaltfähigen Bezüge für A 9 bis A 16 mit 0,99349 vervielfältigt (der Bund nutzt 0,9901). Praktisch heißt das: Von 5.000 € Grundgehalt bleiben rechnerisch rund 4.967 € als Berechnungsbasis – etwa 0,65 % weniger. Die zweite Besonderheit ist die Mindestversorgung: 35 % oder 61,6 % der Endstufe A 5, anders als im Bund (65 % von A 4).

Nordrhein-Westfalen: Versorgung und Status von Lehrkräften bei Dienstunfähigkeit. Quellen: LBG NRW, LBeamtVG NRW (§§ 4, 15, 16), OVP NRW, Merkblatt Landesbesoldungsstelle; Euro-Wert eigene Rechnung ohne Familienzuschlag und ohne Einbaufaktor; Stand 25.10.2026.
MerkmalRegelung in NRWBelegstufe
Höchstalter42 Jahre; Schwerbehinderte 45; Betreuung/Pflege je +3, höchstens +6Gesetz (§ 14 LBG NRW)
Referendariat18 Monate, Beamter auf WiderrufVerordnung (§ 7 OVP NRW)
Probezeit3 JahreGesetz (§ 13 LBG NRW)
Ruhegehaltssatz1,79375 % je Jahr, höchstens 71,75 %Gesetz
Abschlag3,6 % je Jahr vor 65, höchstens 10,8 %; Entfall ab 63 mit 40 JahrenGesetz
Einbaufaktor0,99349 (A 9 bis A 16)Merkblatt der Landesbesoldungsstelle
Mindestversorgung35 % oder 61,6 % der Endstufe A 5 (A 5: 3.558,32 €); Modellwert rund 2.192 €Gesetz (§ 16 Abs. 3); kein Erhöhungsbetrag
GrundschuleA 13 seit 01.08.2026Sekundärquellen und Landesangaben

Das Diagramm ordnet die Mindestversorgung in NRW ein: Mit rund 2.190 € liegt sie im oberen Drittel der 16 Länder.

Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit nach Bundesland (Modellwert)

Euro pro Monat brutto aus dem Landesrecht, ohne Familienzuschlag; gilt ab fünf Dienstjahren, wenn das errechnete Ruhegehalt niedriger ist

Brandenburg2.317 €Sachsen2.213 €Schleswig-Holstein2.200 €Nordrhein-Westfalen2.192 €Rheinland-Pfalz2.191 €Berlin2.178 €Bayern2.164 €Hessen2.139 €Bremen2.133 €Baden-Württemberg2.129 €Niedersachsen2.125 €Sachsen-Anhalt2.111 €Saarland2.108 €Mecklenburg-Vorpommern2.059 €Thüringen2.010 €Hamburg1.986 €

Eigene Rechnung: Mindestsatz × Endstufe der Referenzgruppe des Landes (Tabellen 2025/2026) + Erhöhungsbetrag, § 27 Abs. 4 LBeamtVGBW, Art. 26 BayBeamtVG, § 16 NBeamtVG u. a.; Tabellenstand je Land unterschiedlich, teils vorgriffsweise/Entwurf. Orientierungswerte, Stand 25.10.2026.

Modellrechnung: A 13 im Eingangsamt, Pensionierung mit 31

Eine Lehrkraft in A 13 mit einem Eingangs-Grundgehalt von 5.221,48 € hat sechs Dienstjahre und wird mit 31 Jahren dienstunfähig. Nach Einbaufaktor liegen die Bezüge bei 5.187 €. Die Zurechnungszeit beträgt zwei Drittel der 29 fehlenden Jahre, also 19,33 Jahre; der Ruhegehaltssatz errechnet sich mit 1,79375 % × 25,33 zu 45,4 %, nach 10,8 % Abschlag zu rund 2.100 € brutto. Weil die Mindestversorgung (61,6 % × 3.558,32 € = 2.191,93 €) höher ist, gilt sie. Nach einem angenommenen Abzug von 15 % bleiben etwa 1.860 €; bei einem angenommenen Netto von 3.500 € fehlen etwa 1.640 € im Monat.

Diese Rechnung zeigt, wie früh die Mindestversorgung zur eigentlichen Versorgung wird: Je jünger die Lehrkraft und je kürzer die Dienstzeit, desto öfter greift sie. Sie ist eine Modellrechnung, keine Person. Mit eigenem Grundgehalt rechnet der Lehrer-DU-Rechner.

Besoldung A 12 und A 13 in NRW: Tabelle 2026 und 2027

Seit 01.04.2026 gilt in Nordrhein-Westfalen eine um 3,36 % erhöhte Besoldungstabelle. Das Grundgehalt in A 12 reicht von 4.504,78 € bis 5.770,65 €, in A 13 von 5.221,48 € bis 6.381,49 €. Zum 01.03.2027 folgen weitere 2 %; die Endstufen liegen dann bei 5.886,06 € (A 12) und 6.509,12 € (A 13). Die 2027er-Werte beruhen auf der beschlossenen Anpassung; im Rechner sind sie nur als Startwerte hinterlegt. Mit der Anhebung der Grundschullehrkräfte auf A 13 seit 01.08.2026 verschiebt sich auch die Versorgung: Die höhere Besoldungsgruppe wirkt, je länger sie bezogen wird, auf den ruhegehaltfähigen Betrag (zur Zweijahresregel siehe Grundschullehrer).

Angestellte Lehrkräfte in NRW

Wer als Tarifbeschäftigter nach TV-L unterrichtet, zahlt in die gesetzliche Rentenversicherung ein und hat bei dauerhaft geminderter Leistungsfähigkeit Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, wenn drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren und fünf Jahre Wartezeit vorliegen (§§ 43, 50 SGB VI). Im Schnitt lagen neu bewilligte Renten 2024 bei 1.041 €. Wie hoch Ihre Rente ausfiele, schätzt die EM-Renten-Schätzung; Hintergründe bietet Erwerbsminderungsrente für angestellte Lehrkräfte.

Schwerbehinderung, Teilzeit und Ausnahmen: was die Tabelle nicht zeigt

Drei Konstellationen verändern das Bild in Nordrhein-Westfalen. Erstens die Schwerbehinderung: Sie erhöht die Altersgrenze bei der Einstellung auf 45 Jahre; für den Ruhestand schwerbehinderter Beamter enthält das Landesrecht eigene Alters- und Abschlagsregeln, die wir hier nicht im Einzelnen wiedergeben – die Versorgungsstelle nennt sie verbindlich. Zweitens die Teilzeit: Wer mit reduzierter Stundenzahl arbeitet, hat entsprechend niedrigere Dienstbezüge, und das Ruhegehalt folgt dieser Basis; wie sich Teilzeitjahre auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit auswirken, regelt das Landesrecht gesondert und ist hier nicht berechnet (siehe Lehrer in Teilzeit). Drittens der Dienstunfall: Er ersetzt die Fünf-Jahres-Wartezeit und führt zu einem erhöhten Ruhegehaltssatz, den der Rechner nicht abbildet; ob ein Ereignis als Dienstunfall gilt, entscheidet der Dienstherr.

Wer diese Fälle vor Augen hat, liest die Zahlen dieser Seite als Ausgangspunkt für das Gespräch mit dem Experten. Die Aufstellung der Landesbesoldungsstelle zur persönlichen Versorgung ist verbindlich; die Rechenschritte hier helfen, sie zu verstehen und einzuordnen.

Was Sie in NRW noch klären sollten

  • Einbaufaktor: Der Wert 0,99349 stammt aus einem Merkblatt der Landesbesoldungsstelle; der Gesetzeswortlaut wurde nicht gegengelesen.
  • Dienstunfall: Das Unfallruhegehalt (1,875 % je Jahr plus 20 Prozentpunkte) bildet der Rechner nicht ab.
  • Grundschule A 13: Übergangsregelungen der Einzelfälle klärt die Bezügestelle.
  • Weiterführend: Wie eine BU mit DU-Klausel zur Beamtenform passt, steht in Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer; den schnellen Einstieg bietet der Lehrer-Check – Ergebnis und Fahrplan in 60 Sekunden, ohne Gesundheitsfragen.

Hinweis: BU-Lehrer.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung und kein Versicherungsmakler. Verbindlich sind das Landesrecht und die Auskunft Ihrer Versorgungsstelle. Stand: 25.10.2026.

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Häufige Fragen

Bis zu welchem Alter werden Lehrer in NRW verbeamtet?

Bis zu einem Alter von 42 Jahren (§ 14 Abs. 3 LBG NRW). Schwerbehinderte können bis 45 Jahre alt sein; Zeiten der Kinderbetreuung und der Pflege verlängern die Grenze um je bis zu drei, insgesamt um höchstens sechs Jahre. Stand 25.10.2026.

Wie hoch ist die Mindestpension für Lehrer in NRW?

Mindestens 35 % oder 61,6 % der Endstufe A 5 nach fünf Dienstjahren. Als Modellwert nach der Tabelle ab 01.04.2026 sind das rund 2.192 € brutto im Monat, ohne Familienzuschlag und ohne Berücksichtigung des Einbaufaktors.

Was ist der Einbaufaktor bei der Beamtenversorgung in NRW?

Ein Faktor, mit dem die ruhegehaltfähigen Bezüge vervielfältigt werden. Laut Merkblatt der Landesbesoldungsstelle liegt er für A 9 bis A 16 bei 0,99349. Er senkt das Ruhegehalt um rund 0,65 %.

Sind Grundschullehrer in NRW in A 13?

Ja, seit dem 01.08.2026. Vorher waren Lehrkräfte an Grundschulen niedriger eingestuft; für den Wechsel gelten Übergangs- und Einzelregelungen, die die Bezügemitteilung ausweist.

Wie lange dauert das Referendariat in NRW?

18 Monate (§ 7 OVP NRW). Lehramtsanwärter sind Beamte auf Widerruf und haben ohne Dienstunfall noch keinen Anspruch auf Ruhegehalt.

Quellen

  1. LBG NRW und LBeamtVG NRW im Landesrecht NRW (§ 14 LBG, §§ 4, 15, 16 LBeamtVG) – abgerufen 25.10.2026
  2. § 16 LBeamtVG NRW – Höhe des Ruhegehalts – abgerufen 25.10.2026
  3. § 26 BeamtStG – Dienstunfähigkeit – abgerufen 25.10.2026
  4. § 8 SGB VI – Nachversicherung – abgerufen 24.10.2026
Redaktion BU-Lehrer.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Absicherung von Lehrkräften (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: BU-Lehrer.de. BU-Lehrer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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