Inhalt (8 Abschnitte)
- Woher die Zahlen für Rheinland-Pfalz stammen
- Verbeamtung in Rheinland-Pfalz: 45 Jahre und die Ausnahmen
- Referendariat und Probezeit in Rheinland-Pfalz
- Was zahlt Rheinland-Pfalz bei Dienstunfähigkeit?
- Drei Rechenbeispiele zur Altersgrenze
- So lesen Sie Ihre Versorgungsauskunft in Rheinland-Pfalz
- Besoldung A 12 und A 13 – und die Grundschule
- Angestellte Lehrkräfte und was als Nächstes zu prüfen ist
- Die Altersgrenze für die Verbeamtung beträgt 45 Jahre, für den Vorbereitungsdienst 40 Jahre; Schwerbehinderte erhalten drei Jahre mehr, Betreuung und Pflege bis zu drei Jahre.
- Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und wird als Beamter auf Widerruf geleistet; die Probezeit beträgt drei Jahre (§ 20 LBG RP).
- Die Mindestversorgung beträgt 35 % oder 60,6 % der Endstufe A 5 plus Erhöhungsbetrag; der Erhöhungsbetrag ist nicht verifiziert und in unseren Rechnungen nicht enthalten. Modellwert ohne ihn: rund 2.191 € brutto.
- Grundschullehrkräfte sind derzeit nicht in A 13; eine stufenweise Anhebung ist laut Koalitionsvertrag 2026 bis 2031 geplant.
- Die Besoldungstabelle gilt seit 01.04.2026; ab 01.03.2027 sind weitere 2 % vorgesehen. Der dbb meldet für das Anpassungsgesetz 2026/2027/2028 die Verabschiedung am 16.09.2026.
In Rheinland-Pfalz werden Lehrkräfte im Regelfall bis zum Alter von 45 Jahren verbeamtet; bei Dienstunfähigkeit gibt es nach fünf Dienstjahren ein Ruhegehalt von 1,79375 % je Dienstjahr (höchstens 71,75 %), gemindert um bis zu 10,8 %, mindestens 35 % oder 60,6 % der Endstufe A 5 plus Erhöhungsbetrag – ohne den nicht verifizierten Erhöhungsbetrag rund 2.191 € brutto im Monat (Stand 25.10.2026).
Für Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz ist die Mindestversorgung (im Modell rund 2.191 € brutto) ein Boden, kein Ersatz für das Netto – und sie gilt erst nach fünf Dienstjahren. Die Lücke dazwischen schließt eine BU mit echter Dienstunfähigkeitsklausel, im Referendariat zum günstigsten Einstieg. Der Lehrer-Check rechnet sie für Rheinland-Pfalz in 60 Sekunden.
Woher die Zahlen für Rheinland-Pfalz stammen
Für Rheinland-Pfalz stützen wir uns auf amtliche Merkblätter: Das Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG RP) und das Landesbeamtengesetz (LBG RP) lagen uns über das Merkblatt Versorgung des Landesamts für Finanzen, ein Infoblatt der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und Gesetzesabdrucke vor. Diese Quellen sind amtlich oder redaktionell sorgfältig; verbindlich ist der Gesetzestext. Wir nennen bei jedem Wert seine Quelle, und die Versorgungsstelle bestätigt Ihre Zahl verbindlich.
Verbeamtung in Rheinland-Pfalz: 45 Jahre und die Ausnahmen
Die Altersgrenze für die Berufung in das Beamtenverhältnis liegt bei 45 Jahren (§ 19 LBG RP in Verbindung mit § 8 der Laufbahnverordnung, LbVO); für den Vorbereitungsdienst gilt 40 Jahre. Für Schwerbehinderte erhöht sich die Grenze um drei Jahre, für Zeiten der Betreuung und Pflege um bis zu drei weitere Jahre. Das Land liegt damit in der Mitte aller Bundesländer (siehe Diagramm). Der Unterschied zwischen 40 Jahren für den Vorbereitungsdienst und 45 Jahren für die Berufung ist praktisch relevant: Wer erst mit Mitte 40 den Schuldienst als Quereinsteiger beginnt, wird wegen der Altersgrenze meist nicht mehr verbeamtet; mehr dazu bei Quereinsteiger im Lehrerberuf.
Höchstalter für die Verbeamtung von Lehrkräften nach Bundesland
Regelgrenze in Jahren (Verbeamtung nur, solange das Lebensjahr noch nicht vollendet ist); Ausnahmen und Verlängerungen je Land
Landesgesetze und amtliche Portale (u. a. § 11 HLVO, § 48 LHO SH, § 3 LBG Bbg, § 18a LBG M-V, § 14 LBG NRW), abgerufen 24./25.10.2026; Details und Belegstufe in research/09-fakten-bu-lehrer.md. Berlin: Bestandslehrkräfte bis 52 (bis 31.12.2026).
Wer außerhalb der Grenze liegt, arbeitet als Tarifbeschäftigter nach TV-L. Der Wechsel in die Verbeamtung später ist grundsätzlich möglich, solange die Altersgrenze nicht überschritten ist – das Alter zählt zum Zeitpunkt der Ernennung. Das persönliche Höchstalter ermittelt der Höchstalter-Check.
Referendariat und Probezeit in Rheinland-Pfalz
Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate; Referendare sind Beamte auf Widerruf. Die Probezeit beträgt drei Jahre (§ 20 LBG RP). Das Referendariat und die ersten Probezeitjahre liegen damit komplett in der Wartezeit von fünf Jahren, die für ein Ruhegehalt nötig ist (§ 4 BeamtVG und die Entsprechung im Land). Wer in dieser Zeit ohne Dienstunfall dienstunfähig wird, scheidet ohne Ruhegehalt aus und wird nach § 8 SGB VI nachversichert. Für die Absicherung dieser Phase ist deshalb eine private BU jetzt wichtiger und günstiger als später; Beispiele und Fallen stehen in Dienstunfähigkeitsversicherung im Referendariat.
Was zahlt Rheinland-Pfalz bei Dienstunfähigkeit?
Das Land folgt beim Ruhegehaltssatz (1,79375 % je Jahr, höchstens 71,75 %), bei der Wartezeit (fünf Jahre), bei der Zurechnungszeit (bis zum 60. Geburtstag, zwei Drittel) und beim Abschlag (3,6 % je Jahr, höchstens 10,8 %, Entfall ab 63 mit 40 Jahren) dem Bundesmodell. Die Besonderheit liegt bei der Mindestversorgung: Sie beträgt 35 % oder 60,6 % der Endstufe A 5 plus Erhöhungsbetrag. Die Endstufe A 5 liegt bei 3.614,78 €, 60,6 % davon sind 2.190,56 €. Dazu kommt ein Erhöhungsbetrag; seine Höhe haben wir nicht verifiziert und deshalb nicht eingerechnet.
| Merkmal | Regelung in Rheinland-Pfalz | Belegstufe |
|---|---|---|
| Höchstalter Verbeamtung | 45 Jahre (Vorbereitungsdienst 40); Schwerbehinderte +3; Betreuung/Pflege bis +3 | Gesetzesabdruck, ADD-Infoblatt (amtlich) |
| Referendariat | 18 Monate, Beamter auf Widerruf | Ministeriumsseite (amtlich) |
| Probezeit | 3 Jahre | § 20 LBG RP (Abdruck) |
| Ruhegehaltssatz | 1,79375 % je Jahr, höchstens 71,75 % | Merkblatt, Bundesmodell |
| Abschlag | 3,6 % je Jahr vor 65, höchstens 10,8 % | Merkblatt |
| Mindestversorgung | 35 % oder 60,6 % der Endstufe A 5 (3.614,78 €) plus Erhöhungsbetrag; Modellwert ohne Erhöhungsbetrag rund 2.191 € | Merkblatt und Entwurf; Erhöhungsbetrag nicht verifiziert |
| Grundschule | derzeit nicht A 13; Anhebung laut Koalitionsvertrag geplant | Landtagsdokumente (Sekundärstufe) |
Nur ein Vergleich verdeutlicht, wie die Mindestversorgung in Rheinland-Pfalz einzuordnen ist: Mit rund 2.190 € liegt sie im oberen Mittelfeld.
Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit nach Bundesland (Modellwert)
Euro pro Monat brutto aus dem Landesrecht, ohne Familienzuschlag; gilt ab fünf Dienstjahren, wenn das errechnete Ruhegehalt niedriger ist
Eigene Rechnung: Mindestsatz × Endstufe der Referenzgruppe des Landes (Tabellen 2025/2026) + Erhöhungsbetrag, § 27 Abs. 4 LBeamtVGBW, Art. 26 BayBeamtVG, § 16 NBeamtVG u. a.; Tabellenstand je Land unterschiedlich, teils vorgriffsweise/Entwurf. Orientierungswerte, Stand 25.10.2026.
Modellrechnung 1: A 12 im Eingangsamt, Pensionierung mit 40
Eine Lehrkraft in A 12 mit einem Eingangs-Grundgehalt von 4.609,72 € hat zehn Dienstjahre und wird mit 40 Jahren dienstunfähig. Die Zurechnungszeit beträgt zwei Drittel von 20 Jahren, also 13,33; der Ruhegehaltssatz errechnet sich mit 1,79375 % × 23,33 zu 41,9 %, nach 10,8 % Abschlag zu rund 1.720 € brutto. Die Mindestversorgung von 2.191 € ist höher und gilt; 35 % der Bezüge (1.613 €) wären niedriger. Nach angenommenen 15 % Abzug bleiben etwa 1.860 €; bei einem angenommenen Netto von 3.300 € fehlen rund 1.440 € im Monat.
Modellrechnung 2: A 12 in der Endstufe, Pensionierung mit 62
Mit 62 Jahren und 30 Dienstjahren in der Endstufe (5.822,51 €) gibt es keine Zurechnungszeit mehr. Der Satz beträgt 53,8 %, der Abschlag 10,8 % (drei Jahre vor 65), das Ruhegehalt liegt bei rund 2.800 € brutto, deutlich über der Mindestversorgung. Beide Beispiele sind Modellrechnungen, keine Personen. Rechnen Sie mit Ihren eigenen Daten im Lehrer-DU-Rechner.
Drei Rechenbeispiele zur Altersgrenze
Die Regel „45 Jahre, plus Ausnahmen“ wird erst durch Beispiele greifbar. Eine Lehrkraft mit 44 Jahren und 11 Monaten, die ohne besondere Umstände ernannt wird, ist noch im Rahmen; wenige Wochen später wäre die Grenze erreicht. Eine Lehrkraft mit 47 Jahren, die ein Kind unter 18 Jahren betreut, kann nach den Verlängerungsregeln des Landes um bis zu drei Jahre weiter sein – die Grenze läge dann bei 48. Und eine schwerbehinderte Lehrkraft mit 47 Jahren liegt nach der Regel „45 plus drei Jahre“ ebenfalls noch unter der Grenze. Welche Zeiten tatsächlich angerechnet werden und ob sich Verlängerungen addieren, entscheidet die Einstellungsbehörde; wir geben hier die Systematik wieder, nicht den Anspruch.
Wichtig ist die zweite Grenze, die weniger bekannt ist: Für den Vorbereitungsdienst selbst gilt in Rheinland-Pfalz eine eigene Altersgrenze von 40 Jahren. Wer also spät ins Lehramt wechselt und noch kein Referendariat absolviert hat, stößt auf diese niedrigere Grenze, auch wenn die Berufung später bei 45 läge. Für Quereinsteiger ist dieser Unterschied häufig entscheidend.
So lesen Sie Ihre Versorgungsauskunft in Rheinland-Pfalz
Ihre Versorgungsstelle kann Ihnen auf Antrag eine Auskunft zum voraussichtlichen Ruhegehalt geben. Drei Kennzahlen daraus sind für den Vergleich mit dieser Seite wichtig: die ruhegehaltfähige Dienstzeit in Jahren, der daraus errechnete Ruhegehaltssatz und die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Wenn der errechnete Betrag unter der Mindestversorgung liegt, gilt die Mindestversorgung; das erkennen Sie daran, dass der Ruhegehaltssatz in der Auskunft nicht mit dem Endbetrag zusammenpasst. Prüfen Sie außerdem, ob der Erhöhungsbetrag in der Auskunft ausgewiesen ist, denn gerade er ist in unseren Quellen nicht belegt. Die Schritte im Überblick:
Dienstzeit prüfen
Zählen Referendariat und Probezeit in vollem Umfang? Ab fünf Jahren besteht ein Anspruch.
Bezüge prüfen
Grundgehalt und Familienzuschlag der Stufe 1 bilden die Basis; Zulagen nur, wenn das Besoldungsrecht sie als ruhegehaltfähig bezeichnet.
Mindestversorgung vergleichen
Liegt der Regelbetrag darunter, zahlt das Land die Mindestversorgung.
Besoldung A 12 und A 13 – und die Grundschule
Die Besoldungstabelle gilt ab 01.04.2026 (GVBl. Nr. 29/2026): A 12 reicht von 4.609,72 € bis 5.822,51 €, A 13 von 5.120,01 € bis 6.449,54 €. Ab 01.03.2027 sind weitere 2 % vorgesehen. Der dbb meldet, dass der Landtag das Anpassungsgesetz für 2026 bis 2028 am 16.09.2026 verabschiedet hat; wir haben die dort geregelten Beträge nicht gesondert in den Rechner übernommen, die Startwerte sind ohnehin durch Ihre Bezügemitteilung zu ersetzen. Grundschullehrkräfte sind in Rheinland-Pfalz derzeit nicht in A 13 eingestuft; der Koalitionsvertrag sieht eine stufenweise Anhebung von 2026 bis 2031 vor. Welche Folgen das für Ihre Versorgung hat, steht auf der Seite zur Grundschule.
Angestellte Lehrkräfte und was als Nächstes zu prüfen ist
Wer in Rheinland-Pfalz nicht verbeamtet wird, ist nach TV-L beschäftigt und erhält im Fall dauerhaft geminderter Erwerbsfähigkeit die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI), sofern die Voraussetzungen vorliegen; 2024 lag die durchschnittliche neue Rente bei 1.041 €. Was das für Ihre Lücke heißt, zeigt die EM-Renten-Schätzung.
- Erhöhungsbetrag erfragen: Bitten Sie Ihre Versorgungsstelle, die Mindestversorgung mit allen Bestandteilen zu nennen.
- Dienstzeiten klären: Welche Zeiten zählen als ruhegehaltfähig, steht in der Versorgungsauskunft.
- Privat absichern: Welche Bedingungen zu Beamten passen, beschreibt Dienstunfähigkeitsklausel für Lehrer; der Lehrer-Check liefert in 60 Sekunden Ihr Ergebnis und Ihren Fahrplan, ohne Gesundheitsfragen.
Hinweis: BU-Lehrer.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung und kein Versicherungsmakler. Verbindlich sind das Landesrecht und die Auskunft Ihrer Versorgungsstelle. Stand: 25.10.2026.
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Mein Lehrer-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Bis zu welchem Alter werden Lehrer in Rheinland-Pfalz verbeamtet?
Bis zum Alter von 45 Jahren, für den Vorbereitungsdienst bis 40. Schwerbehinderte erhalten drei Jahre mehr, bei Betreuung und Pflege gelten bis zu drei weitere Jahre (§ 19 LBG RP, § 8 LbVO). Die Quellen sind ein Infoblatt der ADD und Gesetzesabdrucke; die Einstellungsbehörde entscheidet verbindlich.
Wie hoch ist die Mindestversorgung in Rheinland-Pfalz?
Mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge oder, wenn günstiger, 60,6 % der Endstufe A 5 zuzüglich eines Erhöhungsbetrags. Den Betrag haben wir nicht verifiziert; ohne ihn ergeben sich nach der Tabelle ab 01.04.2026 rund 2.191 € brutto im Monat.
Sind Grundschullehrer in Rheinland-Pfalz in A 13?
Derzeit nicht. Der Koalitionsvertrag sieht eine stufenweise Anhebung für 2026 bis 2031 vor; ein Landtagsdokument von Juni 2026 liegt vor, sein Inhalt wurde von uns nicht ausgewertet.
Was gilt im Referendariat in Rheinland-Pfalz bei Dienstunfähigkeit?
Referendare sind Beamte auf Widerruf. Ohne Dienstunfall besteht vor Ablauf von fünf Dienstjahren kein Anspruch auf Ruhegehalt; es folgen Entlassung und Nachversicherung nach § 8 SGB VI.
Warum nennen Sie in Rheinland-Pfalz so viele offene Punkte?
Weil wir die Gesetzestexte nur über Merkblätter und Abdrucke lesen konnten. Zahlen, die wir nicht an der Primärquelle geprüft haben, kennzeichnen wir als nicht verifiziert und verwenden sie nicht als Tatsache.
Quellen
- Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz: Merkblatt Versorgung und Besoldungstabellen – abgerufen 25.10.2026
- § 26 BeamtStG – Dienstunfähigkeit – abgerufen 25.10.2026
- § 4 BeamtVG – Ruhegehaltfähigkeit und Wartezeit (Bundesvorbild) – abgerufen 24.10.2026
- § 8 SGB VI – Nachversicherung – abgerufen 24.10.2026
- dbb: Besoldungstabelle Rheinland-Pfalz ab 1. April 2026 – abgerufen 25.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Absicherung von Lehrkräften (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: BU-Lehrer.de. BU-Lehrer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.