Bundesland

Lehrer in Schleswig-Holstein: Verbeamtung, Höchstalter und Versorgung bei Dienstunfähigkeit

Schleswig-Holstein hat zusammen mit Hessen die höchste Altersgrenze für die Verbeamtung. Das lockt Spät- und Quereinsteiger – und macht die Fünf-Jahres-Wartezeit und die Mindestversorgung besonders wichtig. In Schleswig-Holstein schließt eine BU mit echter DU-Klausel die Lücke zum Netto – am günstigsten, wenn Sie früh abschließen.

Redaktion BU-Lehrer.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Verbeamtung bis 50: Chance und Preis
  2. Späte Verbeamtung in Zahlen: drei Einstiegsalter im Vergleich
  3. Vorbereitungsdienst und Probezeit in Schleswig-Holstein
  4. Was zahlt Schleswig-Holstein bei Dienstunfähigkeit?
  5. Besoldung: Tabelle ab 01.01.2026 und die Strukturzulage
  6. Daten zur Gesundheit der Lehrkräfte in Schleswig-Holstein
  7. Angestellte Lehrkräfte und Checkliste
Das Wichtigste in Kürze
  • Lehrkräfte werden in Schleswig-Holstein im Regelfall bis zu einem Alter von 50 Jahre verbeamtet; ab dem vollendeten 50. Lebensjahr ist die Einwilligung des Finanzministeriums nötig (§ 48 LHO).
  • Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und wird als Beamter auf Widerruf geleistet; die Probezeit beträgt drei Jahre (§ 19 LBG).
  • Die Mindestversorgung beträgt 35 % oder 60 % der Endstufe A 6 plus 30,68 € zuzüglich Familienzuschlag der Stufe 1; als Modellwert rund 2.200 € brutto im Monat.
  • Wer erst spät verbeamtet wird, erreicht den Höchstsatz nie: Eine Verbeamtung mit 49 ergibt bis 67 nur 18 Dienstjahre und 32,3 % – dann gilt die Mindestversorgung von 35 %.
  • Besoldungstabelle ab 01.01.2026 (+4 %, Anlage 5 SHBesG); Grundschullehrkräfte sind in A 12 mit Strukturzulage, deren Ruhegehaltfähigkeit wir nicht geprüft haben.

In Schleswig-Holstein werden Lehrkräfte im Regelfall bis zum Alter von 50 Jahren verbeamtet; bei Dienstunfähigkeit gibt es nach fünf Dienstjahren 1,79375 % je Dienstjahr (höchstens 71,75 %), gemindert um bis zu 10,8 %, mindestens 35 % oder 60 % der Endstufe A 6 plus 30,68 € – als Modellwert rund 2.200 € brutto im Monat (Stand 25.10.2026).

Ob verbeamtet (Höchstalter 50) oder angestellt: In Schleswig-Holstein bleibt bei Dienstunfähigkeit eine Lücke zum Netto, die eine passende BU schließt – je früher Sie abschließen, desto einfacher und günstiger. Erfahren Sie in 60 Sekunden, wie groß Ihre Lücke in Schleswig-Holstein ist.

Verbeamtung bis 50: Chance und Preis

Schleswig-Holstein regelt die Altersgrenze nicht im Beamtengesetz, sondern über die Landeshaushaltsordnung: Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr darf nur mit Einwilligung des Finanzministeriums verbeamtet werden (§ 48 LHO). Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat sich damit im Verfahren 2 LA 390/18 befasst. In der Praxis bedeutet das, dass Lehrkräfte bis zu diesem Alter ohne Sonderentscheidung in das Beamtenverhältnis kommen können. Zusammen mit Hessen hat das Land damit die höchste Grenze (siehe Diagramm); die niedrigste hat Mecklenburg-Vorpommern mit 40.

Höchstalter für die Verbeamtung von Lehrkräften nach Bundesland

Regelgrenze in Jahren (Verbeamtung nur, solange das Lebensjahr noch nicht vollendet ist); Ausnahmen und Verlängerungen je Land

Hessen50 JahreSchleswig-Holstein50 JahreBerlin (Neueinstellung)47 JahreBrandenburg47 JahreThüringen47 JahreBayern45 JahreBremen45 JahreHamburg45 JahreNiedersachsen45 JahreRheinland-Pfalz45 JahreSaarland45 JahreSachsen-Anhalt45 JahreBaden-Württemberg42 JahreNordrhein-Westfalen42 JahreSachsen42 JahreMecklenburg-Vorpommern40 Jahre

Landesgesetze und amtliche Portale (u. a. § 11 HLVO, § 48 LHO SH, § 3 LBG Bbg, § 18a LBG M-V, § 14 LBG NRW), abgerufen 24./25.10.2026; Details und Belegstufe in research/09-fakten-bu-lehrer.md. Berlin: Bestandslehrkräfte bis 52 (bis 31.12.2026).

Für späte Berufswechsler ist das attraktiv, aber es hat einen versorgungsrechtlichen Preis. Das Ruhegehalt hängt an der Dienstzeit: Wer mit 49 Jahren verbeamtet wird und bis zur Regelaltersgrenze 67 im Dienst bleibt, kommt auf 18 Dienstjahre – 18 × 1,79375 % ergibt 32,3 %. Das liegt unter der Mindestversorgung von 35 %; die Lehrkraft stünde also am Ende auf der Mindestversorgung, nicht auf einer Pension, die ihr Netto annähernd trägt. Und wer nach drei Dienstjahren mit 52 Jahren dienstunfähig wird, hat noch gar keinen Anspruch (Wartezeit fünf Jahre). Für Quereinsteiger ist deshalb die private Absicherung besonders wichtig; mehr dazu bei Quereinsteiger im Lehrerberuf. Eine Einzelfallprüfung der Altersgrenze liefert der Höchstalter-Check.

Späte Verbeamtung in Zahlen: drei Einstiegsalter im Vergleich

Wie stark das Einstiegsalter die Absicherung prägt, zeigt eine einfache Rechnung. Sie unterstellt, dass die Lehrkraft ununterbrochen bis zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren im Dienst bleibt und ohne Teilzeit arbeitet; sie ist eine Modellrechnung, keine Prognose, und sie vernachlässigt Abschläge und Zurechnungszeit, die erst bei vorzeitiger Pensionierung eine Rolle spielen.

Ruhegehaltssatz bei Pensionierung mit 67 in Abhängigkeit vom Alter bei der Verbeamtung; eigene Berechnung 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 % (SHBeamtVG, Bund-Vorbild § 14 BeamtVG); Stand 25.10.2026.
Alter bei VerbeamtungDienstjahre bis 67RuhegehaltssatzEinordnung
28 Jahre3969,96 %nahe am Höchstsatz
35 Jahre3257,40 %gut über der Mindestversorgung
42 Jahre2544,84 %Mitte
49 Jahre1832,29 %unter 35 %: Mindestversorgung greift

Der Satz bezieht sich auf die ruhegehaltfähigen Bezüge; was davon netto bleibt, hängt von Steuer, Kranken- und Pflegeversicherung ab. Wichtig ist die Richtung: Je später der Einstieg, desto geringer der Anteil, den das Land übernimmt – und desto größer die Lücke, wenn die Dienstunfähigkeit früher eintritt, als der Rechnung zugrunde liegt. Mit dem Lehrer-DU-Rechner setzen Sie Ihre eigenen Zahlen ein.

Vorbereitungsdienst und Probezeit in Schleswig-Holstein

Der Vorbereitungsdienst dauert nach der Seite des Landes (Stand 01.10.2026) in allen Lehrämtern 18 Monate und endet mit der Staatsprüfung. Die Anwärterinnen und Anwärter sind Beamte auf Widerruf; auf Antrag ist ein Beschäftigtenverhältnis mit Ausbildungsvertrag möglich. Für Grundschule, Sonderpädagogik und Schulen mit besonderem Lehrkräftebedarf in bestimmten Regionen nennt das Landesportal einen Sonderzuschlag von 250 € monatlich für höchstens zwei Jahre. Weil Zuschläge von Haushalt und Verordnung abhängen, sollten Sie die aktuelle Fassung beim Land prüfen.

Dann folgt die Probezeit von drei Jahren (§ 19 LBG). Referendariat und Probezeit liegen gemeinsam fast vollständig in der Fünf-Jahres-Wartezeit des § 4 BeamtVG und der Entsprechung im Land. Wer in dieser Zeit ohne Dienstunfall dienstunfähig wird, erhält kein Ruhegehalt; es folgt die Nachversicherung nach § 8 SGB VI. Wie Anwärter damit umgehen, behandelt Lehramtsanwärter; die Probezeit-Besonderheiten stehen in Probezeit bei Lehrern.

Was zahlt Schleswig-Holstein bei Dienstunfähigkeit?

Das Schleswig-Holsteinische Beamtenversorgungsgesetz (SHBeamtVG) folgt beim Ruhegehaltssatz, bei der Wartezeit, bei der Zurechnungszeit (zwei Drittel bis zum 60. Geburtstag) und beim Abschlag (3,6 % je Jahr vor 65, höchstens 10,8 %; Entfall ab 63 mit 40 Dienstjahren) dem Bundesmodell. Eigen ist die Mindestversorgung: 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge oder 60 % des Grundgehalts der Endstufe A 6 zuzüglich Familienzuschlag der Stufe 1 und 30,68 € (§ 16 Abs. 3); der Erhöhungsbetrag gehört nach dem Bundesvorbild nur zu dieser amtsunabhängigen Variante. A 6 ist damit die Referenzgruppe, höher als A 4 oder A 5 in den meisten Ländern. Die Endstufe A 6 liegt bei 3.614,82 €; 60 % davon plus 30,68 € ergeben rund 2.200 € brutto – ohne Familienzuschlag.

Schleswig-Holstein: Versorgung und Status von Lehrkräften bei Dienstunfähigkeit. Quellen: LHO (§ 48), LBG, SHBeamtVG (§§ 4, 15, 16), Landesportal; Euro-Wert eigene Rechnung ohne Familienzuschlag; Stand 25.10.2026.
MerkmalRegelung in Schleswig-HolsteinBelegstufe
Höchstalter50 Jahre; ab vollendetem 50. nur mit Einwilligung des FinanzministeriumsGesetz (§ 48 LHO); OVG Schleswig 2 LA 390/18
Vorbereitungsdienst18 Monate, Beamter auf Widerruf (auf Antrag Ausbildungsvertrag)Landesportal (amtlich)
Probezeit3 JahreGesetz (§ 19 LBG)
Ruhegehalt1,79375 % je Jahr, höchstens 71,75 %; Abschlag bis 10,8 %Gesetz
Mindestversorgung35 % oder 60 % der Endstufe A 6 (3.614,82 €) plus Familienzuschlag Stufe 1 und 30,68 €; Modellwert rund 2.200 €Gesetz (§ 16 Abs. 3)
GrundschuleA 12 mit StrukturzulageLänderrecherche; Stand der Zulagenstaffel nicht abschließend geprüft

Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit nach Bundesland (Modellwert)

Euro pro Monat brutto aus dem Landesrecht, ohne Familienzuschlag; gilt ab fünf Dienstjahren, wenn das errechnete Ruhegehalt niedriger ist

Brandenburg2.317 €Sachsen2.213 €Schleswig-Holstein2.200 €Nordrhein-Westfalen2.192 €Rheinland-Pfalz2.191 €Berlin2.178 €Bayern2.164 €Hessen2.139 €Bremen2.133 €Baden-Württemberg2.129 €Niedersachsen2.125 €Sachsen-Anhalt2.111 €Saarland2.108 €Mecklenburg-Vorpommern2.059 €Thüringen2.010 €Hamburg1.986 €

Eigene Rechnung: Mindestsatz × Endstufe der Referenzgruppe des Landes (Tabellen 2025/2026) + Erhöhungsbetrag, § 27 Abs. 4 LBeamtVGBW, Art. 26 BayBeamtVG, § 16 NBeamtVG u. a.; Tabellenstand je Land unterschiedlich, teils vorgriffsweise/Entwurf. Orientierungswerte, Stand 25.10.2026.

Modellrechnung: A 12 in der Endstufe, Pensionierung mit 35

Eine Lehrkraft in A 12 (Endstufe 5.942,35 €) mit acht Dienstjahren wird mit 35 Jahren dienstunfähig. Zugerechnet werden zwei Drittel der 25 fehlenden Jahre, also 16,67; der Ruhegehaltssatz beträgt 1,79375 % × 24,67 = 44,3 %, nach 10,8 % Abschlag etwa 39,5 %. Das Ruhegehalt liegt bei rund 2.350 € brutto und damit über der Mindestversorgung von rund 2.200 €. Nach einem angenommenen Abzug von 15 % bleiben etwa 1.990 €; bei einem angenommenen Netto von 3.700 € fehlen rund 1.710 € im Monat. Das ist eine Modellrechnung, keine Person.

Besoldung: Tabelle ab 01.01.2026 und die Strukturzulage

Die Besoldungstabelle (Anlage 5 SHBesG) gilt seit 01.01.2026 mit einer Anhebung um 4 %. In A 12 reicht das Grundgehalt von 4.819,48 € bis 5.942,35 €, in A 13 von 5.352,77 € bis 6.578,96 €. Das A-12-Eingangsgehalt ist damit nach Brandenburg das zweithöchste in unserer Tabelle. Für Grundschullehrkräfte, die in Schleswig-Holstein in A 12 eingestuft sind, gibt es eine Strukturzulage; den Stand der Zulagenstaffel nach dem 31.07.2025 haben wir nicht abschließend geprüft. Entscheidend für die Absicherung ist, ob die Zulage ruhegehaltfähig ist: Das Besoldungsrecht muss sie ausdrücklich so bezeichnen (§ 5 BeamtVG im Bund). Ohne diese Eigenschaft erhöht sie das Netto, nicht aber die spätere Versorgung. Das betrifft die Grundschule besonders.

Daten zur Gesundheit der Lehrkräfte in Schleswig-Holstein

Eine Landtagsdrucksache (Drs. 18/3040) zeigt, dass das Land Gesundheitsdaten der Lehrkräfte teils nicht erfasst; eine eigene Quote nennen wir für dieses Land deshalb nicht. Der einzige bundesweit belegte Einzelwert für Lehrkräfte stammt aus Hessen (psychische Erkrankungen als Hauptgrund in zwei Dritteln der Fälle); die Einordnung finden Sie in Psychische Belastung im Lehrberuf.

Angestellte Lehrkräfte und Checkliste

Wer nicht verbeamtet wird, ist nach TV-L beschäftigt und gesetzlich rentenversichert; bei dauerhaft geminderter Leistungsfähigkeit gilt die Erwerbsminderungsrente (§ 43 SGB VI), 2024 im Durchschnitt 1.041 € bei Neuzugängen. Wie viel bei Ihnen davon bliebe, schätzt die EM-Renten-Schätzung.

  • Dienstzeit planen: Je später die Verbeamtung, desto eher bestimmt die Mindestversorgung Ihre Absicherung.
  • Zulagen klären: Fragen Sie die Bezügestelle, ob Ihre Strukturzulage ruhegehaltfähig ist.
  • Zuschläge prüfen: Der Anwärtersonderzuschlag hängt von Fach, Schule und Region ab.
  • Bedingungen klären: Worauf bei der BU mit DU-Klausel zu achten ist, steht in Dienstunfähigkeitsklausel für Lehrer; der Lehrer-Check liefert in 60 Sekunden Ihr Ergebnis und Ihren Fahrplan, ohne Gesundheitsfragen.

Hinweis: BU-Lehrer.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung und kein Versicherungsmakler. Verbindlich sind das Landesrecht und die Auskunft Ihrer Versorgungsstelle. Stand: 25.10.2026.

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Häufige Fragen

Bis zu welchem Alter werden Lehrer in Schleswig-Holstein verbeamtet?

Bis zu einem Alter von 50 Jahren. Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr ist die Einwilligung des Finanzministeriums erforderlich (§ 48 LHO; vgl. OVG Schleswig, 2 LA 390/18). Verbindlich entscheidet die Einstellungsbehörde.

Wie hoch ist die Mindestpension für Lehrer in Schleswig-Holstein?

Mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge oder 60 % des Grundgehalts der Endstufe A 6 zuzüglich Familienzuschlag Stufe 1 und 30,68 € (§ 16 Abs. 3 SHBeamtVG). Als Modellwert sind das rund 2.200 € brutto im Monat, ohne Familienzuschlag.

Wie lange dauert das Referendariat in Schleswig-Holstein?

18 Monate in allen Lehrämtern; die Anwärter sind Beamte auf Widerruf, auf Antrag ist auch ein Beschäftigtenverhältnis mit Ausbildungsvertrag möglich (Landesportal, Stand 01.10.2026).

Gibt es in Schleswig-Holstein einen Zuschlag im Vorbereitungsdienst?

Das Landesportal nennt für Grundschule und Sonderpädagogik sowie für Schulen mit besonderem Lehrkräftebedarf in bestimmten Regionen einen Sonderzuschlag von 250 Euro monatlich für höchstens zwei Jahre. Regelungen können sich ändern; prüfen Sie die aktuelle Fassung.

Ist die Strukturzulage für Grundschullehrer ruhegehaltfähig?

Das haben wir nicht geprüft. Ruhegehaltfähig sind Grundgehalt, Familienzuschlag der Stufe 1 und Zulagen, die das Besoldungsrecht ausdrücklich als ruhegehaltfähig bezeichnet (vgl. § 5 BeamtVG im Bund). Fragen Sie Ihre Bezügestelle.

Quellen

  1. Landesrecht Schleswig-Holstein: LBG, LHO (§ 48), SHBeamtVG (§§ 4, 15, 16), SHBesG – abgerufen 25.10.2026
  2. Land Schleswig-Holstein: Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte – Stand 01.10.2026, abgerufen 25.10.2026
  3. § 5 BeamtVG – Ruhegehaltfähige Dienstbezüge – abgerufen 25.10.2026
  4. § 26 BeamtStG – Dienstunfähigkeit – abgerufen 25.10.2026
  5. § 8 SGB VI – Nachversicherung – abgerufen 24.10.2026
Redaktion BU-Lehrer.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Absicherung von Lehrkräften (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: BU-Lehrer.de. BU-Lehrer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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