Inhalt (6 Abschnitte)
- Lehrkräfte werden in Thüringen bis einschließlich 46 Jahren verbeamtet; die Grenze (47. Lebensjahr) ist von uns aus der Gesetzesformel in § 7 ThürLaufbG berechnet, der Wortlaut war bei der Nachprüfung nicht abrufbar.
- Der Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate (Grundschule 18 Monate, laut Landesportal); die Probezeit beträgt drei Jahre (§ 30 ThürLaufbG).
- Bei Dienstunfähigkeit wird die Zurechnungszeit bis zum 62. statt bis zum 60. Geburtstag angerechnet (§ 20 ThürBeamtVG) – das erhöht das Ruhegehalt jüngerer Lehrkräfte spürbar.
- Die Mindestversorgung beträgt 35 % oder 59,15 % der Endstufe A 6 plus 31 €; als Modellwert rund 2.010 € brutto im Monat und damit der zweitniedrigste Wert der 16 Länder nach Hamburg.
- Die Besoldungstabelle von 2025 gilt weiter; die Anpassung 2026 liegt nur als Gesetzentwurf (Drs. 8/3723) vor.
In Thüringen werden Lehrkräfte im Regelfall bis einschließlich 46 Jahren verbeamtet; bei Dienstunfähigkeit gibt es nach fünf Dienstjahren 1,79375 % je Dienstjahr (höchstens 71,75 %), die Zurechnungszeit reicht bis zum 62. Geburtstag, und die Mindestversorgung beträgt 35 % oder 59,15 % der Endstufe A 6 plus 31 € – als Modellwert rund 2.010 € brutto im Monat, der zweitniedrigste Wert der 16 Länder (Stand 25.10.2026).
In Thüringen dauert das Referendariat 24 Monate und die Probezeit 3 Jahre: Der Berufsstart liegt fast vollständig in der Wartezeit von fünf Dienstjahren, in der ohne Dienstunfall kein Ruhegehalt entsteht. Eine BU mit echter DU-Klausel schließt diese Lücke – und je früher Sie abschließen, desto günstiger ist sie. Der Lehrer-Check zeigt in 60 Sekunden, was Ihnen in Thüringen voraussichtlich fehlt.
Verbeamtung in Thüringen: eine berechnete Grenze
Das Thüringer Laufbahngesetz (ThürLaufbG) legt die Höchstaltersgrenze in § 7 nicht als feste Zahl fest, sondern über die Regelaltersgrenze: Maßgeblich ist das Lebensjahr, das 20 Jahre vor ihr liegt. Bei 67 Jahren ist das das 47. Lebensjahr; eine Lehrkraft, die dieses Alter noch nicht erreicht hat, kann berufen werden, also bis einschließlich 46 Jahren. Die Zahl ist von uns aus der Formel berechnet; den Gesetzestext konnten wir bei der Nachprüfung nicht abrufen. Ob und in welchem Umfang Ausnahmen für Kinder oder Pflege gelten, haben wir nicht belegt und rechnen sie nicht ein.
Im Länderfeld gehört Thüringen mit Berlin (Neueinstellung) und Brandenburg zur 47er-Gruppe, also zur oberen Mitte (siehe Diagramm). Nach Sekundärquellen verbeamtet das Land Lehrkräfte seit 2017; ein Datum, das wir nicht an der Primärquelle geprüft haben. Wer im Zweifel ist, prüft die persönliche Lage im Höchstalter-Check und fragt die Einstellungsbehörde; die anderen Länder stehen in der Länderübersicht.
Höchstalter für die Verbeamtung von Lehrkräften nach Bundesland
Regelgrenze in Jahren (Verbeamtung nur, solange das Lebensjahr noch nicht vollendet ist); Ausnahmen und Verlängerungen je Land
Landesgesetze und amtliche Portale (u. a. § 11 HLVO, § 48 LHO SH, § 3 LBG Bbg, § 18a LBG M-V, § 14 LBG NRW), abgerufen 24./25.10.2026; Details und Belegstufe in research/09-fakten-bu-lehrer.md. Berlin: Bestandslehrkräfte bis 52 (bis 31.12.2026).
Referendariat in Thüringen: 24 Monate und die Wartezeit
Das Referendariat ist in Thüringen mit 24 Monate das längste der Republik, gleichauf mit Bayern; an Grundschulen dauert es laut Landesportal 18 Monate (Sekundärquelle). Die Anwärterinnen und Anwärter sind Beamte auf Widerruf. Es folgt die Probezeit von drei Jahren (§ 30 ThürLaufbG). Zusammen entstehen bis zu fünf Jahre, in denen ein Ruhegehalt erst entsteht, wenn die Wartezeit von fünf Dienstjahren voll ist – bei einem 24-monatigen Referendariat und drei Jahren Probezeit praktisch genau mit dem Ende der Probezeit.
Das hat eine bemerkenswerte Konsequenz: Wer das Referendariat vollständig in Thüringen absolviert und die Probezeit besteht, hat die Wartezeit gerade erreicht, sobald er zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wird. Wer im Referendariat oder in der Probezeit ohne Dienstunfall dienstunfähig wird, scheidet ohne Ruhegehalt aus und wird nachversichert (§ 8 SGB VI). Praktische Hinweise gibt Lehramtsanwärter: Beamter auf Widerruf, Hintergründe zur Nachversicherung Nachversicherung im Referendariat.
Zurechnungszeit bis 62: der Thüringer Vorteil
Die auffälligste Abweichung vom Bundesmodell liegt in § 20 des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes (ThürBeamtVG): Wird eine Lehrkraft vor dem 62. Geburtstag dienstunfähig, wird die fehlende Zeit zu zwei Dritteln als Zurechnungszeit hinzugerechnet. Im Bund und in den meisten Ländern endet sie mit 60. Nur Bayern geht ebenfalls bis 62. Der Effekt ist am größten bei jungen Lehrkräften: Eine Lehrkraft, die mit 38 Jahren dienstunfähig wird, bekommt 16 statt 14,67 Zurechnungsjahre – also gut 1,3 Jahre mehr, das sind 2,4 Prozentpunkte beim Ruhegehaltssatz. Das ist keine Wohltat im großen Stil, aber ein belegter Unterschied.
| Alter bei Dienstunfähigkeit | Thüringen (Jahre) | Bundesmodell (Jahre) | Unterschied Ruhegehaltssatz |
|---|---|---|---|
| 30 Jahre | 21,33 | 20,00 | +2,4 Prozentpunkte |
| 40 Jahre | 14,67 | 13,33 | +2,4 Prozentpunkte |
| 50 Jahre | 8,00 | 6,67 | +2,4 Prozentpunkte |
| 58 Jahre | 2,67 | 1,33 | +2,4 Prozentpunkte |
| 61 Jahre | 0,67 | 0,00 | +1,2 Prozentpunkte |
| 62 Jahre und älter | 0,00 | 0,00 | kein Unterschied |
Der Vorteil beträgt bis 60 Jahre konstant gut 1,3 zugerechnete Jahre, also 2,4 Prozentpunkte beim Ruhegehaltssatz, und schmilzt danach auf null. Er wirkt auf die ruhegehaltfähigen Bezüge: Bei 5.000 € Basis sind 2,4 Prozentpunkte etwa 120 € brutto im Monat. Erst wenn die Mindestversorgung nicht greift, kommt der Vorteil an; liegt das Regel-Ruhegehalt darunter, ändert die Zurechnung nichts am Endbetrag.
Die Zurechnungszeit folgt dem Bundesvorbild; in Thüringen kommt die Verlängerung bis 62 obendrauf. Beachten Sie auch, dass sich die Zurechnungszeit nur auswirkt, wenn Dienstunfähigkeit vor dem 62. Geburtstag eintritt, und dass das typische Eintrittsalter von Leistungsfällen laut Finanztest bei 47 bis 55 Jahren liegt – also oft in dem Bereich, in dem der Vorteil noch voll wirkt. Hier genügt die Faustregel: Je jünger bei Dienstunfähigkeit, desto mehr hilft die Zurechnung, aber desto größer bleibt trotzdem die Lücke zum Netto – die eine BU mit echter DU-Klausel schließt.
Was zahlt Thüringen bei Dienstunfähigkeit?
Außer der Zurechnungszeit folgt Thüringen dem Bund: 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 %; Abschlag 3,6 % je Jahr vor 65, höchstens 10,8 %, Entfall ab 63 mit 40 Dienstjahren. Die Mindestversorgung (§ 21 Abs. 4 ThürBeamtVG) beträgt 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge oder 59,15 % der Endstufe A 6, erhöht um 31 €. A 6 ist die Referenzgruppe; die Endstufe A 6 liegt bei 3.345,96 €, 59,15 % davon plus 31 € sind rund 2.010 € brutto, ohne Familienzuschlag. Das ist nach Hamburg (rund 1.986 €) der zweitniedrigste Wert aller 16 Länder in unserer Übersicht; Mecklenburg-Vorpommern folgt mit rund 2.059 €.
| Merkmal | Regelung in Thüringen | Belegstufe |
|---|---|---|
| Höchstalter | bis einschließlich 46 Jahren (47. Lebensjahr nicht erreicht) | Gesetz (§ 7 ThürLaufbG), Zahl berechnet |
| Referendariat | 24 Monate (Grundschule 18), Beamter auf Widerruf | Landesportal (Sekundärquelle) |
| Probezeit | 3 Jahre | Gesetz (§ 30 ThürLaufbG) |
| Zurechnungszeit | bis 62, zwei Drittel | Gesetz (§ 20 ThürBeamtVG) |
| Ruhegehalt | 1,79375 % je Jahr, höchstens 71,75 %; Abschlag bis 10,8 % | Gesetz |
| Mindestversorgung | 35 % oder 59,15 % der Endstufe A 6 (3.345,96 €) plus 31 €; Modellwert rund 2.010 € | Gesetz (§ 21 Abs. 4) |
| Grundschule | A 13 | Länderrecherche |
Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit nach Bundesland (Modellwert)
Euro pro Monat brutto aus dem Landesrecht, ohne Familienzuschlag; gilt ab fünf Dienstjahren, wenn das errechnete Ruhegehalt niedriger ist
Eigene Rechnung: Mindestsatz × Endstufe der Referenzgruppe des Landes (Tabellen 2025/2026) + Erhöhungsbetrag, § 27 Abs. 4 LBeamtVGBW, Art. 26 BayBeamtVG, § 16 NBeamtVG u. a.; Tabellenstand je Land unterschiedlich, teils vorgriffsweise/Entwurf. Orientierungswerte, Stand 25.10.2026.
Modellrechnung: A 13 im Eingangsamt, Pensionierung mit 38
Eine Lehrkraft in A 13 mit Eingangs-Grundgehalt von 5.073,12 € hat sieben Dienstjahre und wird mit 38 Jahren dienstunfähig. Zugerechnet werden zwei Drittel der 24 fehlenden Jahre, also 16 Jahre; der Ruhegehaltssatz beträgt 1,79375 % × 23 = 41,3 %, nach 10,8 % Abschlag etwa 36,8 %. Das Ruhegehalt liegt bei rund 1.870 € brutto. Die Mindestversorgung (rund 2.010 €) ist höher und gilt. Nach angenommenen 15 % Abzug bleiben etwa 1.710 €; bei einem angenommenen Netto von 3.200 € fehlen rund 1.490 € im Monat. Mit der bundesüblichen Zurechnung bis 60 läge das Regel-Ruhegehalt bei rund 1.760 € – auch dann greift die Mindestversorgung. Das ist eine Modellrechnung, keine Person.
Besoldung: Tabelle 2025 und der offene Entwurf
Die Besoldung richtet sich nach Anlage 5 des Thüringer Besoldungsgesetzes (ThürBesG), Stand 01.02.2025. In A 12 reicht das Grundgehalt von 4.326,35 € bis 5.637,12 €, in A 13 von 5.073,12 € bis 6.265,14 €. Die Anpassung für 2026 liegt nach unseren Quellen nur als Gesetzentwurf (Drs. 8/3723) vor; die Werte sind deshalb Startwerte, die Sie durch Ihre Bezügemitteilung ersetzen sollten. Grundschullehrkräfte sind in Thüringen in A 13, was das Ruhegehalt gegenüber Ländern mit A 12 spürbar anhebt (siehe Grundschule).
Angestellte Lehrkräfte in Thüringen
Wer nicht verbeamtet wird, arbeitet nach TV-L und ist in der gesetzlichen Rentenversicherung; es gilt die Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI (drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren, fünf Jahre Wartezeit). 2024 lag die durchschnittliche neue Rente bei 1.041 €. Die EM-Renten-Schätzung zeigt Ihre Größenordnung.
- Dienstzeit zählen: Ohne fünf Dienstjahre kein Ruhegehalt, auch nicht mit Zurechnungszeit.
- Zurechnung nutzen: Je jünger Sie sind, desto stärker wirkt die Thüringer Regel.
- Entwurf im Blick behalten: Die Besoldung 2026 ist noch offen.
- Absicherung klären: Welche Bedingungen zu Beamten passen, steht in Dienstunfähigkeitsklausel für Lehrer; der Lehrer-Check rechnet in 60 Sekunden ohne Gesundheitsfragen.
Hinweis: BU-Lehrer.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung und kein Versicherungsmakler. Verbindlich sind das Landesrecht und die Auskunft Ihrer Versorgungsstelle. Stand: 25.10.2026.
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Mein Lehrer-Fahrplan (PDF)Häufige Fragen
Bis zu welchem Alter werden Lehrer in Thüringen verbeamtet?
Bis einschließlich 46 Jahren. Die Grenze ist das Lebensjahr, das 20 Jahre vor der Regelaltersgrenze liegt (47. Lebensjahr, § 7 ThürLaufbG); die Zahl ist von uns aus der Gesetzesformel berechnet. Bei Zweifeln entscheidet die Einstellungsbehörde.
Warum ist die Zurechnungszeit in Thüringen günstiger?
Weil § 20 ThürBeamtVG sie bis zum 62. Geburtstag reichen lässt, statt wie im Bund bis zum 60. Wer vor 62 dienstunfähig wird, bekommt die fehlende Zeit zu zwei Dritteln hinzugerechnet. Dasselbe gilt in Bayern.
Wie hoch ist die Mindestversorgung in Thüringen?
Mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Bezüge oder 59,15 % der Endstufe A 6 plus 31 € (§ 21 Abs. 4 ThürBeamtVG). Als Modellwert sind das rund 2.010 € brutto im Monat ohne Familienzuschlag – nach Hamburg der zweitniedrigste Wert der 16 Länder in unserer Übersicht.
Wie lange dauert das Referendariat in Thüringen?
In der Regel 24 Monate, an Grundschulen 18 Monate (Landesportal, Sekundärquelle). Die Anwärter sind Beamte auf Widerruf.
Sind Grundschullehrer in Thüringen in A 13?
Ja, nach unserer Länderrecherche sind Grundschullehrkräfte in Thüringen in A 13 eingestuft. Die Verbeamtung der Lehrkräfte läuft nach Sekundärquellen seit 2017.
Quellen
- Thüringer Landesrecht: ThürLaufbG (§§ 7, 30), ThürBeamtVG (§§ 11, 20, 21) – abgerufen 25.10.2026; Wortlaut von § 7 nicht abrufbar
- § 26 BeamtStG – Dienstunfähigkeit – abgerufen 25.10.2026
- § 13 BeamtVG – Zurechnungszeit (Bundesvorbild) – abgerufen 24.10.2026
- § 8 SGB VI – Nachversicherung – abgerufen 24.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Absicherung von Lehrkräften (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: BU-Lehrer.de. BU-Lehrer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.