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Schulleitung: Ruhegehalt, Zulagen und Absicherung bei Dienstunfähigkeit

Schulleitungen verdienen mehr als Lehrkräfte ohne Funktion – und ihre Lücke bei Dienstunfähigkeit ist in Euro entsprechend größer. Zusätzlich entscheidet eine Regel zur Dauer im Amt darüber, welche Bezüge ins Ruhegehalt eingehen – eine BU mit echter DU-Klausel schließt die Euro-Lücke.

Redaktion BU-Lehrer.de Aktualisiert am 25. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Was bedeutet Dienstunfähigkeit für eine Schulleitung?
  2. Welche Bezüge sind ruhegehaltfähig?
  3. Wie wirkt die Zwei-Jahres-Regel bei Beförderungen?
  4. Drei Beförderungsfälle im Vergleich
  5. Die Stufen des Grundgehalts: Warum das Ruhegehalt „mitwächst“
  6. Wie groß ist die Lücke zum Netto?
  7. So sichern sich Schulleitungen privat ab
Das Wichtigste in Kürze
  • Ruhegehaltfähig sind Grundgehalt, Familienzuschlag der Stufe 1 und sonstige Dienstbezüge, die das Besoldungsrecht ausdrücklich als ruhegehaltfähig bezeichnet (§ 5 BeamtVG im Bund); ob eine Zulage dazugehört, ergibt sich aus Ihrer Besoldungsvorschrift.
  • Nach der Zwei-Jahres-Regel des Bundes (§ 5 Abs. 3 BeamtVG) zählen die Bezüge eines Beförderungsamts nur, wenn das Amt mindestens zwei Jahre innegehabt wurde; sonst gelten die Bezüge des vorher bekleideten Amtes.
  • Der Ruhegehaltssatz folgt der allgemeinen Formel: 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 %, mit Abschlag von bis zu 10,8 % bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall.
  • Modellrechnung: Bei 7.200 € Grundgehalt, Pensionierung mit 52 Jahren und 25 Dienstjahren liegt das Ruhegehalt bei rund 3.460 € brutto – bei einem angenommenen Netto von 5.200 € fehlen rund 2.260 € im Monat.
  • Versicherer begrenzen die BU-Rente oft auf 60 bis 70 % des Bruttogehalts (Finanztip, 27.05.2026); bei hohen Einkommen legt der Experte die erreichbare Rente gezielt mit Ihnen fest.

Bei Schulleitungen zählen für das Ruhegehalt das Grundgehalt, der Familienzuschlag der Stufe 1 und nur solche Zulagen, die das Besoldungsrecht ausdrücklich als ruhegehaltfähig bezeichnet (§ 5 BeamtVG im Bund). Die Bezüge eines Beförderungsamts gehen nach der Zwei-Jahres-Regel nur ein, wenn das Amt mindestens zwei Jahre innegehabt wurde; der Satz folgt der Formel 1,79375 % je Dienstjahr, höchstens 71,75 %, abzüglich bis zu 10,8 % Abschlag (Stand 25.10.2026).

Für Schulleitungen gilt: Je höher das Netto, desto größer die Euro-Lücke bei Dienstunfähigkeit – und desto wichtiger die BU mit echter DU-Klausel. Der Lehrer-Check zeigt in 60 Sekunden, was bei Ihnen fehlt.

Was bedeutet Dienstunfähigkeit für eine Schulleitung?

Für Schulleitungen gilt dasselbe Dienstrecht wie für Lehrkräfte: Ein Beamter wird in den Ruhestand versetzt, wenn er wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (§ 26 BeamtStG). Vorher prüft der Dienstherr, ob eine anderweitige Verwendung möglich ist (§ 26 Abs. 1 Satz 3), und bei begrenzter Dienstfähigkeit mit mindestens halber Arbeitszeit bleibt der Beamte im Dienst (§ 27). Bei einer Schulleitung stellt sich die Frage der anderweitigen Verwendung besonders: Eine Rückkehr in den Unterricht ohne Leitungsaufgaben könnte eine solche Verwendung sein; ob und wie das im Einzelfall geprüft wird, regelt das Landesrecht. Für die Höhe der Versorgung ist wichtig, was bis dahin ruhegehaltfähig war.

Zwei Merkmale unterscheiden die Lage von der einer Lehrkraft ohne Funktion. Erstens liegen Grundgehalt und damit das Netto höher, sodass dieselbe Prozentlücke mehr Euro bedeutet. Zweitens hängt die Versorgung von Detailregeln zu Zulagen und zur Verweildauer im Amt ab, die bei Lehrkräften ohne Funktion keine Rolle spielen. Der allgemeine Überblick steht in Dienstunfähigkeit bei Lehrern, die Rechenlogik im Beitrag zum Ruhegehalt.

Welche Bezüge sind ruhegehaltfähig?

Das Bundesrecht definiert die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge in § 5 BeamtVG: das Grundgehalt, der Familienzuschlag der Stufe 1, sonstige Dienstbezüge, die im Besoldungsrecht als ruhegehaltfähig bezeichnet sind, und Leistungsbezüge nach § 33 BBesG, sofern sie ruhegehaltfähig sind oder durch Rechtsverordnung dafür erklärt wurden. Die Beträge werden im Bund mit dem Faktor 0,9901 vervielfältigt. Die Länder haben eigene Versorgungsgesetze mit eigenen Faktoren, die wir – außer für Baden-Württemberg (0,984) und Nordrhein-Westfalen (0,99349) – nicht verifiziert haben. Für Schulleitungen ist der dritte Punkt entscheidend: Eine Amts- oder Stellenzulage erhöht das Netto, aber nur dann auch das Ruhegehalt, wenn die Besoldungsvorschrift sie als ruhegehaltfähig bezeichnet.

Ruhegehaltfähige Dienstbezüge nach dem Vorbild des Bundes (§ 5 BeamtVG); die Länder haben eigene Versorgungsgesetze, die in der Regel ähnlich lauten; Stand 25.10.2026, keine Einzelfallberatung.
BestandteilRuhegehaltfähig?Wo nachzuschlagen
GrundgehaltjaBezügemitteilung, Besoldungstabelle
Familienzuschlag Stufe 1jaBezügemitteilung
Zulagen für das Leitungsamtnur, wenn das Besoldungsrecht es ausdrücklich so bezeichnetLandesbesoldungsgesetz, Bezügestelle
Leistungsbezügenur, wenn ruhegehaltfähig oder durch Verordnung dafür erklärtBesoldungsrecht
Weitere Familienzuschläge (Kinder)neinVersorgungsauskunft

Für die Praxis heißt das: Lassen Sie sich von Ihrer Bezügestelle schriftlich sagen, welche Teile Ihrer Besoldung ruhegehaltfähig sind. Eine Versorgungsauskunft Ihrer Pensionsstelle nennt die verbindliche Zahl; die Rechenlogik auf dieser Website hilft, sie zu verstehen.

Wie wirkt die Zwei-Jahres-Regel bei Beförderungen?

Wer aus einem Amt in den Ruhestand tritt, das nicht die Eingangsbesoldungsgruppe seiner Laufbahn ist, muss dieses Amt oder ein gleichwertiges mindestens zwei Jahre lang besoldet bekommen haben (§ 5 Abs. 3 BeamtVG im Bund). Andernfalls sind nur die Bezüge des vorher bekleideten Amtes ruhegehaltfähig. Zeiten einer unbezahlten Beurlaubung innerhalb der Frist werden eingerechnet, soweit sie ruhegehaltfähig berücksichtigt wurden. Für Schulleitungen ist das praktisch bedeutsam: Wer eine Leitungsstelle übernimmt und weniger als zwei Jahre später dienstunfähig wird, erhält nach dem Bundesvorbild ein Ruhegehalt aus den niedrigeren Bezügen. Wie das in Ihrem Land geregelt ist, prüfen Sie im Landesbeamtenversorgungsgesetz oder fragen die Versorgungsstelle – am besten, bevor Sie die Leitungsstelle annehmen und nicht erst danach.

Ein Beispiel zeigt den Effekt, ausdrücklich als Modellrechnung ohne Personenbezug: Eine Schulleitung mit 52 Jahren und 25 Dienstjahren hat Bezüge von 7.200 € im neuen Amt, vorher 6.000 €. Bei gleichem Satz (54,4 %) und 10,8 % Abschlag ergeben sich aus 7.200 € rund 3.460 € brutto, aus 6.000 € rund 2.880 € – ein Unterschied von knapp 580 € im Monat, allein durch die Verweildauer. Die Werte verwenden den Bundesfaktor 0,9901; die Landesfaktoren können abweichen.

Drei Beförderungsfälle im Vergleich

Wie unterschiedlich die Zwei-Jahres-Regel wirken kann, zeigt eine einfache Gegenüberstellung nach dem Bundesvorbild. Die Fälle sind Systematik, keine Aussage über Landesrecht oder einzelne Personen.

Zwei-Jahres-Regel (§ 5 Abs. 3 BeamtVG, Bundesvorbild) in drei Beförderungsfällen; Modell, Stand 25.10.2026; Landesrecht prüfen.
FallZeit im höheren AmtWelche Bezüge zählen?
Dienstunfähigkeit drei Jahre nach Übernahme der Leitung3 JahreBezüge des höheren Amtes
Dienstunfähigkeit ein Jahr nach Übernahme der Leitung1 JahrBezüge des vorher bekleideten Amtes
Leitung im Eingangsamt der LaufbahnbeliebigRegel greift nicht, weil das Amt die Eingangsbesoldungsgruppe ist

Der zweite Fall ist der kritische: Hier wirkt die höhere Besoldung zwar im Netto, aber nicht im Ruhegehalt. Das macht das Gespräch mit der Versorgungsstelle vor einer Beförderung sinnvoll, und es erklärt, warum eine private Absicherung gerade in den ersten zwei Jahren im neuen Amt den Unterschied macht.

Die Stufen des Grundgehalts: Warum das Ruhegehalt „mitwächst“

Das Grundgehalt steigt in den Besoldungstabellen mit den Erfahrungsstufen. Weil das Ruhegehalt vom Grundgehalt zum Zeitpunkt der Versetzung ausgeht, spielt es eine Rolle, in welcher Stufe Sie stehen. Ein Beispiel aus den Länderwerten: In A 13 liegt das Grundgehalt je nach Land zwischen rund 4.880 € (Eingang) und 7.330 € (Endstufe). Dieselbe Lehrkraft hat also am Anfang der Laufbahn eine geringere Versorgungsbasis als in der Endstufe – die Lücke zum Netto ist am Anfang in Euro kleiner, aber in Prozent größer, weil Zurechnungszeit und Dienstjahre fehlen. Für Schulleitungen mit langer Laufbahn ist die Endstufe die Regel; die Tabellen für Ihr Land finden Sie auf den Länderseiten. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Bezügemitteilung die Endstufe schon ausweist oder ob noch Stufenaufstiege bevorstehen, denn jeder Aufstieg erhöht die Bemessungsgrundlage des Ruhegehalts und verkleinert die Lücke, wenn auch langsam.

Wie groß ist die Lücke zum Netto?

Das Beispiel der Schulleitung mit 7.200 € Grundgehalt zeigt die Größenordnung: Bei Pensionierung mit 52 Jahren und 25 Dienstjahren werden 5,33 Jahre Zurechnungszeit hinzugerechnet (zwei Drittel der Zeit bis zum 60. Geburtstag). Der Ruhegehaltssatz beträgt 1,79375 % × 30,33 = 54,4 %, der Abschlag 10,8 %. Das Ruhegehalt liegt bei rund 3.460 € brutto. Nach einem angenommenen Abzug von 15 % für Steuer und Krankenversicherung bleiben etwa 2.940 €; bei einem angenommenen Netto von 5.200 € fehlen rund 2.260 € im Monat. Mit zunehmendem Alter schließt sich die Lücke nur langsam: Bei Pensionierung mit 58 Jahren und 32 Dienstjahren beträgt das Ruhegehalt rund 3.800 €, mit 63 Jahren und 38 Dienstjahren rund 4.510 € brutto.

Modellrechnung für eine Schulleitung (Grundgehalt 7.200 €, Bundesfaktor 0,9901, Abschlag 3,6 % je Jahr vor 65, höchstens 10,8 %, Zurechnungszeit bis 60); Annahme: Netto 5.200 €, Abzug 15 %; eigene Berechnung, keine Person, Stand 25.10.2026.
Pensionierung mitDienstjahreRuhegehalt brutto (€)nach 15 % Abzug (€)Lücke zum Netto (€)
52 Jahren253.4602.9402.260
58 Jahren323.8003.2301.970
63 Jahren384.5103.8301.370

Die Lücke bleibt selbst bei später Pensionierung hoch, weil das Ruhegehalt höchstens 71,75 % der Bezüge beträgt und dem Netto nie ganz entspricht. Wie viel bei Ihnen fehlt, rechnet der Lehrer-DU-Rechner mit Ihrem Grundgehalt aus. Tragen Sie dort nur den ruhegehaltfähigen Teil Ihrer Besoldung ein, nicht das gesamte Bruttogehalt.

So sichern sich Schulleitungen privat ab

Bei höherem Einkommen legt der Experte die gewünschte Rente gezielt mit Ihnen fest. Finanztip empfiehlt, möglichst 80 % des aktuellen Nettogehalts abzusichern; Versicherer begrenzen die Rente allerdings oft auf 60 bis 70 % des Bruttogehalts (Stand 27.05.2026). Wo die Obergrenze Ihres Vertrags liegt, steht in den Annahmerichtlinien. Eine Dienstunfähigkeitsklausel macht die Leistung vom Urteil des Dienstherrn abhängig; wie sie sich von der Berufsunfähigkeit unterscheidet, erklärt die Seite BU oder DU für Lehrer. Bei Beförderung steigt der Bedarf; ob der Vertrag spätere Erhöhungen ohne neue Gesundheitsprüfung zulässt, regeln die Bedingungen der Nachversicherungsgarantie (BU-Klauseln.de).

  • Besoldung prüfen: Welche Teile sind ruhegehaltfähig, und wie lange haben Sie das Amt inne?
  • Rente festlegen: Zielrente am Netto ausrichten, Obergrenze des Versicherers erfragen.
  • Klauseln lesen: Echte Dienstunfähigkeitsklausel, Leistung bei begrenzter Dienstfähigkeit und Verzicht auf abstrakte Verweisung (§ 172 Abs. 3 VVG); Details in Dienstunfähigkeitsklausel für Lehrer.
  • Nachprüfung beachten: Der Versicherer darf die Leistung nur nach Darlegung in Textform und frühestens mit Ablauf des dritten Monats einstellen (§ 174 VVG); davon darf nicht zum Nachteil des Versicherten abgewichen werden (§ 175 VVG).
  • Einstieg: Der Lehrer-Check rechnet Ihre Lücke in 60 Sekunden ohne Gesundheitsfragen; ein Experte aus unserem Partnernetzwerk bespricht danach auf Wunsch Optionen – kostenlos und unverbindlich.

Hinweis: BU-Lehrer.de ist ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung und kein Versicherungsmakler. Keine Rechts- und keine Steuerberatung; verbindlich entscheidet Ihre Versorgungsstelle. Stand: 25.10.2026.

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Häufige Fragen

Welche Bezüge zählen beim Schulleiter zum Ruhegehalt?

Nach dem Vorbild des Bundes (§ 5 BeamtVG) das Grundgehalt, der Familienzuschlag der Stufe 1 und sonstige Dienstbezüge, die im Besoldungsrecht als ruhegehaltfähig bezeichnet sind. Welche Amts- oder Stellenzulage Ihrer Funktion dazugehört, steht in der Besoldungsvorschrift Ihres Landes.

Was ist die Zwei-Jahres-Regel?

Wer aus einem Beförderungsamt in den Ruhestand tritt, muss es mindestens zwei Jahre innegehabt haben; sonst sind nur die Bezüge des vorher bekleideten Amtes ruhegehaltfähig (§ 5 Abs. 3 BeamtVG im Bund). Die Länder haben eigene, meist ähnliche Regeln.

Wie hoch ist das Ruhegehalt einer Schulleiterin bei Dienstunfähigkeit?

Es hängt von Grundgehalt, Dienstjahren, Zurechnungszeit und Abschlag ab. Als Modell: 7.200 € Grundgehalt, 25 Dienstjahre, Pensionierung mit 52 – rund 3.460 € brutto. Ihre verbindliche Zahl nennt die Versorgungsstelle.

Brauchen Schulleiter eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

In aller Regel ja – die Lücke zum Netto ist bei höherer Besoldung in Euro größer, deshalb ist die BU mit Dienstunfähigkeitsklausel für Schulleitungen besonders wichtig. Die Rente ist bei Versicherern oft auf 60 bis 70 % des Bruttos begrenzt; der Experte legt die passende Höhe mit Ihnen fest.

Gilt die Mindestversorgung auch für Schulleitungen?

Sie gilt für alle Beamten mit mindestens fünf ruhegehaltfähigen Dienstjahren, spielt bei höheren Besoldungsgruppen aber selten eine Rolle, weil das errechnete Ruhegehalt meist darüber liegt.

Quellen

  1. § 5 BeamtVG – Ruhegehaltfähige Dienstbezüge – abgerufen 25.10.2026
  2. § 14 BeamtVG – Höhe des Ruhegehalts – abgerufen 24.10.2026
  3. § 26 BeamtStG – Dienstunfähigkeit – abgerufen 25.10.2026
  4. § 172 VVG – Berufsunfähigkeit; §§ 174, 175 VVG – abgerufen 24.10.2026
  5. Finanztip: Was kostet eine BU? (Rentenhöhe 60–70 % des Bruttos, 80 % des Nettos) – Stand 27.05.2026
Redaktion BU-Lehrer.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Absicherung von Lehrkräften (Stand: 25. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Dienstherr, keine Behörde, keine Rentenversicherung; über Dienstunfähigkeit, Verbeamtung und Versorgung entscheiden allein diese Stellen. Es werden keine Versicherer oder Tarife empfohlen. Herausgeber: BU-Lehrer.de. BU-Lehrer.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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